Unbehebbare, behebbare Beförderungshindernisse. (1) Wenn aus irgendeinem Grunde vor Ankunft des Gutes an dem für die Ablieferung vorgesehenen Ort die Erfüllung des Vertrages zu den im Frachtbrief festgelegten Bedingungen unmöglich ist oder unmöglich wird, hat der Frachtführer Weisungen des nach Artikel 12 über das Gut Verfügungsberechtigten einzuholen. (2) Gestatten die Umstände jedoch eine von den im Frachtbrief festgelegten Bedingungen abweichende Ausführung der Beförderung und konnte der Frachtführer Weisungen des nach Artikel 12 über das Gut Verfügungsberechtigten innerhalb angemessener Zeit nicht erhalten, so hat er die Maßnahmen zu ergreifen, die ihm im Interesse des über das Gut Verfügungsberechtigten die besten zu sein scheinen.
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Samples: Beförderungsvertrag, Beförderungsvertrag, Beförderungsvertrag Im Internationalen Straßengüterverkehr (Cmr)
Unbehebbare, behebbare Beförderungshindernisse. (1) Wenn aus irgendeinem Grunde vor Ankunft des Gutes an dem für die Ablieferung Abliefe- rung vorgesehenen Ort die Erfüllung des Vertrages zu den im Frachtbrief festgelegten festgeleg- ten Bedingungen unmöglich ist oder unmöglich wird, hat der Frachtführer Weisungen des nach Artikel 12 über das Gut Verfügungsberechtigten einzuholen.
(2) Gestatten die Umstände jedoch eine von den im Frachtbrief festgelegten Bedingungen Be- dingungen abweichende Ausführung der Beförderung und konnte der Frachtführer Weisungen des nach Artikel 12 über das Gut Verfügungsberechtigten innerhalb angemessener an- gemessener Zeit nicht erhalten, so hat er die Maßnahmen zu ergreifen, die ihm im Interesse des über das Gut Verfügungsberechtigten die besten zu sein scheinen.
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Samples: Beförderungsvertrag
Unbehebbare, behebbare Beförderungshindernisse. (1) Wenn aus irgendeinem Grunde vor Ankunft des Gutes an dem für die Ablieferung vorgesehenen Ort die Erfüllung des Vertrages zu den im Frachtbrief festgelegten Bedingungen unmöglich ist oder unmöglich wird, hat der Frachtführer Weisungen des nach Artikel 12 über das Gut Verfügungsberechtigten Verfügungsberech- tigten einzuholen.
(2) Gestatten die Umstände jedoch eine von den im Frachtbrief festgelegten Bedingungen abweichende abwei- chende Ausführung der Beförderung und konnte der Frachtführer Weisungen des nach Artikel 12 über das Gut Verfügungsberechtigten innerhalb angemessener Zeit nicht erhalten, so hat er die Maßnahmen Maßnah- men zu ergreifen, die ihm im Interesse des über das Gut Verfügungsberechtigten die besten zu sein scheinen.
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Samples: Beförderungsvertrag