Umtausch von Erwerbsunfähigkeits- in Berufsunfähig- keitsschutz bei Schülern und Studenten. Versicherte Xxxxxxx und Studenten haben die Möglichkeit, den bestehenden Erwerbsunfähigkeitsschutz ohne erneute Gesund- heitsprüfung in Berufsunfähigkeitsschutz umzutauschen: ◼ bei erstmaliger Aufnahme einer Berufsausbildung oder ◼ bei erstmaliger Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit; Versicherte Xxxxxxx haben diese Möglichkeit auch ◼ bei erstmaliger Aufnahme eines Studiums. Voraussetzung für einen Umtausch ist, dass der Versicherungs- nehmer der Continentale Lebensversicherung AG die erstma- lige Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit / Berufsausbildung / ei- nes Studiums innerhalb eines Jahres nach dem jeweiligen Er- eignis in Textform mitteilt. Dabei muss uns auch die dann aus- geübte Tätigkeit bzw. Studienrichtung sowie persönliche Be- rufsmerkmale der versicherten Person mitgeteilt werden. Der Umtausch erfolgt im bestehenden Versicherungsvertrag mit den bei Vertragsabschluss bzw. Einschluss für den Be- rufsunfähigkeitsschutz gültigen Tarifbestimmungen, den Rech- nungsgrundlagen und den zugehörigen Allgemeinen, Beson- deren oder Ergänzenden Bedingungen – und allen sonstigen geltenden Vereinbarungen. Der Beitrag wird auf Basis der individuellen Risikoeinstufung der versicherten Person anhand ihrer dann ausgeübten Tä- tigkeit bzw. Studienrichtung unter Berücksichtigung der per- sönlichen Berufsmerkmale mit den bei Vertragsabschluss gül- tigen Tarifbestimmungen neu bestimmt. Durch den Umtausch ergibt sich ein höherer Beitrag. Er wird nach anerkannten Re- geln der Versicherungsmathematik neu berechnet. Ist die Versicherungsdauer des ursprünglichen Versicherungs- vertrags für die neue berufliche Tätigkeit / Studienrichtung nicht versicherbar, wird stattdessen die danach höchstmögliche Ver- sicherungsdauer versichert. Entsprechendes gilt für die Leis- tungsdauer. Ist die ursprünglich versicherte Jahresrente für die neue be- rufliche Tätigkeit/Studienrichtung nicht versicherbar, wird statt- dessen die dann höchstmögliche Jahresrente versichert. Der Umtausch in den Berufsunfähigkeitsschutz wird zum nächsten Monatsersten wirksam, nachdem uns die Erklärung des Versicherungsnehmers zugegangen ist. Ist die Berufsun- fähigkeit nach den Bedingungen bereits vor dem Umtausch eingetreten, so besteht keine Leistungspflicht. Ist die neue berufliche Tätigkeit / Studienrichtung für den Fall der Berufsunfähigkeit nicht versicherbar, wird der bisherige Versicherungsschutz bei Erwerbsunfähigkeit unverändert wei- tergeführt. Nach Ablauf des Jahres ist eine Umstellung nur noch mit er- neuter Gesundheitsprüfung möglich.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Fondsgebundene Rentenversicherung
Umtausch von Erwerbsunfähigkeits- in Berufsunfähig- keitsschutz bei Schülern und Studenten. Versicherte Xxxxxxx und Studenten haben die Möglichkeit, den bestehenden Erwerbsunfähigkeitsschutz ohne erneute Gesund- heitsprüfung in Berufsunfähigkeitsschutz umzutauschen: ◼ bei erstmaliger Aufnahme einer Berufsausbildung oder ◼ bei erstmaliger Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit; Versicherte Xxxxxxx haben diese Möglichkeit auch ◼ bei erstmaliger Aufnahme eines Studiums. Voraussetzung für einen Umtausch ist, dass der Versicherungs- nehmer der Continentale Lebensversicherung AG die erstma- lige Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit / Berufsausbildung / ei- nes Studiums innerhalb eines Jahres nach dem jeweiligen Er- eignis in Textform mitteilt. Dabei muss müssen uns auch die dann aus- geübte ausgeübte Tätigkeit bzw. Studienrichtung sowie persönliche Be- rufsmerkmale Berufsmerkmale der versicherten Person mitgeteilt werden. Der Umtausch erfolgt im bestehenden Versicherungsvertrag mit den bei Vertragsabschluss bzw. Einschluss für den Be- rufsunfähigkeitsschutz gültigen Tarifbestimmungen, den Rech- nungsgrundlagen und den zugehörigen Allgemeinen, Beson- deren oder Ergänzenden Bedingungen – und allen sonstigen geltenden Vereinbarungen. Der