Tragepflicht von Besucher- oder Mitarbeiterausweisen Musterklauseln

Tragepflicht von Besucher- oder Mitarbeiterausweisen. Die Verpflichtung, einen Mitarbeiterausweis der UI zu tragen, gilt für alle Personen, die sich in den Gebäuden der Union Investment Gruppe aufhalten. Externen Mitarbeitern muss ein Ausweis durch den Beauftragenden zur Verfügung gestellt werden. Zusammen mit dem Ausweis wird eine Plastikhülle zur Befestigung mit Halteclip und auf Wunsch einem Gewebetrageband ausgehändigt Der Ausweis ist gut sichtbar zu tragen. Die Ausweise für externe Mitarbeiter, die über einen längeren Zeitraum als einen Monat ihren ständigen Arbeitsplatz in den Bürogebäuden der Union Investment Gruppe haben, tragen grundsätzlich ein Farb-Lichtbild des externen Mitarbeiters, dessen Namen, das Logo von Union Investment und das Verbundlogo. Außerdem enthalten sie den Zusatz „Extern“ unter dem Namenszug. Die Ausweise von Personen, die sich lediglich im Rahmen der Durchführung einer Dienstleistung (z.B. Handwerker, etc.) in den Bürogebäuden der Union Investment Gruppe aufhalten oder Personen, die als „Externe“ über einen kürzeren Zeitraum als einen Monat ihren ständigen Arbeitsplatz in den Bürogebäuden der UIG haben, sind anstatt mit dem Lichtbild mit dem Aufdruck „Extern“ beziehungsweise „Handwerker“ und fortlaufender Nummerierung versehen. Am Standort Frankfurt am Main versteht sich der Mitarbeiter-Ausweis als rein passives Instrument zur optischen Kontrolle der Aufenthaltsberechtigung von Personen in den Gebäuden der Union Investment Gruppe. Bei Austritt des Mitarbeiters ist dieser zur unaufgeforderten Rückgabe seines Mitarbeiterausweises verpflichtet. Der Ausweis ist an den Beauftragenden oder direkt an die Allgemeine Verwaltung (UIP-BS) zurückgegeben. Zurückgegebene Ausweise werden nach dem Vier-Augen-Prinzip von UIP-BS vernichtet und die Vernichtung dokumentiert. Ebenso werden alle nicht mehr benötigten Bilddateien die UIP-BS vorliegen, nachweislich gelöscht.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.