Transport / Rückführung Musterklauseln

Transport / Rückführung. Sollten Sie während Ihrer Reise erkranken oder sich verletzen, setzen sich unsere Ärzte mit dem Arzt vor Ort in Verbindung, der Sie infolge der Krankheit oder des Unfalls empfangen hat. Die bei dem örtlichen Arzt und eventuell bei Ihrem üblicherweise behandelnden Arzt gesammelten Informationen ermöglichen es uns, nach der Entscheidung unserer Ärzte, in Ihrem alleinigen medizinischen Interesse eine der folgenden Massnahmen zu veranlassen und zu organisieren: • entweder Ihre Rückkehr an Ihren Wohnsitz, • oder Ihren Transport, gegebenenfalls unter medizinischer Überwachung, in eine geeignete Krankenhausabteilung in der Nähe Ihres Wohnsitzes, mit Sanitätswagen, Krankenwagen, Zug (Sitzplatz in der ersten Klasse, Liegeplatz im Liege- oder Schlafwagen in der ersten Klasse), Linienflug oder Sanitätsflugzeug. Des Weiteren können wir, je nach den medizinischen Anforderungen und gemäss der Entscheidung unserer Ärzte in manchen Fällen einen ersten Transport in eine in der Nähe gelegene Pflegestation veranlassen und organisieren, bevor eine Rückführung in eine Struktur in Nähe Ihres Wohnsitzes in Betracht gezogen werden kann. Einzig und allein Ihr gesundheitliches Interesse und die Einhaltung der geltenden Gesundheitsvorschriften werden berücksichtigt, um die Entscheidung hinsichtlich des Transports, des für diesen Transport benutzten Mittels und der Xxxx des Ortes für einen eventuellen Krankenhausaufenthalt zu treffen. Es wird diesbezüglich ausdrücklich vereinbart, dass die endgültige in Ihrem gesundheitlichen Interesse getroffene Entscheidung in letzter Instanz von unseren Ärzten getroffen wird, und dies, um jegliche Konflikte zwischen medizinischen Einrichtungen zu vermeiden. Des Weiteren, falls Sie sich weigern, die Entscheidung zu befolgen, die von unseren Ärzten als die zweckmässigste angesehen wird, befreien Sie uns ausdrücklich von jeglicher Verantwortung, insbesondere wenn Sie mit Ihren eigenen Mitteln zurückkehren, aber auch im Falle einer Verschlechterung Ihres Gesundheitszustandes.
Transport / Rückführung. Mit vorheriger Zustimmung von Europ Assistance, die zusätzlichen Reisekosten, um Sie an Ihren Wohnort zurückzuführen, wenn dies von Unserer medizinischen Abteilung empfohlen wird, einschließlich der Kosten für eine medizinische Begleitung, falls erforderlich. Die von Uns übernommenen Kosten für die Rückführung entsprechen den Kosten einer Reiseklasse, die der für die Hinreise verwendeten entspricht, sofern Europ Assistance nicht zustimmt.

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  • Transportschäden Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.

  • Transport Bei größeren Einlieferungen organisieren wir für Sie zum schnellstmöglichen Termin einen günstigen und fachgerechten Kunsttransport.

  • Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist Euro ("EUR"). Emissionsvolumen: 500.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapieren.

  • Kündigung nach Risikoerhöhung aufgrund Änderung oder Erlass von Rechtsvorschriften Bei Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Haftung des Vermieters Der Vermieter haftet für alle Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen besteht. Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, der Vermieter hat vertragswesentliche Pflichten verletzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters oder für die Haftung aus einer vertraglich übernommenen verschuldensunabhängigen Garantie sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch den Vermieter, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Gegenstände und Sachen, die bei Rückgabe des Mietfahrzeuges zurückgelassen / vergessen werden.

  • Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.

  • Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung (Art. 32 Abs. 1 lit. d DS-GVO; Art. 25 Abs. 1 DS-GVO)

  • Umfang der Forderungsausfalldeckung A3-3.1 Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung. A3-3.2 Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein und seinen Nachträgen vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt. A3-3.3 Dem schadensersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.

  • Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens Versichert sind Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles den Umständen nach zur Abwendung und Minderung des Schadens für geboten halten durfte oder die er auf Weisung des Versicherers macht.