Beitrag wird auf Basis der individuellen Risikoeinstufung der versicherten Person anhand ihrer dann ausgeübten Tä- tigkeit bzw. Studienrichtung unter Berücksichtigung der per- sönlichen Berufsmerkmale mit den bei Vertragsabschluss gül- tigen Tarifbestimmungen neu bestimmt. Durch den Umtausch ergibt sich ein höherer Beitrag. Er wird nach anerkannten Re- geln der Versicherungsmathematik neu berechnet. Ist die Versicherungsdauer des ursprünglichen Versicherungs- vertrags für die neue berufliche Tätigkeit / Studienrichtung nicht versicherbar, wird stattdessen die danach höchstmögliche Ver- sicherungsdauer versichert. Entsprechendes gilt für die Leis- tungsdauer. Ist die ursprünglich versicherte Jahresrente für die neue be- rufliche Tätigkeit/Studienrichtung nicht versicherbar, wird statt- dessen die dann höchstmögliche Jahresrente versichert. Der Umtausch in den Berufsunfähigkeitsschutz wird zum nächsten Monatsersten wirksam, nachdem uns die Erklärung des Versicherungsnehmers zugegangen ist. Ist die Berufsun- fähigkeit nach den Bedingungen bereits vor dem Umtausch eingetreten, so besteht keine Leistungspflicht. Ist die neue berufliche Tätigkeit / Studienrichtung für den Fall der Berufsunfähigkeit nicht versicherbar, wird der bisherige Versicherungsschutz bei Erwerbsunfähigkeit unverändert wei- tergeführt. Nach Ablauf des Jahres ist eine Umstellung nur noch mit er- neuter Gesundheitsprüfung möglich.
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Samples: Allgemeine Vertragsinformationen
Umtausch von Erwerbsunfähigkeits- in Berufsunfähig- keitsschutz bei Schülern und Studenten. Versicherte Xxxxxxx und Studenten haben die Möglichkeit, den bestehenden Erwerbsunfähigkeitsschutz ohne erneute Gesund- heitsprüfung Ge- sundheitsprüfung in Berufsunfähigkeitsschutz umzutauschen: ◼ bei erstmaliger Aufnahme einer Berufsausbildung oder ◼ bei erstmaliger Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit; Versicherte Xxxxxxx haben diese Möglichkeit auch ◼ bei erstmaliger Aufnahme eines Studiums. Voraussetzung für einen Umtausch ist, dass der Versicherungs- nehmer der Continentale Lebensversicherung AG die erstma- lige Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit / Berufsausbildung / ei- nes eines Studiums innerhalb eines Jahres nach dem jeweiligen Er- eignis Ereignis in Textform mitteilt. Dabei muss uns auch die dann aus- geübte ausgeübte Tätigkeit bzw. Studienrichtung sowie persönliche Be- rufsmerkmale Berufsmerkmale der versicherten Person mitgeteilt werden. Der Umtausch erfolgt im bestehenden Versicherungsvertrag mit den bei Vertragsabschluss bzw. Einschluss für den Be- rufsunfähigkeitsschutz gültigen Tarifbestimmungen, den Rech- nungsgrundlagen und den zugehörigen Allgemeinen, Beson- deren oder und Ergänzenden Bedingungen – und allen sonstigen geltenden Vereinbarungen. Der Beitrag wird auf Basis der individuellen Risikoeinstufung der versicherten Person anhand ihrer dann ausgeübten Tä- tigkeit bzw. Studienrichtung unter Berücksichtigung der per- sönlichen Berufsmerkmale mit den bei Vertragsabschluss gül- tigen Tarifbestimmungen neu bestimmt. Durch den Umtausch ergibt sich ein höherer Beitrag. Er wird nach anerkannten Re- geln der Versicherungsmathematik neu berechnet. Ist die Versicherungsdauer des ursprünglichen Versicherungs- vertrags für die neue berufliche Tätigkeit / Studienrichtung Der Um- tausch in eine Berufsunfähigkeitsrente ist im Rahmen einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zur Basisversorgung nur soweit möglich, als das Dominanzprinzip (siehe Abschnitt I Nummer 8 der Allgemeinen Bedingungen) nicht versicherbar, wird stattdessen die danach höchstmögliche Ver- sicherungsdauer versichertverletzt wird. Entsprechendes gilt für die Leis- tungsdauer. Ist die ursprünglich versicherte Jahresrente für die neue be- rufliche Tätigkeit/Studienrichtung nicht versicherbar, wird statt- dessen die dann höchstmögliche Jahresrente versichert. Der Umtausch in Für den Berufsunfähigkeitsschutz wird zum nächsten Monatsersten wirksam, nachdem uns die Erklärung