Common use of Umsatz- und Gewinnbeteiligung Clause in Contracts

Umsatz- und Gewinnbeteiligung. F.1. Gegenseitige Umsatz- und Gewinnbeteiligung Die gegenseitige Umsatz- und Gewinnbeteiligung greift automatisch für alle ausgewählten Segmente bei Gebietsschutz. Der LG erhält aus den ausgewählten Geschäftssegmenten in den Regionen mit Gebietsschutz, die untenstehenden Umsatzbeteiligungen für Neuverträge vom Lizenzgeber und dessen Unterlizenznehmern, soweit diese am Gebietsschutz partizipieren oder zur gleichen Unternehmensgruppe gehören. Sind in diesen Regionen Leistungen durch den Rahmenlizenzvertrag abgedeckt, die vom LG gegenüber Dritten Parteien erbracht wurden, erhält der LN für die in seiner Region generierten Gewinne aus dem jeweiligen Segment eine anteilige jährliche Gewinnbeteiligung in Höhe von 45 %. Um die Höhe der Umsatz- und Gewinnbeteiligung ermitteln und nachvollziehen zu können, verpflichten sich LG und LN eine getrennte Buchhaltung einzurichten oder die gesamte Buchhaltung offenzulegen. Segmente innerhalb des Immotausch-Gesamtkonzeptes UB Software-as-a-Service: (Unter-)Lizenzierung im B2B und B2B2C-Bereich 25 % Endkundenportal: Abonnements aus Verkaufsinseraten/Whitelabel 45 % B2B+B2C zukünftiger Module: Gewerbeimmobilienmarkt und Investmentobjekte 30 % (Immobilien-)sparen: Wertpapiere und sonstige Anlageprodukte 20 % Immobilienverzehr: Immobilienteilverkauf und Immobilientokenisierung 20 % Immobilienverzehr: Umkehrhypothek, Immobilien(leib-)rente, Sale-and-Lease-Back 20 % Finanzintermediär, Vermittlung von Finanzierungen, Xxxxxx aus Darlehensvergabe 10 % Immobiliengesellschaft und Fondsgeschäft: Fonds, Beteiligungen, Bestandsaufbau 10 % Vermittlung von Versicherungen (Dienstleister und Online-Vergleichsportal) 10 % Betreiben einer oder mehrerer Blockchains, z.B. als „Immobilienblockchain“ 10 % Ringtauschportal allgemein außer IMR/IMRW (RTP) – SaaS (B2B und B2B2C) 10 % RTP – kostenpflichtige und kostenlose Endkundenabonnements 10 % Cross-Selling rund um das Thema Wohnen (Energie, Telefon/Internet, Einrichten) 10 % Weiteres Cross-, Up- und Downselling und alle sonstigen geplanten Umsätze 10 % Alle weiteren zukünftigen Geschäftsmodelle des entstehenden Netzwerkes inklusive KI 10 % F.2. Zusatz: Gegenseitige Umsatz-, Gewinn- und Leadbeteiligung Die Umsatz- und Gewinnbeteiligungen beinhaltet nicht die Umsätze und Gewinne aus der Tätigkeit als Immobilienmakler, die erfolgsabhängig durch Zahlung einer Provision vergütet wird. Auf Wunsch können die Parteien eine gegenseitige Umsatz- und Gewinnbeteiligung vereinbaren, bei welcher beide Parteien in dem geschützten Gebiet eine Umsatzbeteiligung in Höhe von 10 % der vereinnahmten Maklerprovisionen von der anderen Partei erhalten. Generiert der LG durch eigene Marketingmaßnahmen Kunden mit einem Anliegen, welches im Tätigkeitsbereich (Segmente + Region) des LN liegt, leitet er diese „Leads“ gegen eine Umsatzbeteiligung in Höhe von 15 % an den LN weiter und erhält eine mit dieser Umsatzbeteiligung verrechenbare Gebühr je Lead in Höhe von 80 €.

