Tätigkeitsbereiche Musterklauseln

Tätigkeitsbereiche. Dem oder der Studierenden wird während des Praktikums die Möglichkeit gegeben, sich einen Einblick in die Tätigkeit als _ zu verschaffen. Insbesondere besteht die Möglichkeit, sich in folgenden Bereichen Kenntnisse und Fertigkeiten anzueignen: • • • •
Tätigkeitsbereiche. Der Einsatz des Machers ist unzulässig, sofern lediglich ein Personalmangel auf dem Projekt oder in der Abteilung beseitigt werden soll. Darüber hinaus wird der Macher keine der folgenden Tätigkeiten wahrnehmen: ▪ Formulierung von Rechtsetzungsakten, z.B. Verordnungen, ▪ leitende Funktionen über die Leitung des vereinbarten Projekts hinaus, ▪ Funktionen im Leitungsbereich der Kommune und in zentralen Kontrollbereichen, ▪ Funktionen mit abschließender Entscheidungsbefugnis außerhalb des Projekts, ▪ Funktionen, deren Ausübung die konkreten Geschäftsinteressen der Partnerin oder des ursprünglichen bzw. künftigen Arbeitgebers unmittelbar berührt, ▪ Funktionen im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge oder Geldangelegenheiten, wie Kassenführung, Verwahrung und Verwaltung von Geld, oder anderen Wertsachen, ▪ Funktionen im Zusammenhang mit sicherheitsrelevanten Tätigkeiten.
Tätigkeitsbereiche. 3.1. Der Spediteur als Vermittler 3.2. Der Spediteur als Frachtführer 3.3. Der Spediteur als reiner Lagerhalter 3.4. Der Spediteur als Erbringer von weiteren Dienstleistungen
Tätigkeitsbereiche. Ausbildungsteil Verwertbare Leistungen Mögliche Aufgaben Rechnungswesen Marketing & Werbung
Tätigkeitsbereiche. (Hinweise zum Ausfüllen finden Sie im Anhang 1) Verantwortlich in folgenden pastoralen Feldern   Mitarbeit in folgenden pastoralen Feldern   Verantwortlich (=V) oder Mitarbeit (=M) in neuen pastoralen Herausforderungen – in Planung bzw. Aufbau   Anhang Hinweise zum Ausfüllen der Tätigkeitsbereiche Für die Gliederung und Strukturierung Ihrer Tätigkeitsbereiche können Sie sich orientieren am Handbuch „Module für Stellenbeschreibungen pastorale Laienberufe im Erzbistum Paderborn“ (2021). Aus der Fülle möglicher Tätigkeitsfelder wählen Sie bitte Ihre Verantwortungsbereiche und Ihre Mitarbeitsbereiche aus, in denen Sie konkret in Ihrem Pastoralverbund tätig sind. Markieren Sie Schwerpunktbereiche mit S (Beispiele: Seelsorgestunden, Schulseelsorge, Vorbereitung auf die Sakramente, Sakramentenspendung, Exerzitien im Alltag, Öffentlichkeitsarbeit, Ökumene, Mitgestaltung in der Liturgie, Ministrantenpastoral, Verbandsarbeit, Zusammenarbeit mit der Caritas, Besuchsdienste, Initiierung und Begleitung von Helfer/innengruppen, Zielgruppenpastoral, Andachten, Wortgottesdienste, Führen seelsorglicher Gespräche, Sorge um das Team, Verwaltungsaufgaben, Wallfahrten, Prozessionen, Teilnahme an Konferenzen, Verantwortung für pastorale Orte). Bitte stellen Sie in Ihrer Auswahl jeweils stichwortartig dar, welche verschiedenen Tätigkeiten ein Bereich beinhaltet … (Anmerkung: Sollte ein Bereich nicht im ganzen Pastoralen Raum/ Pastoralverbund übernommen sein, bitte die Gemeinden A, B, C, … angeben). Beispiel 1: Erstkommunionvorbereitung / S – in A, B und D. beinhaltet: Konzeptentwicklung mit Ehrenamtlichen, Schulung und Begleitung der Katechetinnen (5), Weggottesdienste (3x8), Elternabende (4), Familiengottesdienste und Erstkommunionfeier (3x5). Beispiel 2: Sakramentenspendung / S – in A und B beinhaltet: Eucharistiefeier (tägl.), Taufspendung (2x i.M.), Schulung und Begleitung der Lektor/inn/en (1x i.M.), Eucharistiefeier im Krankenhaus (2x i.M.), Familiengottesdienste im Rahmen der Erstkommunionvorbereitung (3x5). Bitte geben Sie die Häufigkeit von Veranstaltungen im Jahr J, Monat M oder ähnliches an, um den (ungefähren) Zeitaufwand zu verdeutlichen, den Sie für Vorbereitung / Durchführung / Reflexion benötigen. Beispiele: Kinderbibeltag (2x i.J.) – in A; Familiengottesdienste (1x i.M.) – in C und D; Prozessionen (2x i.J.) – in C; Leiten der KV-Sitzung (1x i.M.) – in allen Gemeinden.
Tätigkeitsbereiche funktionale Gliederung