des Versicherungsnehmers zugegangen ist. Ist die Berufsun- fähigkeit nach den Bedingungen bereits vor dem Umtausch eingetreten, so besteht keine Leistungspflicht. Ist die neue berufliche Tätigkeit / Studienrichtung für den Fall darüber hinausgehenden Teil der Berufsunfähigkeit nicht versicherbar, wird Berufsunfähigkeits- rente kann gegebenenfalls eine Selbstständige Berufsunfä- higkeits-Versicherung außerhalb der bisherige Versicherungsschutz bei Erwerbsunfähigkeit unverändert wei- tergeführt. Nach Ablauf des Jahres ist eine Umstellung nur noch mit er- neuter Gesundheitsprüfung möglichBasisversorgung abge- schlossen werden.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Fondsgebundene Rentenversicherung
Umtausch von Erwerbsunfähigkeits- in Berufsunfähig- keitsschutz bei Schülern und Studenten. Versicherte Xxxxxxx und Studenten haben die Möglichkeit, den bestehenden Erwerbsunfähigkeitsschutz ohne erneute Gesund- heitsprüfung in Berufsunfähigkeitsschutz umzutauschen: ◼ bei erstmaliger Aufnahme einer Berufsausbildung oder ◼ bei erstmaliger Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit; Versicherte Xxxxxxx haben diese Möglichkeit auch ◼ bei erstmaliger Aufnahme eines Studiums. Voraussetzung für einen Umtausch ist, dass der Versicherungs- nehmer Versiche- rungsnehmer der Continentale Lebensversicherung AG die erstma- lige erstmalige Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit / Berufsausbildung Berufsaus- bildung / ei- nes eines Studiums innerhalb eines Jahres nach dem jeweiligen Er- eignis je- weiligen Ereignis in Textform mitteilt. Dabei muss uns auch die dann aus- geübte ausgeübte Tätigkeit bzw. Studienrichtung sowie persönliche Be- rufsmerkmale per- sönliche Berufsmerkmale der versicherten Person mitgeteilt werden. Der Umtausch erfolgt im bestehenden Versicherungsvertrag mit den bei Vertragsabschluss bzw. Einschluss für den Be- rufsunfähigkeitsschutz gültigen Tarifbestimmungen, den Rech- nungsgrundlagen und den zugehörigen Allgemeinen, Beson- deren oder Ergänzenden Bedingungen – und allen sonstigen geltenden Vereinbarungen. Der Beitrag wird auf Basis der individuellen Risikoeinstufung der versicherten Person anhand ihrer dann ausgeübten Tä- tigkeit bzw. Studienrichtung unter Berücksichtigung der per- sönlichen Berufsmerkmale mit den bei Vertragsabschluss gül- tigen Tarifbestimmungen neu bestimmt. Durch den Umtausch ergibt sich ein höherer Beitrag. Er wird nach anerkannten Re- geln der Versicherungsmathematik neu berechnet. Der Um- tausch in eine Berufsunfähigkeitsrente ist im Rahmen einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zur Basisversorgung nur soweit möglich, als das Dominanzprinzip (siehe Abschnitt I Nummer 8 der Allgemeinen Bedingungen) nicht verletzt wird. Für den darüber hinausgehenden Teil der Berufsunfähigkeits- rente kann gegebenenfalls eine Selbständige Berufsunfähig- keits-Versicherung außerhalb der Basisversorgung abge- schlossen werden. Ist die Versicherungsdauer des ursprünglichen Versicherungs- vertrags für die neue berufliche Tätigkeit / Studienrichtung nicht versicherbar, wird stattdessen die danach höchstmögliche Ver- sicherungsdauer versichert. Entsprechendes gilt für die Leis- tungsdauer. Ist die ursprünglich versicherte Jahresrente für die neue be- rufliche Tätigkeit/Studienrichtung nicht versicherbar, wird statt- dessen die dann höchstmögliche Jahresrente versichert. Der Umtausch in den Berufsunfähigkeitsschutz wird zum nächsten Monatsersten wirksam, nachdem uns die Erklärung des Versicherungsnehmers zugegangen ist. Ist die Berufsun- fähigkeit nach den Bedingungen bereits vor dem Umtausch eingetreten, so besteht keine Leistungspflicht. Ist die neue berufliche Tätigkeit / Studienrichtung für den Fall der Berufsunfähigkeit nicht versicherbar, wird der bisherige Versicherungsschutz bei Erwerbsunfähigkeit unverändert wei- tergeführt. Nach Ablauf des Jahres ist eine Umstellung nur noch mit er- neuter Gesundheitsprüfung möglich.höchstmögliche
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Samples: Tarif BRC