Standardleistungen Musterklauseln

Standardleistungen. Option Leistungen Preis (monatlich) TVplus TV-Empfang über den Internetanschluss mittels TVplus-App (Smartphone, Tablet, Streaming-Gerät, PC), Aufnahmen bis 50 Std., Inhalte ausgewählter Drittanbieter 10,00 €
Standardleistungen. Die M-net Telekommunikations GmbH (im Folgenden M-net genannt) erbringt je nach vertraglicher Vereinbarung im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten folgen- de Leistungen: • Surf&Fon-Flat: Internetanschluss inkl. Internet-Flatrate sowie Telefonanschluss inkl. Sprach-Flatrate • Surf-Flat: Internetanschluss inkl. Internet-Flatrate 1.1. Internetanschluss inklusive Internet-Flatrate: M-net überlässt dem Kunden einen Breitbandanschluss mit Zugang zum öffentlichen Internet. Anschlüsse mit einer Übertragungsgeschwindigkeit im Downstream von weniger als 300 MBit/s werden über das Internet-Protokoll Version 6 (IPv6) realisiert. Bei der Einwahl wird ein dynamischer IPv6-Prefix zugeteilt; die IPv4-Konnektivität wird über ein NAT-Gateway realisiert (DS-Lite). Die Erreichbarkeit von Geräten und Anwendungen im lokalen Netz des Kunden über das Internet (z.B. Zugriff auf eine IP-Kamera, PC-Fernwartung) ist nur über IPv6 uneingeschränkt möglich und kann bei Geräten und Anwen- dungen, die IPv6 nicht unterstützen, ggf. eingeschränkt sein. Anschlüsse ab 300 Mbit/s im Downstream werden sowohl über das Internet-Protokoll Version 4 (IPv4) als auch Version 6 (IPv6) realisiert (IPv4- und IPv6-Parallelbe- trieb, Dual-Stack). Bei der Einwahl wird sowohl eine öffentliche, dynamische IPv4-Adresse als auch eine dynami- scher IPv6-Prefix zugeteilt. Eingehende und ausgehende Verbindungen können hier je nach Bedarf sowohl über IPv4 als auch über IPv6 hergestellt werden. Übertragungsgeschwindigkeit: Die Übertragungsgeschwindigkeiten richten sich nach dem gewählten Ba- Internet-Flatrate: Die Nutzungsabrechnung für den Internetanschluss erfolgt pauschal von 0–24 Uhr und ist im 1.2. Telefonanschluss inklusive Sprach-Flatrate: M-net überlässt dem Kunden einen Telefonanschluss mit einem Sprachkanal in der Ausführung als IP-Anschluss über das M-net Next-Generation-Network (NGN). Der Kunde kann mit Hilfe eines angeschalteten analogen Endgerätes Verbindungen entgegennehmen oder zu anderen Anschlüs- sen herstellen. Die Abrechnung der Verbindungen erfolgt gemäß dem beauftragten Tarifmodell. Verbindungsnetz- betreiberleistungen Dritter (z.B. Call-by-Call) sowie Datenübertragungen und Interneteinwahl über den Sprachka- nal sind gegenwärtig nicht möglich. Verbindungen, die mit 0181–0189, 118, 0191–0194 oder 0900 beginnen, sind nur möglich, wenn der Dienstbetreiber dieser Rufnummern diese Leistung mit M-net vertraglich vereinbart hat. Sprach-Flatrate: Sprachverbindungen ins d...
Standardleistungen. Der IPTV-Dienst kann nur an SwS PL eigenen Anschlüssen genutzt werden. Der Dienst kann kabelgebunden über die Set-Top-Box am durch SwS PL provisionierten Endgerät genutzt werden. Im SwS PL IPTV-Grundpaket sind folgende Komponenten enthalten: Basiskomponente, Mobile Connect und Mobile Streaming (für ein Endgerät). Zusätzliche Set-Top-Boxen, nPVR, zwei weitere Mobile Streaming können je Anschluss hinzugebucht werden.