Related to Tätigkeitsbereiche

  • Streitigkeiten Ein Käufer (oder der Inhaber eines Zahlungsinstruments) kann eine Rückbuchung oder eine Rücklastschrift veranlassen, einen PayPal-Käuferschutzfall öffnen oder sein Finanzinstitut anderweitig anweisen, im Zusammenhang mit einer Transaktion, für die wir die Zahlungsabwicklung durchgeführt haben, einen Zahlungsstreitfall zu eröffnen (ausschließlich in diesem Teil I nachfolgend „Streitfall“ ). Über den Streitfall entscheidet stets das Finanzinstitut des Käufers. Wir behandeln Streitfälle wie folgt: Wird ein Streitfall eröffnet, benachrichtigen wir Sie und fragen Sie, ob Sie den Streitfall akzeptieren oder anfechten wollen. Falls Sie den Streitfall akzeptieren, stimmen Sie der Rückabwicklung der Zahlung an den Käufer zu. Sollten Sie den Streitfall anfechten, sendet eBay alle relevanten Belege, die Sie im Zusammenhang mit dem Streitfall bereitgestellt haben, an das Finanzinstitut des Käufers. Sie sind verpflichtet, rechtzeitig Informationen zur Verfügung zu stellen, um an der Anfechtung von Streitfällen mitzuwirken. Ein Versäumnis Ihrerseits, die verlangten Informationen zu dem von uns geforderten Zeitpunkt und wie in den Regelwerken der Kreditkartenvereinigungen, der Debitkartensysteme und den bei anderen Zahlungsinstituten geltenden Regeln vorgesehen zu übermitteln, kann das Ergebnis eines Streitfalls beeinträchtigen, bis hin zum vollständigen Verlust der strittigen Beträge. Falls Sie den Streitfall akzeptieren oder das Finanzinstitut des Käufers zugunsten des Käufers entscheidet, wird der jeweilige Betrag an die ursprünglich vom Käufer genutzte Zahlungsmethode zurückerstattet und uns belastet. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, uns den jeweiligen Betrag zu erstatten, es sei denn, Sie sind durch den Verkäuferschutz abgesichert. In diesem Fall haften Sie nicht für dem Käufer erstattete Beträge. Auch wenn Sie den Streitfall akzeptieren, können wir dennoch die Entscheidung treffen, den Streitfall nach eigenem Ermessen und ohne zusätzliche Kosten für Sie anzufechten. Manche Zahlungsdienstleister bieten ein optionales Schlichtungsverfahren, um das Ergebnis eines Streitfalls anzufechten. Es kann vorkommen, dass wir Ihre Zustimmung zur Durchführung eines solchen Schlichtungsverfahrens erbitten. Falls Sie der Durchführung des Schlichtungsverfahrens zustimmen, ermächtigen Sie uns, Sie in diesem Schlichtungsverfahren zu vertreten und Ihre Interessen zu wahren. Soweit zwischen Ihnen und uns im Einzelfall vereinbart, sind Sie in diesem Fall verantwortlich für alle Kosten und Auslagen (einschließlich Anwaltsgebühren in angemessener Höhe und jegliche von Dritten erhobenen Verfahrensgebühren, die sich aus dem besagten Schlichtungsverfahren ergeben). Sie ermächtigen uns hiermit, diese Beträge im Rahmen des anhängigen Schlichtungsverfahrens zu begleichen. Die Beilegung eines von uns untersuchten und/oder vertretenen Streitfalls werden Sie nicht anfechten und Sie werden abgeschlossene Untersuchungen eines Streitfalls nicht erneut strittig stellen. Falls Sie Verbraucher mit Sitz in der EU, im Vereinigten Königreich oder in Australien sind, bleiben Ihre Rechte auf Einreichen einer Beschwerde oder Einleiten rechtlicher Schritte unberührt.

  • Zuständigkeit Zuständig für die Durchführung der zahnarzt- und versichertenbezogenen Zufälligkeitsprü- fungen sind die Prüfungsstellen und Beschwerdeausschüsse nach § 106 Abs. 4 SGB V.

  • Teilnichtigkeit Sollte ein Artikel oder ein Teil eines Artikels der Vereinbarung als ungültig erachtet werden, bleiben alle übrigen Artikel vollständig in Kraft.

  • Nachhaltigkeit Siehe vorstehenden Abschnitt „Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten gemäß der SFDR und der EU-Taxonomieverordnung“.

  • Hauptgeschäftstätigkeit Die Envivas betreibt die Krankenversicherung.

  • Rechtsstreitigkeiten BITTE LESEN SIE DIESEN ABSCHNITT SORGFÄLTIG DURCH. DIESER ABSCHNITT HAT AUSWIRKUNGEN AUF IHRE RECHTE UND WESENTLICHEN EINFLUSS DARAUF, WIE ANSPRüCHE, DIE SIE UND eCI GEGENEINANDER HABEN, BEGLICHEN WERDEN. Sie und eCI vereinbaren, dass alle Ansprüche oder Rechtsstreitigkeiten, die zwischen Ihnen und eCI (oder einer beteiligten dritten Partei) entstanden sind oder entstehen könnten, die sich in irgendeiner Weise auf diese oder frühere Versionen dieser Zahlungsabwicklungsbedingungen, Ihre Nutzung von oder Ihren Zugang zu den Zahlungsdiensten, die Handlungen von eCI oder den Vertretern von eCI beziehen oder daraus entstehen, gemäß den Bestimmungen dieses Abschnitts zu Rechtsstreitigkeiten zu behandeln sind.

  • Rechtzeitigkeit der Zahlung bei Lastschriftermächtigung Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer die Einzugsermäch- tigung widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.

  • Gültigkeit Die Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Angebotsinformationen (Allgemeine und Besondere Versicherungsbedingungen, Tarifbestimmungen und Höhe des Beitrags) ist befristet auf längstens vier Wochen, sofern nicht im Angebot ein anderer Zeitraum eingeräumt worden ist.

  • Fälligkeit Ein Folgebeitrag wird entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise jeweils zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird.

  • Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fällig- keitstag eingezogen werden kann und der Versicherungs- nehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versiche- rungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüg- lich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforde- rung des Versicherers erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Grün- den zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außer- halb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Versiche- rungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflich- tet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.