TGD-Geschäftsstelle Musterklauseln

TGD-Geschäftsstelle. Da die TGD-Geschäftsstellen eine tragende Rolle im System der Arzneimittelüberwachung spielen, werden sie einmal jährlich extern kontrolliert. Dabei ist unbedingt darauf zu achten, dass die Kon- trollfirma in keinem Interessensverhältnis bzw. Interessenskonflikt zu den TGD-Geschäfts- stellen steht (Unabhängigkeit der Kontrollfirma von der zu kontrollierenden Einheit). Um die Vergleichbarkeit und Unabhängigkeit der Kontrollen zu garantieren, werden alle TGD-Geschäfts- stellen von derselben Kontrollfirma überprüft. Als Auftraggeber fungiert das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), an das auch die Berichtslegung zu erfolgen hat. Damit ist sichergestellt, dass ggf. auch Sanktionen gegen einzelne TGD-Geschäftsstellen ausgesprochen bzw. Korrekturmaßnahmen (ein- zelne TGD-Geschäftsstellen betreffend) eingeleitet, umgesetzt und überwacht werden. Um den gesam- ten Zeitplan der Kontrollen noch effizienter gestalten zu können, können die Ergebnisse der externen Kontrolle einer TGD-Geschäftsstelle aus dem jeweiligen Vorjahr für die Planung des nächsten Jahres zur Festlegung der Stichprobe herangezogen werden (z.B. das Ergebnis der externen Kontrolle aus dem Jahr 2013 dient als Basis für die Berechnung Stichprobe der zu kontrollierenden TGD-Tierärzte und TGD-Tierhalter für das Jahr 2014). Als Auftraggeber für die externen Kontrollen der TGD-Betreuungstierärzte und TGD-Tierhalter fungiert auch das BMG. Der jeweilige Tiergesundheitsdienst hat Informationen zur Festlegung der Stichproben sowie Steckbriefdaten gemäß Vorgaben zur Verfügung zu stellen und ist in die Berichtslegung einge- bunden sowie für die Verhängung von Sanktionen bei TGD-Betreuungstierärzten und TGD-Tierhaltern zuständig bzw. fällt in deren Verantwortungsbereich die Einleitung und Überwachung von Mängelbe- hebung und Korrekturmaßnahmen. Im Bedarfsfall sind von den Tiergesundheitsdiensten Ersatzbetriebe mit entsprechenden Steckbriefdaten zu nennen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.