Standardleistungen. 1.1. Internetanschluss: M-net überlässt dem Kunden einen Breitbandanschluss mit Zugang zum öffentlichen Internet. Die Nutzungsabrechnung erfolgt pauschal von 0–24 Uhr und ist im Grundpreis des jeweiligen Tarifes enthalten. Die Verfügbarkeit der Tarife ist abhängig von der Anschlussadresse des Kunden und der technischen Ausführung des Anschlusses. 1.2. Ausführung des Anschlusses: Die Ausführung des Anschlusses erfolgt abhängig von der Art der Gebäudeerschließung und der Hausverkabelung (Inhouse-Netz) als • Glasfaser-Anschluss mit Zuführung vom Hausübergabepunkt (HÜP) in die Wohnung des Kunden über eine Glasfaser- Hausverkabelung oder eine Telefonleitung/Kupferdoppelader (bei Gebäuden mit bis zu drei Wohneinheit alternativ auch über eine geeignete kundenseitig bereitzustellende Ethernet-Verkabelung) oder • VDSL-Anschluss über eine Teilnehmeranschlussleitung der Telekom. Voraussetzungen: Voraussetzung für die Leistungserbringung ist ein betriebsfähiger Glasfaser- oder VDSL-Anschluss in den Wohnräumen des Kunden. Beim Glasfaser-Anschluss beinhaltet das den Anschluss des Gebäudes an das Glasfasernetz und bei Mehrfamilienhäusern eine geeignete Hausverkabelung, eine vom Hauseigentümer unterzeichnete Nutzungsvereinbarung und abhängig von der Art der Hausverkabelung ein Glasfaser-Teilnehmeranschluss (GF-TA), eine Telefonabschlusseinheit (TAE) oder eine LAN-Anschlussdose (RJ45) in der Wohnung des Kunden. Die Installation des Glasfaser-Anschlusses und zusätzlicher Anschlussdosen und Leitungen ist nicht im Leistungsumfang enthalten. Voraussetzung für den VDSL-Anschluss ist eine freie, d.h. unbeschaltete Teilnehmeranschlussleitung und TAE in der Wohnung des Kunden. Stromversorgung: Für den Betrieb des Anschlusses ist eine Stromversorgung in den Räumlichkeiten des Kunden erforderlich; eine netzseitige Stromversorgung ist - auch bei Stromausfall beim Kunden - nicht möglich. Netzabschlusspunkt: Der Netzabschlusspunkt ist der Übergabepunkt zwischen M-net und dem Kunden, an dem M-net die Dienste bereitstellt. Er bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorgaben sowie behördlichen Festlegungen der Bundesnetzagentur und befindet sich in der Regel, jedoch im Einzelfall abhängig von der individuellen Ausführung des Anschlusses, an der jeweiligen Glasfaser-, Telefon- bzw. Ethernet-Anschlussdose in den Räumlichkeiten des Kunden. Er ermöglicht durch Anschaltung geeigneter Endgeräte den Zugang zum jeweiligen Telekommunikationsnetz und die Nutzung der Dienste durch den Kunden. M-net behä...
Standardleistungen. Die Stadtwerke Oldenburg i.H. Media GmbH (im Folgenden Stadtwerke Oldenburg i.H. Media genannt) erbringt je nachvertraglicher Vereinbarung im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten folgende Leistungen: Stadtwerke Oldenburgi.H. Media. Überlässtdem KundeneinenInternetzugang inkl. Internet-Flatratesowieeinen Telefonanschluss mit Flatrate ins deutsche Festnetz mit den nachfolgenden Leistungen und Bedingungen. Kann der Kunde über den beschriebenen Leistungsumfang hinaus kostenlos weitere Leistungen nutzen, so besteht darauf kein Anspruch und bei einer möglichen Leistungseinstellung durch Stadtwerke Oldenburg i.H. Media. für den Kunden weder ein Anspruch auf Minderung, Erstattung oder Schadenersatz noch ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ausführung des Anschlusses und Voraussetzungen: Abhängig von der am Kundenstandort verfügbaren Anschlusstechnologiewirdder Anschlussineinerderfolgenden Variantenausgeführt: • Anschluss über eine Glasfaserleitung in das Gebäude des Kunden (Voraussetzung: Anschluss des Gebäudes an das Glasfasernetz der Stadtwerke Oldenburg i.H. Media GmbH, d.h. Glasfaser- Abschlusspunkt-Linientechnik (APL) im Gebäude) Bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten: o Übergabepunkt und Netzabschlussgerät inder Wohnung des Kundenmit Zuführung über Glasfaserhausverkabelung (Voraussetzungen: vorhandene Glasfaser- Gebäudeverkabelungmit Glasfaser-Abschlussdoseinder Wohnungdes Kundenodervom Eigentümer unterzeichneter Stadtwerke Oldenburg i.H. Media. Auftrag über die kostenpflichtige Herstellung einer Gebäudeverkabelung durch die Stadtwerke Oldenburg i.H. Media.) Übergabepunktund NetzabschlussgerätnebendemGlasfaser-Abschlusspunkt-Linientechnik(APL), i.d.R. im Keller des Gebäudes (Voraussetzungen: vom Eigentümer unterzeichnete Grundstückseigentümererklärung) Die Verlegung neuer Kabel und Anschlussdosen ist nicht im Leistungsumfang enthalten. Die Stadtwerke Oldenburg i.H. Media. überlässt dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses zu den Bedingungen gemäß Ziffer 1.3 ein Netzabschlussgerät, das den Zugang zum jeweils genutzten Teilnehmernetz bietet und den Abschluss der Stadtwerke Oldenburg i.H. Media. bildet. Bei einem Glasfaseranschluss stellt Stadtwerke Oldenburg i.H. Media. zusätzlich ein Optical Network Terminal (ONT) zur Verfügung. Die Stromversorgung für diese Endgeräte ist durch den Kunden bereitzustellen. Das Netzabschlussgerät ermöglicht die Anschaltung von geeigneten Telekommunikationsendgeräten zur Übertragu...
