Unerhebliche Leistungsänderungen. Der Reiseveranstalter darf vor Reisebeginn unerhebliche Leistungsänderungen vornehmen, entsprechend dem im Pauschalreisevertrag diesbezüglich vorbehaltenen Recht. Die Neubauer Reisen GmbH wird den Reisenden an der von ihm zuletzt bekanntgegebenen Adresse über die Änderungen klar, verständlich und deutlich auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papier) informieren. Bei unerheblichen Änderung handelt es sich um geringfügige, sachlich gerechtfertigte Änderungen, die den Charakter und/oder die Dauer der gebuchten Reise nicht wesentlich verändern, wie zum Beispiel Änderungen betreffend der Einstiegsstelle, der Route am An- und Abreisetag, Einsatz von Zu- und Wegbringer-Bussen, sowie Sitzplatz- Änderungen und dergleichen.
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Samples: www.neubauer.at
Unerhebliche Leistungsänderungen. Der Reiseveranstalter darf vor Reisebeginn unerhebliche Leistungsänderungen vornehmen, entsprechend dem im Pauschalreisevertrag diesbezüglich vorbehaltenen Recht. Die Neubauer Reisen Xxxxxx GmbH wird den Reisenden an der von ihm zuletzt bekanntgegebenen Adresse über die Änderungen klar, verständlich und deutlich auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papier) informieren. Bei unerheblichen Änderung handelt es sich um geringfügige, sachlich gerechtfertigte Änderungen, die den Charakter und/oder die Dauer der gebuchten Reise nicht wesentlich verändern, wie zum Beispiel Änderungen betreffend der Einstiegsstelle, der Route am An- und Abreisetag, Einsatz von Zu- und Wegbringer-Bussen, sowie Sitzplatz- Änderungen und dergleichen.
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Samples: www.schuch.travel
Unerhebliche Leistungsänderungen. Der Reiseveranstalter darf vor Reisebeginn unerhebliche Leistungsänderungen vornehmen, entsprechend dem im Pauschalreisevertrag diesbezüglich vorbehaltenen Recht. Die Neubauer Reisen GmbH Fa. Xxxxx Xxxxxx Reisebüro-Busunternehmen e.U. wird den Reisenden an der von ihm zuletzt bekanntgegebenen Adresse über die Änderungen klar, verständlich und deutlich auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papier) informieren. Bei unerheblichen Änderung handelt es sich um geringfügige, sachlich gerechtfertigte Änderungen, die den Charakter und/oder die Dauer der gebuchten Reise nicht wesentlich verändern, wie zum Beispiel Änderungen betreffend der Einstiegsstelle, der Route am An- und Abreisetag, Einsatz von Zu- und Wegbringer-Bussen, sowie Sitzplatz- Änderungen und dergleichen.
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Samples: www.busdichweg.com
Unerhebliche Leistungsänderungen. Der Reiseveranstalter darf vor Reisebeginn unerhebliche Leistungsänderungen vornehmen, entsprechend dem im Pauschalreisevertrag diesbezüglich vorbehaltenen Recht. Die Neubauer Reisen GmbH Reisebüro Xxxxxx wird den Reisenden an der von ihm zuletzt bekanntgegebenen Adresse über die Änderungen klar, verständlich und deutlich auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papier) informieren. Bei unerheblichen Änderung handelt es sich um geringfügige, sachlich gerechtfertigte Änderungen, die den Charakter und/oder die Dauer der gebuchten Reise nicht wesentlich verändern, wie zum Beispiel Änderungen betreffend der Einstiegsstelle, der Route am An- und Abreisetag, Einsatz von Zu- und Wegbringer-Bussen, sowie Sitzplatz- Sitzplatz-Änderungen und dergleichen.
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Samples: www.zollerreisen.com