Umweltschutz und Sicherheit Musterklauseln

Umweltschutz und Sicherheit. Der AN ist verpflichtet, die einschlägigen Bestimmungen (insbesondere Umweltschutz, Arbeitsschutz, Sicherheitsüberprüfungsgesetz) einzuhalten. Der AG ist berechtigt, die Einhaltung dieser Regelung durch ein entsprechendes Audit zu überprüfen. Der AN übernimmt die Qualitätsaufzeichnungen Verantwortung dafür, dass bei der zu liefernden Ware bzw. Dienstleistung und einer etwa von AN durchzuführenden Montage im Werk des AG die bestehenden Behördlichen Sicherheitsvorschriften, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften der gewerblichen Berufsgenossenschaften sowie die werksseitig zum Schutz der Betriebe erlassenen Sondervorschriften, soweit letztere ihm durch allgemeine oder besondere Hinweise zur Kenntnis gebracht worden sind, beachtet werden. Personen, die in Erfüllung Ihres Liefervertrages Arbeiten innerhalb unseres Betriebes ausführen, sind den Bestimmungen unserer Betriebsordnung unterworfen; die für das Betreten unserer Fabrikanlagen bestehenden Vorschriften sind einzuhalten. Für Unfälle, die diesen Personen auf dem Grundstück des AG oder in den Fabrikanlagen des AG zustoßen, haftet der AG nur bei grobem Verschulden. Handelt es sich bei dem Vertragsgegenstand um einen Stoff oder eine Zubereitung, die im Sinne der Gefahrstoffverordnung gefährliche Eigenschaften besitzt, oder entstehen diese Eigenschaften erst beim Umgang mit dem Vertragsgegenstand, ist der AN verpflichtet, vor Inverkehrbringen den Vertragsgegenstand nach dem zum Lieferzeitpunkt anzuwendenden Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung einzustufen, entsprechend zu verpacken und zu kennzeichnen. Bei der Erstbemusterung sowie bei der ersten Serienlieferung ist jeweils ein aktuelles mit Datum versehenes Sicherheitsdatenblatt sowohl in deutscher, wie auch in englischer Sprache u.a. mit Hinweis auf den Einsatzort und Verwendungszweck zu übersenden. Das Sicherheitsdatenblatt muss unaufgefordert bei jeder Änderung des Stoffes/der Zubereitung sowie bei jeder Überarbeitung des Sicherheitsdatenblattes durch den AN unaufgefordert übersandt werden. Dies gilt turnusgemäß im Übrigen innerhalb eines Turnus von drei Jahren. Soweit besondere Vorschriften über den Umgang gelten, ist der AG hierzu gesondert schriftlich zu informieren und in der Anwendung des Stoffes/der Zubereitung unter Berücksichtigung der örtlichen Voraussetzungen und örtlichen Handhabung bei dem AG im notwendigen Umfang zu beraten. Im Übrigen bleiben sonstige, den Lieferanten verpflichtende gesetzliche Bestimmungen unberührt.
Umweltschutz und Sicherheit. 13.1 Der Lieferant ist verpflichtet, geltende Umweltschutz-, Arbeitsschutz- und Sicherheitsbestimmungen einzuhalten. Der Besteller ist berechtigt, die Ein- haltung dieser Regelung durch ein entsprechendes Audit zu überprüfen.
Umweltschutz und Sicherheit. Xxxx ist erst zur Bereitstellung von Serviceleistungen verpflichtet, wenn der Kunde: (i) eine sichere, gefahrenfreie Umgebung unter Einhaltung sämtlicher behördlicher Bestimmungen und sämtlicher schriftlicher, von Cook bereitgestellter Vorgaben bietet, (ii) den Mitarbeitern von Cook vor Ort eine Liste der Chemikalien und/oder Gefahrenstoffe, mit denen diese eventuelle in Kontakt kommen können, sowie entsprechende Sicherheitsdatenblätter sowie die Sicherheitsverfahren des Kunden in schriftlicher Form bereitstellt, (iii) von Cook empfohlene Routinewartungen und Bedienereinstellungen vornimmt und (iv) gewährleistet, das Cook-fremde Serviceleistungen durchgeführt werden und die Ausrüstung verwendet wird, wie in der entsprechenden Dokumentation beschrieben. Bevor der Kunde Ausrüstung an Cook sendet (z. B. zur Reparatur oder bei Rücksendung von Mietausrüstung) oder Cook Servicearbeiten an Ausrüstung durchführt, muss der Kunde Körperflüssigkeiten entfernen und Gefahrenzustände beseitigen, die Verletzungen oder Krankheiten verursachen können. Der Umgang mit sowie die Lagerung und Entsorgung von Abfallmaterialien obliegt dem Kunden, es sei denn, Xxxx ist gesetzlich zur Rücknahme der Materialien verpflichtet. Der Kunde ist auf eigene Kosten für Folgendes verantwortlich: (A) Kontrolle des Zugangs zu Standort und Ausrüstung sowie der gesamte Betrieb und die Einhaltung sämtlicher entsprechender Protokolle sowie aller Umweltschutz- und Sicherheitsbestimmungen, (B) Erhalt der erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen, einschließlich solcher zum Umgang mit und zur Erzeugung von radioaktiven Materialien, (C) Einhaltung von Außerbetriebnahme- und Entsorgungsbestimmungen am Standort und (D) Einhaltung von GMP und allen anwendbaren Bestimmungen.
Umweltschutz und Sicherheit. 14.1 Der Lieferer ist verpflichtet, die einschlägigen Bestimmungen (insbe- sondere Umweltschutz, Arbeitsschutz, Sicherheitsüberprüfungsgesetz) einzuhalten. Der Besteller ist berechtigt, die Einhaltung dieser Regelung durch ein entsprechendes Audit zu überprüfen. 14.2 Er wird ferner bei der Konstruktion und Herstellung der Ware darauf achten, dass die Umweltbeeinträchtigungen so gering wie möglich sind, auch hinsichtlich späterer Verwendung und Entsorgung (Kreislaufwirt- schaft). 14.3 Sofern der Lieferer Arbeiten auf dem Betriebsgelände des Bestellers durchführt, sind die einschlägigen Anweisungen (Informationsblatt) zu beachten. 15.
Umweltschutz und Sicherheit. Umweltverantwortung Lieferanten müssen hinsichtlich der Umweltproblematik nach dem Vorsorgeprinzip Umweltfreundliche Produktion In allen Phasen der Produktion muss ein optimaler Umweltschutz gewährleistet Umweltfreundliche Produkte Alle entlang der Lieferkette hergestellten Produkte müssen die

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.