Common use of Umfang der Einlagensicherung Clause in Contracts

Umfang der Einlagensicherung. Die Einlagen (das sind Einlagen und Guthaben auf Konten oder Sparbüchern, wie z. B. Gehalts-, Spar- und Pensionskonten, Wertpapierverrechnungskonten, sonstige Girokonten, Festgelder oder Kapitalsparbücher) natürlicher Personen und nicht natür- licher Personen sind pro Einleger mit einem Höchstbetrag von 100.000 EUR gesichert, unabhängig davon, ob es sich dabei um eine private oder berufliche Einlage handelt. Bei der Berechnung der gedeckten Einlagen sind erstattungsfähige Einlagen nicht zu berücksichtigen, soweit ihnen Verbindlichkeiten des Einlegers gegenüber der Alpen Privatbank gegenüberstehen, die gemäß gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen aufrechenbar sind und die vor oder spätestens zum Zeitpunkt des Eintritts des Sicherungsfalls fällig wurden. Der Höchstbe- trag bezieht sich immer auf ein Kreditinstitut (auch wenn dieses unter unterschiedlichen Marken auftritt). Mehrere Einlagen sind daher pro Person zusammenzurechnen und mit einem Höchstbetrag von 100.000 EUR beschränkt.

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Samples: Anlagegeschäft, Anlagegeschäft, Anlagegeschäft

Umfang der Einlagensicherung. Die Einlagen (das sind Einlagen und Guthaben auf Konten oder Sparbüchern, wie z. z.B. Gehalts-, Spar- und Pensionskonten, Wertpapierverrechnungskonten, sonstige sonsti- ge Girokonten, Festgelder oder Kapitalsparbücher) natürlicher Personen und nicht natür- licher natürlicher Personen sind pro Einleger mit einem Höchstbetrag von 100.000 EUR 100.000,- gesichert, unabhängig davon, ob es sich dabei um eine private oder berufliche Einlage handelt. Bei der Berechnung der gedeckten Einlagen sind erstattungsfähige Einlagen nicht zu berücksichtigen, soweit ihnen Verbindlichkeiten des Einlegers gegenüber der Alpen Privatbank Raiffeisen Centrobank AG gegenüberstehen, die gemäß gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen aufrechenbar sind und die vor oder spätestens zum Zeitpunkt des Eintritts des Sicherungsfalls fällig wurden. Der Höchstbe- trag Höchstbetrag bezieht sich immer auf ein Kreditinstitut (auch wenn dieses unter unterschiedlichen Marken auftritt). Mehrere Einlagen sind daher pro Person zusammenzurechnen und mit einem Höchstbetrag von 100.000 EUR beschränkt.

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Samples: Einlagensicherung / Anlegerentschädigung