Common use of TRACKING ERROR Clause in Contracts

TRACKING ERROR. Der erwartete/voraussichtliche „Tracking Error“ jedes passiv verwalteten Fonds (also die Standardabweichung des Renditeunterschieds zwischen dem Fonds und dem Referenzindex) ist im Prospektnachtrag für den jeweiligen Fonds dargelegt. In den Jahres- und Halbjahresberichten wird die Höhe des Tracking Error am Ende des Berichtszeitraums angegeben. Der Jahresbericht enthält auch eine Erläuterung etwaiger Abweichungen zwischen dem erwarteten und dem realisierten Tracking Error im maßgeblichen Zeitraum. Die Gesellschaft verfolgt eine physische Nachbildungsstrategie für passiv verwaltete Fonds. Unter bestimmten Umständen kann die Gesellschaft nach Benachrichtigung der Anteilsinhaber des maßgeblichen Fonds und gemäß den Bestimmungen der Zentralbank eine synthetische Nachbildungsstrategie verfolgen. Das Engagement im Referenzindex kann beeinträchtigt werden durch die Kosten eines Rebalancing, insbesondere wenn der Referenzindex einem größeren Rebalancing unterzogen wird oder wenn Komponenten nicht sehr liquide sind oder Einschränkungen der Zugänglichkeit bestehen. Rebalancing-Kosten sind abhängig von der Häufigkeit des Rebalancing des zugrunde liegenden Referenzindex, den Anpassungen der Gewichtung von Komponenten und/oder der Anzahl von Komponenten, die bei jedem Rebalancing ersetzt werden, und den für die Umsetzung solcher Änderungen anfallenden Transaktionskosten. Hohe Rebalancing-Kosten mindern generell die Wertentwicklung eines passiv verwalteten Fonds im Verhältnis zum Referenzindex. Näheres zur Häufigkeit des Rebalancing und zu eventuellen Rebalancing-Kosten ist für die einzelnen Fonds den maßgeblichen Prospektnachträgen zu entnehmen.

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Samples: Prospectus Supplement, Prospektnachtrag, Prospektnachtrag