Ticket-Service Musterklauseln

Ticket-Service. 4.1 Mit der ExclusiveCard erhalten Sie Zugang zu einem Ticket-Service, der von der Tenerity GmbH („Tenerity“), Xxxxxxxxxxxx 00x, xxxxx- xxx-XXXX, 00000 Xxxxxxx, und ihren Kooperationspartnern an- geboten wird. Aktueller Kooperationspartner ist die CTS EVENTIM AG & Co. KGaA, Xxxxxxxxxxx 00 X, 00000 Xxxxxx. 4.2 Der Ticket-Service kann über das Internet (xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx) oder telefonisch unter der Telefonnummer +00 (0) 000 000 0000 genutzt werden. Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Sonntag, jeweils 8.00 bis 20.00 Uhr. Für die Inanspruchnahme des Ticket- Services ist Ihre Registrierung sowie Ihre Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Tenerity notwendig. 4.3 Der Karteninhaber kann über den Ticket-Service Eintrittskarten für Konzerte, Musicals, Theatervorstellungen, Opernaufführungen und viele weitere öffentliche Veranstaltungen buchen, sofern die Ein- trittskarten über das angebundene Vorverkaufssystem verfügbar sind. Erworbene Tickets erhalten Sie portofrei per Post oder als Xxxxx@xxxx-Ticket per E-Mail zugeschickt. 4.4 Tenerity erbringt den Ticket-Service in Kooperation mit der CTS EVENTIM AG & Co. KGaA auf Grundlage eines jeweils eigenen Vertrags. Bei einer Buchung über den Ticket-Service kommt dar- über hinaus ein Vertrag zwischen Ihnen und dem jeweiligen An- bieter zustande. Für die Nutzung des Ticket-Services fällt für Sie kein Entgelt an. Dies gilt jedoch nicht für die gekauften Tickets zzgl. Gebühren von den jeweiligen Anbietern bzw. dem Koope- rationspartner. Bei einer Buchung profitieren Sie von einer Rück- vergütung in Höhe von 7 % auf den Ticketpreis (exkl. Steuern, Gebühren, sonstiger Aufschläge und Stornogebühren). Die Rück- vergütung wird Ihnen innerhalb von sechs Wochen nach der Ver- anstaltung auf Ihr hierfür angegebenes Konto von Tenerity über- wiesen. Bedingung für die Rückvergütung ist die Bezahlung des Ticketpreises mit der ExclusiveCard. Maßgebend sind die Re- gelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Tenerity. 4.5 Sind Tickets über den Ticket-Service nicht verfügbar, wird Tenerity Ihre Anfrage an den Event-Buchungsservice von booker durchstel- len. Für den Event-Buchungsservice von booker gelten die Regelun- gen unter Ziffer 1 dieses Abschnitts 3 der Sonderbedingungen. Eine Rückvergütung ist in diesem Fall ausgeschlossen. Ein Versicherungs- schutz durch die nachstehend aufgeführte Ticketversicherung be- steht in diesem Fall nicht.
Ticket-Service. Mit der ExclusiveCard erhalten Sie Zugang zu einem Ticket-Service, der von der Tenerity GmbH, Xxxxxxxxxxxx 00x, xxxxxxxxXXXX, 00000 Xxxxxxx, und ihren Kooperationspartnern angeboten wird. Aktueller Kooperationspartner ist die CTS EVENTIM AG & Co. KGaA, Contescarpe 75 A, 28195 Bremen. Der Ticket-Service kann über das Internet (xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx) oder telefonisch unter der Telefonnummer +00 (0) 000 000 0000 genutzt wer- den. Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Sonntag, jeweils 8.00 bis 20.00 Uhr. Für die Inanspruchnahme des Ticket-Services ist Ihre Registrierung sowie Ihre Zu- stimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Tenerity notwendig. Der Karteninhaber kann über den Ticket-Service Eintrittskarten für Konzerte, Musicals, Theatervor- stellungen, Opernaufführungen und viele weitere öffentliche Veranstaltungen buchen, sofern die Eintrittskarten über das angebundene Vorverkaufs- system verfügbar sind. Erworbene Tickets erhalten Sie portofrei per Post oder als Xxxxx@xxxx-Ticket per E-Mail zugeschickt. Tenerity erbringt den Ticket-Service in Kooperation mit der CTS EVENTIM AG & Co. KGaA auf Grundlage eines jeweils eigenen Vertrags. Bei einer Buchung
Ticket-Service. Mit der ExclusiveCard erhalten Sie Zugang zu einem Ticket-Service, der von der cxLoyalty International GmbH, Xxxxxxxxxxxx 00x, xxxxxxxxXXXX, 00000 Xxxxxxx, und ihren Kooperationspartnern ange- boten wird. Aktueller Kooperationspartner ist die CTS EVENTIM AG & Co. KGaA, Contescarpe 75 A, 28195 Bremen. Der Ticket-Service kann über das Internet (xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx) oder telefonisch unter der Telefonnummer +00 (0) 000 000 0000 genutzt wer- den. Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Sonntag, jeweils 8.00 bis 20.00 Uhr. Für die Inanspruchnahme

Related to Ticket-Service

  • Cloud-Service 1.1. SAP Analytics Cloud ist in den folgenden Editionen verfügbar: SAP Analytics Cloud für Planung, Professional Edition; SAP Analytics Cloud für Planung, Standard Edition; und SAP Analytics Cloud für Business Intelligence. Die in jeder dieser Editionen sowie für bestimmte Rechenzentrumsstandorte enthaltenen Funktionen sind in der Funktionsumfangsbeschreibung in der Dokumentation beschrieben. Jede Edition muss gesondert in einer Order Form vereinbart werden. Für die Zwecke dieser Ergänzenden Bedingungen bezeichnet Cloud Service die Editionen, die in einer Order Form festgelegt sind. 1.2. Der Auftraggeber kann für SAP Analytics Cloud Vereinbarungen über private und öffentliche Test-Tenants (jeweils ein „Test-Tenant“) treffen. Test-Tenants dürfen nur für nicht produktive Tests und nicht mit personenbezogenen Daten genutzt werden. 1.3. SAP Analytics Cloud, Embedded Edition wird dem Auftraggeber gemäß dem Cloud-Enterprise-Agreement- Modell bereitgestellt, das einer separaten Vereinbarung und Vergütung unterliegt, und ist ein In Frage kommender Cloud Service. Sofern nicht ausdrücklich angegeben, umfassen Verweise auf Cloud Services oder SAP Analytics Cloud in diesen Ergänzenden Bedingungen nicht SAP Analytics Cloud, Embedded Edition.

