Umfang der Förderung Musterklauseln

Umfang der Förderung. Die Förderung umfasst die Finanzierung von Reise- und Aufenthaltskosten, Mittel zur Koordination sowie Publikationskosten.
Umfang der Förderung. Neben den für die Nachwuchsgruppe bewilligten Personal-, Sach- und Investitionsmit- teln umfasst die Förderung in der Regel auch die Finanzierung der Stelle der Antragstel- lerin bzw. des Antragstellers. Ziff. 4.9.1 sowie Ziff. 4.9.2.1 dieser Verwendungsrichtlinien gelten in diesem Fall entspre- chend.
Umfang der Förderung. In diesem Programm stehen die bewilligten Mittel ausschließlich zur Finanzierung von Publikationen in elektronischer und gedruckter Form zur Verfügung. Printpublikationen müssen über den Buchhandel beziehbar sein. Eine Publikation in einem etablierten Selbstverlag einer wissenschaftlichen Institution ist zulässig. Im Rahmen der Bewilligungssumme können ausschließlich die nachgewiesenen techni- schen Herstellungskosten (z.B. Satz, Druck, Bindung – einschließlich Materialkosten) berücksichtigt werden. Andere Verlagskosten (Honorare, Vertriebskosten etc.) dürfen nicht zu Lasten der Bewilligung abgerechnet werden.
Umfang der Förderung. In diesem Programm stehen die bewilligten Projektmittel ausschließlich zur Finanzierung von Personal, Sach- und Reisekosten, Geräten und Publikationen zur Verfügung. Bei den bewilligten Mitteln handelt es sich um einen Höchstbetrag. Die Beantragung zusätzlicher Mittel ist nicht möglich.
Umfang der Förderung. Die Förderung umfasst die Finanzierung von Sach- und Personalmitteln und Reisekos- ten. Unter Sachmittel fallen auch Versicherungen (Patientenversicherung, Probandenversi- cherung, Wegeversicherung etc.), die über die Projektmittel finanziert werden können.
Umfang der Förderung. In diesem Programm stehen die bewilligten Mittel ausschließlich zur Finanzierung von Veröffentlichungen von Aufsätzen in originären Open Access Zeitschriften zur Verfü- gung.
Umfang der Förderung. In diesem Programm stehen die bewilligten Projektmittel ausschließlich zur Finanzierung von bilateralen Workshops, Auslandsreisen und Gastaufenthalten zur Verfügung.
Umfang der Förderung. In diesem Programm stehen die bewilligten Mittel ausschließlich zur Finanzierung von wissenschaftlichen Veröffentlichungen im Open Access zur Verfügung. Die DFG-Mittel können für Deposits und Mitgliedschaftsgebühren bei Anbietern von Publikationsdienst- leistungen eingesetzt werden. Als Open-Access-Publikationen gelten Publikationen, die in goldenen Open-Access-Or- ganen erscheinen, andere Arten von frei zugänglichen Publikationen (z.B. enhanced publications), Forschungspublikationen, die über Preprint-Server oder Open-Access- Plattformen publiziert werden, Publikationen, die über Transformationsverträge abge- deckt sind oder Open-Access-Bücher. Als Open-Access-Bücher gelten auch Sammel- bände, insofern der Herausgeber die Mittel für Publikation erhält. Die Mittel werden als Zuschuss bewilligt. Eine Ko-Finanzierung der Gebühren mit weite- ren Mitteln ist möglich, sofern der klare Nachweis zu Herkunft und Höhe der Mittel geführt werden kann.
Umfang der Förderung. 2.1. Fördergegenstand ist grundsätzlich die Wiederherstellung der einzelnen geschädigten Infrastruktur- einrichtung (Maßnahme). Der Fördersatz richtet sich nach § 3 Absatz 4 AufbhV 2021. Die Länder stellen die Einhaltung der beihilferechtlichen Vorgaben sicher. 2.2. Zu den förderfähigen Kosten gehören auch: a) die Kosten für vorbereitende Arbeiten, b) die Kosten für Leistungen von Beauftragten für die Vorbereitung und Durchführung der Maß- nahmen, c) die Kosten für Abriss- und Aufräumarbeiten einschließlich Entsorgung (inklusive Beseitigung von schädlichen Bodenverunreinigungen), d) die Kosten für den Ersatzneubau, auch für den Ersatzneubau an anderer Stelle bis zur Höhe des entstandenen Schadens, inklusive Maßnahmen der Bodenordnung, e) die Kosten für wesentliche funktionsbezogene Einrichtungs- und notwendige Ausrüstungs- gegenstände und funktionsbezogene Fahrzeuge, f) die Kosten für begleitende Maßnahmen wie Moderation, Beratung, Austausch und Wissensver- mittlung. 2.3. Eine früher gewährte Förderung für dasselbe Objekt mit Mitteln aus öffentlichen Haushalten schließt eine nochmalige Förderung von Maßnahmen im Rahmen dieses Programms nicht aus. 2.4. Nicht förderfähig sind a) Maßnahmen, deren Kosten der Bund zu tragen hat, b) Maßnahmen, deren Kosten das Land zu tragen hat. 2.5. Die Förderung der denkmalgerechten Ausführung erfolgt nach den Grundsätzen des Kulturellen Hilfs- programms, Anlage 7.
Umfang der Förderung. Grundbetrag Die Höhe des Grundbetrages beträgt einheitlich 4.450,- EUR.