Common use of Umwandlung des Versicherungsschutzes, Tarifwechselrecht Clause in Contracts

Umwandlung des Versicherungsschutzes, Tarifwechselrecht. Sie haben das Recht, die bestehende Versicherung in einen gleichartigen Versicherungsschutz umzuwandeln. Voraussetzung: Sie oder die versicherte Person sind versicherungsfähig. So gehen wir nach Ihrem Antrag auf Umwandlung vor: • Wir nehmen Ihren Antrag in einer angemessenen Frist an. • Die erworbenen Rechte bleiben erhalten. • Wenn wir nach den technischen Berechnungsgrundlagen Alterungsrückstellungen für Ihren Vertrag ge- bildet haben, rechnen wir diese im neuen Tarif mit Alterungsrückstellungen an. • Wenn der neue Versicherungsschutz höher oder umfassender ist, können wir für die Mehrleistungen einen angemessenen Risikozuschlag verlangen. Mehr dazu finden Sie in Abschnitt B.2. Absatz 3. • Alternativ können wir auch einen Leistungsausschluss mit Ihnen vereinbaren. Ausnahme: Sie haben keinen Anspruch auf Umwandlung des Versicherungsschutzes, wenn • bei Anwartschaftsversicherungen der Grund für die Anwartschaft noch besteht oder • der Vertrag befristet ist. Der Wechsel in einen Tarif, bei dem die Beiträge geschlechtsabhängig berechnet sind, ist rechtlich nicht möglich.

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Samples: www.ihre-krankenzusatzversicherung.de, www.ihre-krankenzusatzversicherung.de, www.deine-zahnversicherung.com

Umwandlung des Versicherungsschutzes, Tarifwechselrecht. Sie haben das Recht, die bestehende Versicherung in einen gleichartigen Versicherungsschutz umzuwandeln. Voraussetzung: Sie oder die versicherte Person sind versicherungsfähig. So gehen wir nach Ihrem Antrag auf Umwandlung vor: vor:‌ • Wir nehmen Ihren Antrag in einer angemessenen Frist an. • Die erworbenen Rechte bleiben erhalten. • Wenn wir nach den technischen Berechnungsgrundlagen Alterungsrückstellungen für Ihren Vertrag ge- bildet haben, rechnen wir diese im neuen Tarif mit Alterungsrückstellungen an. • Wenn der neue Versicherungsschutz höher oder umfassender ist, können wir für die Mehrleistungen einen angemessenen Risikozuschlag verlangen. Mehr dazu finden Sie in Abschnitt B.2. Absatz 3. • Alternativ können wir auch einen Leistungsausschluss mit Ihnen vereinbaren. Ausnahme: Sie haben keinen Anspruch auf Umwandlung des Versicherungsschutzes, wenn • bei Anwartschaftsversicherungen der Grund für die Anwartschaft noch besteht oder • der Vertrag befristet ist. Der Wechsel in einen Tarif, bei dem die Beiträge geschlechtsabhängig berechnet sind, ist rechtlich nicht möglich.

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Samples: rest.zahnzusatzversicherung-experten.com, ws.huvecdn.com, ws.huvecdn.com

Umwandlung des Versicherungsschutzes, Tarifwechselrecht. Sie haben das Recht, die bestehende Versicherung in einen gleichartigen Versicherungsschutz umzuwandeln. Voraussetzung: Sie oder die versicherte Person sind versicherungsfähig. So gehen wir nach Ihrem Antrag auf Umwandlung vor: • Wir nehmen Ihren Antrag in einer angemessenen Frist an. • Die erworbenen Rechte bleiben erhalten. • Wenn wir nach den technischen Berechnungsgrundlagen Alterungsrückstellungen für Ihren Vertrag ge- bildet haben, rechnen wir diese im neuen Tarif mit Alterungsrückstellungen an. • Wenn der neue Versicherungsschutz höher oder umfassender ist, können wir für die Mehrleistungen einen angemessenen Risikozuschlag verlangen. Mehr dazu finden 昀椀nden Sie in Abschnitt B.2. Absatz 3. • Alternativ können wir auch einen Leistungsausschluss mit Ihnen vereinbaren. Ausnahme: Sie haben keinen Anspruch auf Umwandlung des Versicherungsschutzes, wenn • bei Anwartschaftsversicherungen der Grund für die Anwartschaft noch besteht oder • der Vertrag befristet ist. Der Wechsel in einen Tarif, bei dem die Beiträge geschlechtsabhängig berechnet sind, ist rechtlich nicht möglich.

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Umwandlung des Versicherungsschutzes, Tarifwechselrecht. Sie haben das Recht, die bestehende Versicherung in einen gleichartigen Versicherungsschutz umzuwandeln. Voraussetzung: Sie oder die versicherte Person sind versicherungsfähig. So gehen wir nach Ihrem Antrag auf Umwandlung vor: • Wir nehmen Ihren Antrag in einer angemessenen Frist an. • Die erworbenen Rechte bleiben erhalten. • Wenn wir nach den technischen Berechnungsgrundlagen Alterungsrückstellungen für Ihren Vertrag ge- bildet gebildet haben, rechnen wir diese im neuen Tarif mit Alterungsrückstellungen an. • Wenn der neue Versicherungsschutz höher oder umfassender ist, können wir für die Mehrleistungen einen angemessenen Risikozuschlag verlangen. Mehr dazu finden Sie in Abschnitt B.2. Absatz 3. • Alternativ können wir auch einen Leistungsausschluss mit Ihnen vereinbaren. Ausnahme: Sie haben keinen Anspruch auf Umwandlung des Versicherungsschutzes, wenn • bei Anwartschaftsversicherungen der Grund für die Anwartschaft noch besteht oder • der Vertrag befristet ist. Der Wechsel in einen Tarif, bei dem die Beiträge geschlechtsabhängig berechnet sind, ist rechtlich nicht möglich.

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