Verkehrsdaten. Der ISP wird Zugangsdaten und andere personenbezogene Verkehrsdaten, die für das Herstellen von Verbindungen und die Verrechnung von Entgelten erforderlich sind, insbesondere Source- IP sowie sämtliche andere Logfiles aufgrund seiner gesetzlichen Verpflichtung gem. § 99 (2) TKG 2003 bis zum Ablauf jener Frist speichern, innerhalb derer die Rechnung rechtlich angefochten werden kann, sofern der Bezahlvorgang durchgeführt wurde und innerhalb der Frist von drei Monaten die Rechnung nicht schriftlich beeinsprucht wurde. Im Streitfall wird der ISP diese Daten der entscheidenden Einrichtung zur Verfügung stellen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung wird der ISP die Daten nicht löschen. Ansonsten wird der ISP Verkehrsdaten nach Beendigung der Verbindung unverzüglich löschen oder anonymisieren. Eine Auswertung eines Teilnehmeranschlusses über die Zwecke der Verrechnung hinaus nach wird der ISP außer in den gesetzlich besonders geregelten Fällen nicht vornehmen. Die nach dem ersten Absatz gespeicherten Verkehrsdaten dürfen für Entgeltverrechnung oder Verkehrsabwicklung, Behebung von Störungen, Kundenanfragen, Betrugsermittlung oder Vermarktung der Kommunikationsdienste oder für die Bereitstellung von Diensten mit Zusatznutzen verarbeitet werden und unterliegen eingeschränkten Zugang durch Personen, die in diesen Bereichen tätig sind.
Verkehrsdaten a. Umgang mit Verkehrsdaten
Verkehrsdaten. Verkehrsdaten sind Daten, die bei der Erbringung eines Telekommunikationsdienstes erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wie z.B. Beginn und Ende der jeweiligen Verbindung, die Rufnummer des anrufenden und angerufenen Anschlusses, die übermittelte Datenmenge und die in Anspruch genommenen Telekommunikationsdienstleistungen. Der Nachrichteninhalt zählt nicht zu den Verkehrsdaten und wird nicht gespeichert. Breitband-Korn ist zur Verwendung der Verkehrsdaten auch nach Ende der Verbindung berechtigt, wenn dies für die gesetzlich vorgesehenen Zwecke erforderlich ist. Hierunter fallen z.B. die Erstellung von Einzelverbindungsnachweisen und die Abrechnung. Verkehrsdaten, die weder für den Aufbau weiterer Verbindungen noch für andere Zwecke benötigt werden, werden unverzüglich nach Ende der Verbindung gelöscht, soweit nicht gesetzliche Speicherungspflichten bestehen. Die Verkehrsdaten speichert Breitband-Korn bis zu sechs Monate nach Rechnungsversand. Nur in Ausnahmefällen, wie z.B. zur Behebung von Störungen, zur Klärung von Einwenden gegen die Rechnung oder zur Aufklärung oder Verhinderung von Missbrauchshandlungen, werden Ihre Daten bis zur Klärung über einen längeren Zeitraum verarbeitet und gespeichert.
Verkehrsdaten a) Umgang mit Verkehrsdaten Verkehrsdaten sind Daten, die bei der Erbringung eines Telekommunikations- dienstes erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wie z. B. Beginn und Ende der jeweiligen Verbindung, die Rufnummer oder Kennnummer des anrufenden und angerufenen Anschlusses und die in Anspruch genommenen Telekom- munikationsdienstleistungen. Bei Internetzugängen sind dies Anschluss und Benutzerkennung, Beginn und Ende der Verbindung, die IP-Adressen und das übertragene Datenvolumen. Der Nachrichteninhalt zählt nicht zu den Ver- kehrsdaten und wird von uns nicht gespeichert. Wir sind zur Verwendung der Verkehrsdaten auch nach Ende der Verbindung berechtigt, wenn dies für die gesetzlich vorgesehenen Zwecke erforderlich ist. Hierunter fallen z. B. die Er- stellung von Einzelverbindungsnachweisen und die Abrechnung. Verkehrsda- ten, die weder für den Aufbau weiterer Verbindungen noch für andere Zwecke benötigt werden, werden unverzüglich nach Ende der Verbindung gelöscht, soweit nicht gesetzliche Speicherungspflichten bestehen. Die Verkehrsdaten speichern wir zu Abrechnungs- und Beweiszwecken für die Richtigkeit der be- rechneten Entgelte vollständig bis zu sechs Monate nach Rechnungsversand. Uns ist jedoch eine nachträgliche Prüfung der Entgeltberechnung nur in dem Umfang möglich, in dem die Daten noch vorliegen. Wurden Verkehrsdaten aufgrund rechtlicher Verpflichtung gelöscht, trifft uns gemäß § 45i Abs. 2 TKG keine Nachweispflicht für die Einzelverbindungen. Nur in Ausnahmefällen, wie z. B. zur Behebung von Störungen, zur Klärung von Einwendungen gegen die Rechnung oder zur Aufklärung oder Verhinderung von Missbrauchshandlun- gen, verarbeiten und speichern wir Ihre Daten bis zur Klärung über einen län- geren Zeitraum.
