Tägliche Geschäftsführung. Der Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft kann seine Befugnisse bezüglich der täglichen Verwaltung der Fondsgeschäfte (einschließlich des Rechts als Zeichnungsberechtigter des Fonds zu agieren) und Vertretung der Verwaltungsgesellschaft bezüglich seiner Verwaltung entweder an einen oder mehrere Geschäftsführer oder mehrere Vertreter delegieren, die nicht Anteilinhaber des Fonds sein müssen. Diese benannten Personen verfügen über die ihnen vom Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft übertragenen Befugnisse. Sie dürfen bei entsprechender Ermächtigung durch den Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft ihre Befugnisse weiterdelegieren. Ferner darf der Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft durch Vollmacht Spezialmandate erteilen.
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