Transaktionsgebühr sowie Investitionskosten. Der Gesellschaft werden die im Zusammenhang mit dem Er- werb von Vermögensgegenständen stehenden Aufwendungen für handelsregisterliche Eintragungen, Notarkosten oder ähnli- che von Dritten in Rechnung gestellten Kosten belastet. Diese Aufwendungen einschließlich der in diesem Zusammenhang an- fallenden Steuern können der Gesellschaft unabhängig vom tat- sächlichen Zustandekommen des Geschäftes belastet werden.
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