Umfang der Belieferung. LSW ist verpflichtet, den Energiebedarf des Kunden zu befriedigen und für die Dauer des Energieliefervertrages im vertraglich vorgesehenen Umfang Energie zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht, soweit und solange der Netzbetreiber den Netzanschluss und die Anschluss- nutzung des Kunden unterbrochen hat oder soweit und solange LSW an der Erzeugung, dem Bezug oder der vertragsgemäßen Lieferung von Energie durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände, deren Beseitigung ihr nicht möglich ist oder wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, gehindert ist.
Appears in 5 contracts
Samples: Stromlieferungsvertrag, Stromlieferungsvertrag, Stromlieferungsvertrag