Verkehrsdaten. Der ISP wird Zugangsdaten und andere personenbezogene Verkehrsdaten, die für das Herstellen von Verbindungen und die Verrechnung von Entgelten erforderlich sind, insbesondere Source- IP sowie sämt- liche andere Logfiles aufgrund seiner gesetzlichen Verpflichtung gem. § 99 (2) TKG 2003 bis zum Ablauf jener Frist speichern, innerhalb derer die Rechnung rechtlich angefochten werden kann, sofern der Be- zahlvorgang durchgeführt wurde und innerhalb der Frist von drei Monaten die Rechnung nicht schriftlich beeinsprucht wurde. Im Streitfall wird der ISP diese Daten der entscheidenden Einrichtung zur Verfügung stellen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung wird der ISP die Daten nicht löschen. Ansonsten wird der ISP Verkehrsdaten nach Beendigung der Verbindung unverzüglich löschen oder anonymisieren. Eine Aus- wertung eines Teilnehmeranschlusses über die Zwecke der Verrechnung hinaus nach wird der ISP außer in den gesetzlich besonders geregelten Fällen nicht vornehmen. Die nach dem ersten Absatz gespeicher- ten Verkehrsdaten dürfen für Entgeltverrechnung oder Verkehrsabwicklung, Behebung von Störungen, Kundenanfragen, Betrugsermittlung oder Vermarktung der Kommunikationsdienste oder für die Bereitstel- lung von Diensten mit Zusatznutzen verarbeitet werden und unterliegen eingeschränkten Zugang durch Personen, die in diesen Bereichen tätig sind. Inhaltsdaten werden vom ISP nicht gespeichert, sofern nicht anders gesetzlich vorgeschrieben. Wenn aus technischen Gründen eine kurzfristige Speicherung nötig ist, wird der ISP gespeicherten Daten nach Weg- fall dieser Gründe unverzüglich löschen. Ist die Speicherung von Inhalten Dienstmerkmal, wird der ISP die Daten unmittelbar nach Erbringung des Dienstes löschen.
Verkehrsdaten kabelplus wird Zugangsdaten und andere personenbezogene Verkehrsdaten, die für das Herstellen von Verbindungen und die Verrechnung von Entgelten erforderlich sind, insbesondere Source- IP sowie sämtliche andere Logfiles aufgrund ihrer gesetzlichen Verpflichtung gem. § 167 Abs. 2 TKG 2021 bis zum Ablauf jener Frist speichern, innerhalb derer die Rechnung rechtlich angefochten werden kann, sofern der Bezahlvorgang durchgeführt wurde und innerhalb der Frist von drei Monaten die Rechnung nicht schriftlich beeinsprucht wurde. Im Streitfall wird kabelplus diese Daten der entscheidenden Einrichtung zur Verfügung stellen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung wird kabelplus die Daten nicht löschen. Ansonsten wird kabelplus Verkehrsdaten nach Beendigung der Verbindung unverzüglich löschen oder anonymisieren. Eine Auswertung eines Teilnehmeranschlusses über die Zwecke der Verrechnung hinaus nach wird kabelplus außer in den gesetzlich besonders geregelten Fällen nicht vornehmen. Die nach diesem Punkt gespeicherten Verkehrsdaten dürfen für Entgeltverrechnung oder Verkehrsabwicklung, Behebung von Störungen, Kundenanfragen, Betrugsermittlung oder Vermarktung der Kommunikationsdienste oder für die Bereitstellung von Diensten mit Zusatznutzen verarbeitet werden und unterliegen eingeschränkten Zugang durch Personen, die in diesen Bereichen tätig sind.
Verkehrsdaten. Das xxxxx.xxx wird Zugangsdaten und andere personenbezogene Verkehrsdaten, die für das Herstellen von Verbindungen und die Verrechnung von Entgelten oder aus technischen Gründen sowie zur Überprüfung der Funktionsfähigkeiten von Diensten und Einrichtungen erforderlich sind, insbesondere „Source“- und „Destination-IP“ sowie sämtliche andere „Logfiles“ aufgrund seiner gesetzlichen Verpflichtung gem. § 99 (2) des Telekommunikationsgesetzes 2003 bis zum Ablauf jener Frist speichern, innerhalb derer die Rechnung rechtlich angefochten werden kann oder der Anspruch auf Zahlung geltend gemacht werden kann bzw. solange dies aus den genannten technischen Gründen bzw. zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit erforderlich ist. Im Streitfall wird das xxxxx.xxx diese Daten der entscheidenden Einrichtung zur Verfügung stellen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung wird das xxxxx.xxx die Daten nicht löschen. Ansonsten wird das xxxxx.xxx Verkehrsdaten nach Beendigung der Verbindung unverzüglich löschen oder anonymisieren. Eine Auswertung eines Teilnehmeranschlusses über die Zwecke der Verrechnung hinaus, wird das xxxxx.xxx, außer in den gesetzlich besonders geregelten Fällen, nicht vornehmen.
