Common use of Umfang der Belieferung Clause in Contracts

Umfang der Belieferung. SWD ist verpflichtet, den Energiebedarf des Kunden zu befriedigen und für die Dauer des Energieliefervertrages im vertraglich vorgesehenen Umfang Energie zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht, soweit und solange der Netzbetreiber den Netzanschluss und die Anschlussnutzung des Kunden unterbrochen hat oder soweit und solange SWD an der Erzeugung, dem Bezug oder der vertragsgemäßen Lieferung von Energie durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände, deren Beseitigung ihr nicht möglich ist oder wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, gehindert ist.

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Umfang der Belieferung. SWD ist verpflichtet, den Energiebedarf des Kunden zu befriedigen und für die Dauer des Energieliefervertrages im vertraglich vorgesehenen Umfang Energie zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht, soweit und solange der Netzbetreiber den Netzanschluss und die Anschlussnutzung des Kunden unterbrochen hat oder soweit und solange SWD an der Erzeugung, dem Bezug oder der vertragsgemäßen Lieferung von Energie durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände, deren Beseitigung ihr nicht möglich ist oder wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, gehindert istWiderspruchs. Auf diese Folgen wird der Kunde von SWD bei Bekanntgabe gesondert hingewiesen.

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Umfang der Belieferung. SWD ist verpflichtet, den Energiebedarf des Kunden an der Ladeeinrichtung während der Freigabezeiten des örtlichen Netzbetreibers zu befriedigen und befriedigen. In den übrigen Zeiten ist der Strombezug an der Ladeeinrichtung unterbrochen. Der Kunde erhält die aktuellen Freigabezeiten von dem für ihn örtlich zuständigen Netzbetreiber. Die Kontaktdaten teilt die Dauer des Energieliefervertrages im vertraglich vorgesehenen Umfang Energie zur Verfügung zu stellenSWD dem Kunden gerne auf Anfrage mit. Dies gilt nicht, soweit und solange der Netzbetreiber den Netzanschluss und die Anschlussnutzung des Kunden unterbrochen hat oder soweit und solange SWD an der Erzeugung, dem Bezug oder der vertragsgemäßen Lieferung von Energie durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände, deren Beseitigung ihr nicht möglich ist oder wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, gehindert ist.

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