  • Service (a) QIAGEN erbringt die in der Service-Vereinbarung vereinbarten Services. Wenn nicht ausdrücklich in der Service- Vereinbarung vereinbart, beinhaltet der Service keine Instandsetzungsmaßnahmen im Falle einer Betriebsunterbrechung des Laborgeräts. QIAGEN kann nach eigener Xxxx neue oder erneuerte Teile einsetzen. Jedes Bestandteil, dass durch QIAGEN während der Durchführung des Service ersetzt wurde, geht in das Eigentum von QIAGEN über. Der Kunde wird sicherstellen, dass das Bestandteil frei von Rechten Dritter ist und stellt QIAGEN von allen Ansprüchen Dritter, die sich aus einer bestehenden oder behaupteten Verletzung von Rechten Dritter und einer Verteidigung gegen solche Ansprüche ergeben, frei. (b) Die Durchführung des Service findet während der üblichen Arbeitszeiten in der Zeit von Montag bis Xxxxxxx zwischen 09:00 und 17:00 Uhr statt. Ausgenommen hiervon sind gesetzliche Feiertage, sofern nicht QIAGEN ausdrücklich schriftlich hiervon abweichenden Zeiten zustimmt. (c) QIAGEN ist es gestattet, seine vertraglichen Verpflichtungen aus der Service-Vereinbarung sowie den AGB an Subunternehmer zu übertragen. (d) Sofern nicht ausdrücklich in der Service-Vereinbarung erklärt, ist Folgendes nicht vom Service mit umfasst: (i) die Lieferung von Verbrauchsmaterial, Verschleißteilen und Zubehör (insbesondere Lampen, Glasteile, Filter, Spritzen, Schläuche, Luftfilter, Speichermedien jedweder Art, Druckerzubehör, Säulen, thermostatische Platten,); (ii) die Wiederherstellung von Daten bei Verlust oder Beschädigung des Datenträgers (insbesondere Festplatten) und/oder der Software; (iii) Veränderungen oder Standortwechsel des Laborgerätes; (iv) Anwendungsunterstützung für Protokoll/Methodenentwicklung und Kunden-Training. Die vorgenanten Leistungen können, sofern sie nicht bereits von der Service-Vereinbarung umfasst sind, separat angeboten und durchgeführt werden.

  • Profilbildung (Scoring) Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Artikel 15 DSGVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berück- sichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSG. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als »logistische Regression« bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten. Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z. B. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsver- kehr verwendeter Anschriften), bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahr, Kreditnutzung, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z. B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Artikel 9 DSGVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVO, also z. B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Artikel 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entschei- dungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäfts- partner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag – verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA- Score alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnen. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter xxx.xxxxxxx-xxxxxx.xx erhältlich. 1. Name und Kontaktdaten der ICD (verantwortliche Stelle) sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

  • EDI Als elektronischer Datenaustausch wird die elektronische Übertragung kommerzieller und administrativer Daten zwischen Computern nach einer vereinbarten Norm zur Strukturierung einer EDI-Nachricht bezeichnet.

  • Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • Brand Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.

  • Services Der Lizenzgeber gewährleistet, dass sämtliche erworbenen Services auf professionelle Weise und gemäß den allgemein anerkannten Branchenstandards erbracht werden. Diese Gewährleistung gilt für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen ab der Bereitstellung der Services. Bei jeglichem Verstoß gegen diese Gewährleistung ist der Lizenzgeber lediglich verpflichtet, entweder die Services so zu verändern, dass sie mit dieser Gewährleistung übereinstimmen, oder Ihnen den Betrag zu erstatten, den Sie für den Teil der Services an den Lizenzgeber bezahlt haben, der nicht mit dieser Gewährleistung übereinstimmt. Sie erklären sich damit einverstanden, entsprechende Maßnahmen zur Isolierung und Sicherung Ihres Systems vorzunehmen.

  • Hotline Der Auftragnehmer gewährt eine telefonische deutschsprachige Unterstützung (Hotline) zu folgen- den Zeiten: Tag Uhrzeit Bis von Bis Uhr Bis von Bis Uhr von Bis Uhr An Sonntagen von Bis Uhr An Feiertagen am Erfüllungsort von Bis Uhr Weitere Vereinbarungen zur Hotline (z.B. Kreis der Berechtigten, Leistungsumfang) gemäß Anlage Nr. .

  • Roaming 1. Der Kunde ist berechtigt mit der Ladekarte die E-Ladesäulen der Roamingpartner von xxxxxxxx.xx zu nutzen. 2. Die Nutzung der E-Ladesäule der Roamingpartner erfolgt zu den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Roamingpartner. 3. Eine aktuelle Liste der Roamingpartner kann der Kunde unter xxxxxxxx.xx einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Roamingpartners besteht für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roamingpartner kann sich verändern. 4. Die SWU behält sich vor, die Roamingfunktion der Ladekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50 % der Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen.

  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.