Verkehrsdaten. Der ISP wird Zugangsdaten und andere personenbezogene Verkehrsdaten, die für das Herstellen von Verbindungen und die Verrechnung von Entgelten oder aus technischen Gründen sowie zur Überprüfung der Funktionsfähigkeiten von Diensten und Einrichtungen erforderlich sind, insbesondere Source- und Destination-IP sowie sämtliche andere Logfiles aufgrund seiner gesetzlichen Verpflichtung gem. § 99 (2) TKG 2003 bis zum Ablauf jener Frist speichern, innerhalb derer die Rechnung rechtlich angefochten werden kann oder der Anspruch auf Zahlung geltend gemacht werden kann bzw solange dies aus den genannten technischen Gründen bzw zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit erforderlich ist. Im Streitfall wird der ISP diese Daten der entscheidenden Einrichtung zur Verfügung zu stellen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung wird der ISP die Daten nicht löschen. Ansonsten wird der ISP Verkehrsdaten nach Beendigung der Verbindung unverzüglich löschen oder anonymisieren. Eine Auswertung eines Teilnehmeranschlusses über die Zwecke der Verrechnung hinaus nach den von diesem Anschluss aus angerufenen Teilnehmernummern wird der ISP außer in den gesetzlich besonders geregelten Fällen nicht vornehmen.
Verkehrsdaten. Verkehrsdaten sind Daten, die bei der Erbringung eines Telekommunikationsdienstes erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wie z.B. Beginn und Ende der jeweiligen Ver- bindung, die Rufnummer des anrufenden und angerufenen Anschlusses, die übermittelte Datenmenge und die in Anspruch genommenen Telekommunikationsdienstleistungen. Der Nachrichteninhalt zählt nicht zu den Verkehrsdaten und wird von der Thüga Energie GmbH nicht gespeichert. Die Thüga Energie GmbH ist zur Verwendung der Verkehrsdaten auch nach Ende der Verbindung berechtigt, wenn dies für die gesetzlich vorgesehenen Zwecke erforderlich ist. Hierunter fallen z.B. die Erstellung von Einzelverbindungsnach- weisen und die Abrechnung. Verkehrsdaten, die weder für den Aufbau weiterer Ver- bindungen noch für andere Zwecke benötigt werden, werden unverzüglich nach Ende der Verbindung gelöscht, soweit nicht gesetzliche Speicherungspflichten bestehen. Die Verkehrsdaten speichert die Thüga Energie GmbH bis zu sechs Monate nach Rechnungs- versand. Nur in Ausnahmefällen, wie z.B. zur Behebung von Störungen, zur Klärung von Einwendungen gegen die Rechnung oder zur Aufklärung oder Verhinderung von Miss- brauchshandlungen, verarbeitet und speichert die Thüga Energie GmbH Ihre Daten bis zur Klärung über einen längeren Zeitraum.
Verkehrsdaten. WNT TELECOM wird Zugangsdaten und andere personenbezogene Verkehrsdaten, die für das Herstellen von Verbindungen und die Verrechnung von Entgelten oder aus technischen Gründen sowie zur Überprüfung der Funktionsfähigkeiten von Diensten und Einrichtungen erforderlich sind aufgrund ihrer gesetzlichen Verpflichtung gem. § 99 (2) TKG 2003 bis zum Ablauf jener Frist speichern, innerhalb derer die Rechnung rechtlich angefochten werden kann oder der Anspruch auf Zahlung geltend gemacht werden kann bzw solange dies aus den genannten technischen Gründen bzw zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit erforderlich ist. Im Streitfall wird WNT TELECOM diese Daten der entscheidenden Einrichtung zur Verfügung zu stellen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung wird WNT TELECOM die Daten nicht löschen. Ansonsten wird WNT TELECOM Verkehrsdaten nach Beendigung der Verbindung unverzüglich löschen oder anonymisieren. Sofern WNT TELECOM die Möglichkeit zum Online- Rechnungsabruf bietet, wird WNT TELECOM die Einzelentgeltnachweise der vergangenen drei Monate zum Abruf bereit halten und danach grundsätzlich löschen.