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Umsatz- und Gewinnbeteiligung. F.1V.1. Gegenseitige Umsatz- und Gewinnbeteiligung Die gegenseitige Umsatz- und Gewinnbeteiligung greift automatisch für alle ausgewählten Segmente bei Gebietsschutz. Der LG erhält aus den ausgewählten Geschäftssegmenten in den Regionen mit Gebietsschutz, die untenstehenden Umsatzbeteiligungen für Neuverträge vom Lizenzgeber und dessen Unterlizenznehmern, soweit diese am Gebietsschutz partizipieren oder zur gleichen Unternehmensgruppe gehörenNeuverträge. Sind in diesen Regionen Leistungen durch den Rahmenlizenzvertrag abgedeckt, die vom LG gegenüber Dritten Parteien erbracht wurden, erhält der LN für die in seiner Region generierten Gewinne aus dem jeweiligen Segment eine anteilige jährliche Gewinnbeteiligung in Höhe von 45 %. Eine Beteiligung am Gewinn, die der LG gemäß diesem Vertrag an Umsätzen des LN macht, ist ausgenommen, wenn nichts anderes vereinbart wird. Um die Höhe der Umsatz- und Gewinnbeteiligung ermitteln und nachvollziehen zu können, verpflichten sich LG und LN eine getrennte Buchhaltung einzurichten oder die gesamte Buchhaltung offenzulegen. Segmente innerhalb des Immotausch-Gesamtkonzeptes UB Software-as-a-Service: (Unter-)Lizenzierung im B2B und B2B2C-Bereich 25 % Endkundenportal: Abonnements aus Verkaufsinseraten/Whitelabel 45 % B2B+B2C zukünftiger Module: Gewerbeimmobilienmarkt und Investmentobjekte 30 % (Immobilien-)sparen: Wertpapiere und sonstige Anlageprodukte 20 % Immobilienverzehr: Immobilienteilverkauf und Immobilientokenisierung 20 % Immobilienverzehr: Umkehrhypothek, Immobilien(leib-)rente, Sale-and-Lease-Back 20 % Finanzintermediär, Vermittlung von Finanzierungen, Xxxxxx aus Darlehensvergabe 10 % Immobiliengesellschaft und Fondsgeschäft: Fonds, Beteiligungen, Bestandsaufbau 10 % Vermittlung von Versicherungen (Dienstleister und Online-Vergleichsportal) 10 % Betreiben einer oder mehrerer Blockchains, z.B. als „Immobilienblockchain“ 10 % Ringtauschportal allgemein außer IMR/IMRW (RTP) – SaaS (B2B und B2B2C) 10 % RTP – kostenpflichtige und kostenlose Endkundenabonnements 10 % Cross-Selling rund um das Thema Wohnen (Energie, Telefon/Internet, Einrichten) 10 % Weiteres Cross-, Up- und Downselling und alle sonstigen geplanten Umsätze 10 % Alle weiteren zukünftigen Geschäftsmodelle des entstehenden Netzwerkes inklusive KI 10 % F.2V.2. Zusatz: Gegenseitige Umsatz-, Gewinn- und Leadbeteiligung Die Umsatz- und Gewinnbeteiligungen beinhaltet nicht die Umsätze und Gewinne aus der Tätigkeit als Immobilienmakler, die erfolgsabhängig durch Zahlung einer Provision vergütet wird. Auf Wunsch können die Parteien eine gegenseitige Umsatz- und Gewinnbeteiligung vereinbaren, bei welcher beide Parteien in dem geschützten Gebiet eine Umsatzbeteiligung in Höhe von 10 % der vereinnahmten Maklerprovisionen von der anderen Partei erhalten. Generiert der LG durch eigene Marketingmaßnahmen Kunden mit einem Anliegen, welches im Tätigkeitsbereich (Segmente + Region) des LN liegt, leitet er diese „Leads“ gegen eine Umsatzbeteiligung in Höhe von 15 % an den LN weiter und erhält eine mit dieser Umsatzbeteiligung verrechenbare Gebühr je Lead in Höhe von 80 €. V.3. Wirtschaftsprüfervorbehalt LG und LN haben das Recht auf Anforderung eines Wirtschaftsprüfers zur Feststellung der Korrektheit der angegebenen Umsätze und Gewinne. Überschreiten die relevanten Zahlen eine Toleranzgrenze von 5 %, trägt die Partei, deren Zahlen die Toleranz überschritten haben die Kosten. Sind es nicht mehr als 5 %, trägt die Partei die Kosten, die dieses Recht ausgeübt hat. Bei Anforderung durch den LN werden bei der Berechnung der Kosten auch der Zeitaufwand gemäß Gebührentabelle in diesem Lizenzvertrag berücksichtigt.

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