Umwandlung des Versicherungsschutzes, Tarifwechselrecht. Sie haben das Recht, die bestehende Versicherung in einen gleichartigen Versicherungsschutz umzuwandeln. Voraussetzung: Sie oder die versicherte Person sind versicherungsfähig. So gehen wir nach Ihrem Antrag auf Umwandlung vor: • Wir nehmen Ihren Antrag in einer angemessenen Frist an. • Die erworbenen Rechte bleiben erhalten. • Wenn wir nach den technischen Berechnungsgrundlagen Alterungsrückstellungen für Ihren Vertrag ge- bildet haben, rechnen wir diese im neuen Tarif mit Alterungsrückstellungen an. • Wenn der neue Versicherungsschutz höher oder umfassender ist, können wir für die Mehrleistungen einen angemessenen Risikozuschlag verlangen. Mehr dazu finden Sie in Abschnitt B.2. Absatz 3. • Alternativ können wir auch einen Leistungsausschluss mit Ihnen vereinbaren. Ausnahme: Sie haben keinen Anspruch auf Umwandlung des Versicherungsschutzes, wenn • bei Anwartschaftsversicherungen der Grund für die Anwartschaft noch besteht oder • der Vertrag befristet ist. Der Wechsel in einen Tarif, bei dem die Beiträge geschlechtsabhängig berechnet sind, ist rechtlich nicht möglich.
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Samples: Private Krankenversicherung, Private Krankenversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Kranken Zusatzversicherung
Umwandlung des Versicherungsschutzes, Tarifwechselrecht. Sie haben das Recht, die bestehende Versicherung in einen gleichartigen Versicherungsschutz umzuwandeln. Voraussetzung: Sie oder die versicherte Person sind versicherungsfähig. So gehen wir nach Ihrem Antrag auf Umwandlung vor: vor: • Wir nehmen Ihren Antrag in einer angemessenen Frist an. • Die erworbenen Rechte bleiben erhalten. • Wenn wir nach den technischen Berechnungsgrundlagen Alterungsrückstellungen für Ihren Vertrag ge- bildet haben, rechnen wir diese im neuen Tarif mit Alterungsrückstellungen an. • Wenn der neue Versicherungsschutz höher oder umfassender ist, können wir für die Mehrleistungen einen angemessenen Risikozuschlag verlangen. Mehr dazu finden Sie in Abschnitt B.2. Absatz 3. • Alternativ können wir auch einen Leistungsausschluss mit Ihnen vereinbaren. Ausnahme: Sie haben keinen Anspruch auf Umwandlung des Versicherungsschutzes, wenn • bei Anwartschaftsversicherungen der Grund für die Anwartschaft noch besteht oder • der Vertrag befristet ist. Der Wechsel in einen Tarif, bei dem die Beiträge geschlechtsabhängig berechnet sind, ist rechtlich nicht möglich.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Kranken Zusatzversicherung, Kranken Zusatzversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Kranken Zusatzversicherung
Umwandlung des Versicherungsschutzes, Tarifwechselrecht. Sie haben das Recht, die bestehende Versicherung in einen gleichartigen Versicherungsschutz umzuwandeln. Voraussetzung: Sie oder die versicherte Person sind versicherungsfähig. So gehen wir nach Ihrem Antrag auf Umwandlung vor: vor: • Wir nehmen Ihren Antrag in einer angemessenen Frist an. • Die erworbenen Rechte bleiben erhalten. • Wenn wir nach den technischen Berechnungsgrundlagen Alterungsrückstellungen für Ihren Vertrag ge- bildet haben, rechnen wir diese im neuen Tarif mit Alterungsrückstellungen an. • Wenn der neue Versicherungsschutz höher oder umfassender ist, können wir für die Mehrleistungen einen angemessenen Risikozuschlag verlangen. Mehr dazu finden 昀椀nden Sie in Abschnitt B.2. Absatz 3. • Alternativ können wir auch einen Leistungsausschluss mit Ihnen vereinbaren. Ausnahme: Sie haben keinen Anspruch auf Umwandlung des Versicherungsschutzes, wenn • bei Anwartschaftsversicherungen der Grund für die Anwartschaft noch besteht oder • der Vertrag befristet ist. Der Wechsel in einen Tarif, bei dem die Beiträge geschlechtsabhängig berechnet sind, ist rechtlich nicht möglich.
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Umwandlung des Versicherungsschutzes, Tarifwechselrecht. Sie haben das Recht, die bestehende Versicherung in einen gleichartigen Versicherungsschutz umzuwandeln. Voraussetzung: Sie oder die versicherte Person sind versicherungsfähig. So gehen wir nach Ihrem Antrag auf Umwandlung vor: vor: • Wir nehmen Ihren Antrag in einer angemessenen Frist an. • Die erworbenen Rechte bleiben erhalten. • Wenn wir nach den technischen Berechnungsgrundlagen Alterungsrückstellungen für Ihren Vertrag ge- bildet gebildet haben, rechnen wir diese im neuen Tarif mit Alterungsrückstellungen an. • Wenn der neue Versicherungsschutz höher oder umfassender ist, können wir für die Mehrleistungen einen angemessenen Risikozuschlag verlangen. Mehr dazu finden Sie in Abschnitt B.2. Absatz 3. • Alternativ können wir auch einen Leistungsausschluss mit Ihnen vereinbaren. Ausnahme: Sie haben keinen Anspruch auf Umwandlung des Versicherungsschutzes, wenn • bei Anwartschaftsversicherungen der Grund für die Anwartschaft noch besteht oder • der Vertrag befristet ist. Der Wechsel in einen Tarif, bei dem die Beiträge geschlechtsabhängig berechnet sind, ist rechtlich nicht möglich.
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