Common use of Umgang mit Verkehrsdaten Clause in Contracts

Umgang mit Verkehrsdaten. Verkehrsdaten werden erhoben, um in Anspruch genommene Dienste technisch durchzuführen und abzurechnen. Für Betroffene besteht die Verpflichtung, die erforderlichen personenbezogenen Daten im gesetzlichen Rahmen bereitzustellen, da ansonsten die Durchführung des Vertragsverhältnisses mit der verantwortlichen Stelle nicht durchgeführt werden kann. Einzelverbindungsnachweise (EVN) Sie können wählen, ob Sie für die entgeltpflichtigen Verbindungen einen Einzelver- bindungsnachweis (EVN) wünschen oder auf diesen verzichten. Wenn Sie sich für einen EVN entschieden haben, ist folgendes zu beachten: Sie können wählen, ob der EVN die vollständigen oder um die letzten drei Ziffern gekürzten Zielnummern ausweisen soll. - Der EVN muss von Ihnen vor dem maßgeblichen Abrechnungszeitraum beantragt werden. - Bei Anschlüssen im Haushalt ist Ihre schriftliche Erklärung erforderlich, dass alle zum Haushalt gehörenden Mitbenutzer:innen des Anschlusses darüber informiert wurden oder werden, dass Ihnen die Verkehrsdaten zur Erteilung des Nachweises bekannt gegeben werden. - Bei Anschlüssen in Betrieben und Behörden ist die schriftliche Erklärung erforderlich, dass alle Mitarbeiter:innen darüber informiert wurden oder werden und der Betriebsrat oder die Personal- oder Mitarbeitervertretung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften beteiligt wurde. - Da der EVN nur dem Nachweis der entgeltpflichtigen Verbindungen dient, werden die einem Pauschalentgelt unterfallenden Verbindungen (z.B. bei Abrechnung nach Flatrate-Tarifen) nicht im EVN aufgeführt. Anzeige der Rufnummer Der Telekommunikationsanschluss bietet die Möglichkeit, dass Ihre Rufnummer bei dem/der angerufenen Teilnehmer:in ständig oder fallweise unterdrückt wird, sofern Ihr Endgerät dieses Leistungsmerkmal unterstützt. Wenn Sie kein geeignetes Endgerät besitzen oder keine Rufnummernanzeige wünschen, kann die Übermittlung Ihrer Rufnummer an die angerufenen Anschlüsse dauerhaft ausgeschlossen werden. Ausnahmen bei Störungsbeseitigung und Bekämpfung von Missbrauch Soweit erforderlich, erheben und verwenden wir Ihre Bestands- und Verkehrsdaten zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen oder Fehlern an unseren Telekommunikationsanlagen und, soweit Anhaltspunkte bestehen (z.B. Router- Hacking), zum Aufdecken sowie Unterbinden von Leistungserschleichung oder einer sonstigen rechtswidrigen Inanspruchnahme der Telekommunikationsnetze und -dienste.

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