Standardleistungen. Die Stadtwerke Oldenburg i.H. Media GmbH (im Folgenden Stadtwerke Oldenburg i.H. Media genannt) erbringt je nachvertraglicher Vereinbarungim Rahmenderbestehendentechnischenundbetrieblichen Möglichkeitenfolgende Leistungen: Stadtwerke Oldenburg i.H. Media überlässt dem Kunden einen Internetzugang inkl. Internetflatrate sowie einen Telefonanschluss mit Flatrate ins Festnetz der Stadtwerke Oldenburg i.H. Media mit den nachfolgenden Leistungen und Bedingungen. Kann der Kunde über den beschriebenen Leistungsumfang hinaus kostenlos weitere Leistungen nutzen, so besteht darauf kein Anspruch und bei einer möglichen Leistungseinstellung durch Stadtwerke Oldenburg
Standardleistungen. Die Wartungsverpflichtung des Lizenzgebers umfasst folgende Leistungen.
Standardleistungen. Die Stadtwerke Eutin GmbH(im Folgenden Stadtwerke Eutingenannt) erbringt je nachvertraglicher Vereinbarung im Rahmender bestehendentechnischen und betrieblichen Möglichkeiten folgende Leistungen: Stadtwerke Eutin überlässt dem Kunden einen Internetzugang inkl. Internet-Flatrate sowie einen Telefonanschluss mit Flatrate ins deutsche Festnetz mit den nachfolgenden Leistungen und Bedingungen. Kann der Kunde über den beschriebenen Leistungsumfang hinaus kostenlos weitere Leistungen nutzen, so besteht darauf kein Anspruch und bei einer möglichen Leistungseinstellung durch Stadtwerke Eutin für den Kunden wederein Anspruchauf Minderung, Erstattung oder Schadenersatznochein Recht zur Kündigungauswichtigem Grund. Ausführung des Anschlusses und Voraussetzungen: Abhängig von der am Kundenstandort verfügbaren Anschlusstechnologiewirdder Anschlussineinerderfolgenden Variantenausgeführt: • Anschluss über eine Glasfaserleitung in das Gebäude des Kunden (Voraussetzung: Anschluss des Gebäudes an das Glasfasernetz der Stadtwerke Eutin GmbH, d.h. Glasfaser-Abschlusspunkt- Linientechnik (APL) im Gebäude) Bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten: - Übergabepunkt und Netzabschlussgerät in der Wohnung des Kunden mit Zuführung über Glasfaserhausverkabelung (Voraussetzungen: vorhandene Glasfaser-Gebäudeverkabelung mit Glasfaser-Abschlussdose in der Wohnung des Kunden oder vom Eigentümer unterzeichneter Stadtwerke Eutin Auftrag über die kostenpflichtige Herstellung einer Gebäudeverkabelung durchdie Stadtwerke Eutin) Übergabepunkt und Netzabschlussgerät neben dem Glasfaser-Abschlusspunkt-Linientechnik (APL), i.d.R. im Keller des Gebäudes (Voraussetzungen: vom Eigentümer unterzeichnete Grundstückseigentümererklärung) Die Verlegung neuer Kabel und Anschlussdosen ist nicht im Leistungsumfang enthalten. Die Stadtwerke Eutin überlässt dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses zu den Bedingungen gemäß Ziffer 1.3 ein Netzabschlussgerät, das den Zugang zum jeweils genutzten Teilnehmernetz bietet und den Abschluss der Stadtwerke Eutin bildet. Bei einem Glasfaseranschluss stellt Stadtwerke Eutin zusätzlich ein Optical Network Terminal (ONT) zur Verfügung. Die Stromversorgung für diese Endgeräte ist durch den Kunden bereitzustellen. Das Netzabschlussgerät ermöglicht die Anschaltung von geeigneten Telekommunikationsendgeräten zur Übertragung von Sprache und Daten (z.B. Telefon, PC). Die Übergabepunkte zwischen Stadtwerke Eutin und dem Kunden sind die LAN- Schnittstelledes Netzabschlussg...
Standardleistungen. Die Räumlichkeiten werden – soweit nichts anderes vereinbart ist – im folgenden Zustand vermie- tet, das heiftt je nach Bedarf einschlieftlich: − Hauseinlass über den Haupteingang / Kutschendurchfahrt − Bühne mit Bereitstellung der angeforderten Anzahl an Stühlen und Notenpulten (ohne Orchesteraufbau) − Kartensatz / Saalplan − Heizung und Belüftung − Haus- und Konzertbeleuchtung (aufter szenischer Beleuchtung) − Reinigung für öffentlichen Konzertbetrieb
Standardleistungen. 2.1 Eine Homepage ist die elektronische Veröffentlichung einer oder mehrerer Seiten mit Text, Fotos und Grafiken im Internet. Die Veröf- fentlichung und Vorhaltung von Homepages besteht im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten der MDCC für Kunden, die einen Zugang zum Internet über MDCC beziehen. 2.2 Für die Veröffentlichung und Vorhaltung einer Homepage auf dem Server xxx.xxxx.xx pro Kunde fallen keine weiteren Kosten an. Die Speicherkapazität ist der veröffentlichten Preisliste/Leistungsbe- schreibung MDCC-Internetzugang zu entnehmen.