Umgang mit dem Waldabstand / Antrag auf Waldumwandlungsgenehmigung Musterklauseln

Umgang mit dem Waldabstand / Antrag auf Waldumwandlungsgenehmigung. Noch In der Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Hotel an der Bora“ vom Juli 2011 ist zum Thema „Wald“ folgende Aussage getroffen: „Nach Norden und Westen grenzen die Flächen des Streuhaus mit den Weidensukzessionsbeständen an. Die Gehölze rund um die Bora-Sauna sind nicht als Wald anzusehen. Forstliche Belange sind somit von dem Bauvorhaben nicht betroffen.“ Zwischenzeitlich hat sich der Gehölzbestand jedoch sukzessiv zum „Wald“ nach § 2 Landeswaldgesetz (LWaldG) entwickelt. Das Kreisforstamt hat daher sehr deutliche Bedenken wegen der Nichteinhaltung des Waldabstands durch das geplante Ruhehaus mit Hamam und die (ursprünglich geplante) Nest- sauna erhoben. Gegen die Unterschreitung des Waldabstands durch die geplante Technikeinhausung mit Fahrradraum bestehen diese Bedenken nicht, da das Gebäude nicht dem ständigen Aufenthalt von Menschen dient und keine Feuerstätte beinhaltet. Tatsächlich besteht durch die Entwicklung zum „Wald“ heute das Problem, dass auch auf Grundlage des seither bestehenden Planungsrechts genehmigte und vorhandene Gebäude den 30 m-Waldab- stand nicht einhalten. Auf Basis der in der Karte des Kreisfortsamtes vom 20.04.2018 dargestellten Waldbegrenzungslinie sind die Überschneidungen des 30 m-Waldabstands mit der Waldfläche des Ge- bäudebestands, sowie der geplanten Gebäude ermittelt worden. Die Gesamtfläche der Überschneidung durch die bereits bestehenden Gebäude beträgt ca. 2.900 qm: ca. 400 qm im Bereich nordwestlich des Hotels, und ca. 2.500 qm um die „Erdsauna“, Rauchsauna“ und das „Teehaus“. Der Waldabstand zum „Teehaus“ überschneidet sich zusätzlich mit der Fläche des dort erst 2016 kartierten Waldbiotops Nr. 282193354551, „Naturnahes Ufer des Bodensees Radolfzell“. Innerhalb dieser Fläche kommt auch die Fläche von ca. 430 qm zu liegen, für die zur Umsetzung des neuen Ruhehauses einschließlich Wegeführung ein Waldumwandlungsantrag gestellt wird. Das geplante Ruhehaus mit Hamam bedingt eine neue, zusätzliche Überschneidung der Waldabstands- fläche mit dem „Wald“ von ca. 750 qm. Der Umgang mit dem Waldabstand - für die bestehenden und die geplanten - Gebäude soll wie nach- folgend stichwortartig dargestellt, erfolgen: - Zur Vermeidung von Gefahrensituationen werden innerhalb der Waldabstandsflächen die Weiden- gehölze auf Stock gesetzt; ggf. können in direkter Abstimmung mit dem Kreisforstamt größere Ein- zelbäume erhalten bleiben. - Regelmäßige Pflege der betroffenen Waldfläche dahingehend, dass die Bäume vor Erreiche...

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