Toleranzen/ Farbabweichungen Musterklauseln

Toleranzen/ Farbabweichungen. Es gelten grundsätzlich immer die Angaben der Glashersteller bzw. der einschlägigen DIN-Normen für die betreffenden Glasarten oder Glasaufbauten für die Dicken-, Größen- oder Verwerfungstoleranzen. In Abhängigkeit zu der Glasart und der –dicke können diese Toleranzen stark ansteigen! Einschränkungen dieser Toleranzen müssen uns bei den Preisanfragen und bei der Bestellung besonders angegeben werden und bedürfen unserer ausdrücklichen Bestätigung. Geringe Veränderungen im Farbton, insbesondere bei eingefärbten Gläsern sind produktionsbedingt und vor allem bei Nachlieferungen nicht vermeidbar. Auch bei klaren Gläsern sind mit zunehmender Glasdicke auf Grund der Eigenschaften des Glases Farbveränderungen bzw. Reduzierungen der Lichttransmission unvermeidbar. Soweit erkennbar, stellen sie ebenfalls keinen Reklamationsgrund dar. Bitte dazu auch die Hinweise zur Lagerung beachten! Das nachträgliche Aufbringen von absorbierenden Folien und/ oder Farbe, sowie die zum Wärmestau führende raumseitige Montage von Jalousien etc. kann bei Sonneneinstrahlung zu thermischen Überlastungen der Isolierglaseinheiten („Hitzesprünge“) führen. Zwischen Scheibenoberfläche und Sonnenschutzanlage ist für ausreichende Umluft zu sorgen (mind. 10 cm Abstand). Da vorgespannte Gläser der thermischen Mehrbelastung besser standhalten, empfehlen wir zur Vermeidung von Glasbruch die Verwendung von ESG, TVG oder VSG-Produkten aus 2 x ESG bzw. TVG-Scheiben. Der minimale Abstand Isolierglasscheibe und Heizkörper muss mind. 30 cm betragen. Bei geringeren Abständen ist die Verwendung von Einscheibensicherheitsglas (ESG) als innere Scheibe der Isolierglaseinheit notwendig. Bei Isolierverglasung von Räumen, die in der Kälteperiode nur bei Bedarf oder stark reduziert beheizt werden, besteht grundsätzlich die Gefahr von Glasschäden (sog. „Kältesprünge). Ein erhöhtes Schadensrisiko durch Hitze- bzw. Kältesprünge ist insbesondere bei Glasaufbauten In Kombination mit Gussglas mit unterschiedlichen Glasdicken mit innenliegenden Sprossen mit Wölbscheiben gegeben. In diesen Fällen wird dringend Rücksprache mit uns empfohlen. Haushaltsübliche mechanische Reinigungsmittel ( wie z.B. Topfschwämme, flüssigpastöse Reinigungsmitel mit scheuernden Zusätzen) sind wegen der erheblichen Gefahr der Verkratzung der Glasoberfläche zur Glasreinigung ungeeignet! Die Glasoberfläche muss bei Schweiß-, Schneid-, Sandstrahl- und Schleifarbeiten zur Vermeidung von Oberflächenschäden wirksam vor Funkenaufschlag, Schweißperlen...
Toleranzen/ Farbabweichungen. Es gelten grundsätzlich immer die Angaben der Glashersteller bzw. der einschlägigen DIN-Normen für die betreffenden Glasarten oder Glasaufbauten für die Dicken-, Größen- oder Verwerfungstoleranzen. In Abhängigkeit zu der Glasart und der –dicke können diese Toleranzen stark ansteigen! Einschränkungen dieser Toleranzen müssen uns bei den Preisanfragen und bei der Bestellung besonders angegeben werden und bedürfen unserer ausdrücklichen Bestätigung. Geringe Veränderungen im Farbton, insbesondere bei eingefärbten Gläsern sind produktionsbedingt und vor allem bei Nachlieferungen nicht vermeidbar. Auch bei klaren Gläsern sind mit zunehmender Glasdicke auf Grund der Eigenschaften des Glases Farbveränderungen bzw. Reduzierungen der Lichttransmission unvermeidbar. Soweit erkennbar, stellen sie ebenfalls keinen Reklamationsgrund dar. Bitte dazu auch die Hinweise zur Lagerung beachten! Haushaltsübliche mechanische Reinigungsmittel ( wie z.B. Topfschwämme, flüssigpastöse Reinigungsmitel mit scheuernden Zusätzen) sind wegen der erheblichen Gefahr der Verkratzung der Glasoberfläche zur Glasreinigung ungeeignet! Die Glasoberfläche muss bei Schweiß-, Schneid-, Sandstrahl- und Schleifarbeiten zur Vermeidung von Oberflächenschäden wirksam vor Funkenaufschlag, Schweißperlen, Spritzern o.ä. auftreffenden Partikeln geschützt werden. Chemische Einflüsse aus der Verwendung von Baumaterialien, Untergrundvorbehandlungs-, Reinigungsmitteln, Farben, Verdünnungen etc. können zur Verätzung der Glasoberfläche führen. Geeignete Schutzmaßnahmen sind entsprechend den örtlichen Verhältnissen zu treffen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

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