TVplus. 5.1. Das Vertragsverhältnis über M-net TVplus entbindet den Kunden nicht von der Abführung der auf ihn entfallenden Rundfunkbeiträge an den „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ (früher: GEZ). 5.2. Die Auswahl, die Anzahl der Sender und die Auflösung (SD/HD/UHD) werden von M-net festgelegt und können sich ändern. M-net hat keinen Einfluss auf die Programminhalte und Sendezeiten. 5.3. Ein Nutzungsvertrag für Inhalte von Drittanbietern ist nicht Bestandteil dieses Vertrages, sondern Gegenstand einer Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter. M-net hat auf den Inhalt der Drittanbieterleistungen keinen Einfluss. Die Verfügbarkeit der Inhalte unterliegt einer laufenden Entwicklung. M-net schuldet nur den Zugang zu ausgewählten, verfügbaren Angeboten. 5.4. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden: Ergänzend zu Ziff. 3. gelten folgende Pflichten: 5.4.1. Die von M-net zur Verfügung gestellten Inhalte (insbesondere TV- und Videoinhalte sowie Radioinhalte) dürfen nicht für gewerbliche Zwecke verwendet oder öffentlich wiedergegeben oder zugänglich gemacht werden (z. B. nicht in Gaststätten, Hotels oder Krankenhäusern). 5.4.2. Es ist nicht gestattet, die von M-net zur Verfügung gestellten Inhalte oder Teile derselben außerhalb des nach diesem Vertrag gestatteten privaten Gebrauchs zu bearbeiten, zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich wiederzugeben, mit ihnen zu werben oder sie sonst zu nutzen, es sei denn, M-net hat dies zuvor mittels ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung gestattet. 5.4.3. Hat der Kunde sich über ein Altersverifikationssystem für Erwachsenenangebote angemeldet, so hat er sicherzustellen, dass die Inhalte Minderjährigen nicht zugänglich sind. 5.4.4. Der Kunde ist damit einverstanden, dass Betriebssystem- und Anwendungssoftware der TVplus-Box oder darauf gespeicherte Daten sowie die M-net TVplus App von M-net aktualisiert werden, soweit dies für M-net zur Vertragserfüllung notwendig ist. Der Kunde ist nicht berechtigt, Manipulationen an dem Empfangsgerät oder der M-net TVplus App, z. B. durch Aufspielen von Software, vorzunehmen. 5.4.5. Der Kunde ist damit einverstanden, dass bei einer Rückkanalnutzung die auf der TVplus-Box gespeicherten Daten von M-net zu Abrechnungszwecken elektronisch abgefragt werden.
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Samples: Auftrag Umzug/Vertragsänderung Surf&fon, M Net Internet Contract, Umzug/Vertragsänderung M Net Internet
TVplus. 5.1. Das Vertragsverhältnis über M-net TVplus entbindet den Kunden nicht von der Abführung der auf ihn entfallenden Rundfunkbeiträge an den „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ (früher: GEZ).
5.2. Die Auswahl, die Anzahl der Sender und die Auflösung (SD/HD/UHD) werden von M-net festgelegt und können sich ändern. M-net hat keinen Einfluss auf die Programminhalte und Sendezeiten.
5.3. Ein Nutzungsvertrag für Inhalte von Drittanbietern ist nicht Bestandteil dieses Vertrages, sondern Gegenstand Ge- genstand einer Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter. M-net hat auf den Inhalt der Drittanbieterleistungen keinen Einfluss. Die Verfügbarkeit der Inhalte unterliegt einer laufenden Entwicklung. M-net schuldet nur den Zugang zu ausgewählten, verfügbaren Angeboten.
5.4. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden: Ergänzend zu Ziff. 3. gelten folgende Pflichten:
5.4.1. Die von M-net zur Verfügung gestellten Inhalte (insbesondere TV- und Videoinhalte sowie Radioinhalte) dürfen nicht für gewerbliche Zwecke verwendet oder öffentlich wiedergegeben oder zugänglich gemacht ge- macht werden (z. B. nicht in Gaststätten, Hotels oder Krankenhäusern).
5.4.2. Es ist nicht gestattet, die von M-net zur Verfügung gestellten Inhalte oder Teile derselben außerhalb des nach diesem Vertrag gestatteten privaten Gebrauchs zu bearbeiten, zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich wiederzugeben, mit ihnen zu werben oder sie sonst zu nutzen, es sei denn, M-net hat dies zuvor mittels ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung gestattet.
5.4.3. Hat der Kunde sich über ein Altersverifikationssystem für Erwachsenenangebote angemeldet, so hat er sicherzustellen, dass die Inhalte Minderjährigen nicht zugänglich sind.
5.4.4. Der Kunde ist damit einverstanden, dass Betriebssystem- und Anwendungssoftware der TVplus-Box oder darauf gespeicherte Daten sowie die M-net TVplus App von M-net aktualisiert werden, soweit dies für M-net zur Vertragserfüllung notwendig ist. Der Kunde ist nicht berechtigt, Manipulationen an dem Empfangsgerät oder der M-net TVplus App, z. B. durch Aufspielen von Software, vorzunehmen.
5.4.5. Der Kunde ist damit einverstanden, dass bei einer Rückkanalnutzung die auf der TVplus-Box gespeicherten gespeicher- ten Daten von M-net zu Abrechnungszwecken elektronisch abgefragt werden.
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