Common use of Unerhebliche und erhebliche Leistungsänderungen Clause in Contracts

Unerhebliche und erhebliche Leistungsänderungen. 6.1. Unerhebliche Änderungen der Reiseleistungen durch den Veranstalter sind einseitig zulässig, aber nur wirksam, wenn sie der Veranstalter gegenüber dem Reisenden z.B. durch E-Mail, Fax, SMS oder in Papierform klar, verständlich und in hervorgehobener Weise vor Reisebeginn erklärt. Die Rechte des Reisenden bei Reisemängeln bleiben hiervon unberührt.

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Samples: www.marena-kreuzfahrten.de, www.steber-tours.de, www.lobmeyer-reisen.de

Unerhebliche und erhebliche Leistungsänderungen. 6.1. Unerhebliche Änderungen der Reiseleistungen durch den Veranstalter Xxxxxxxxx TRAVEL sind einseitig zulässig, aber nur wirksam, wenn sie der Veranstalter gegenüber Xxxxxxxxx TRAVEL gegen- über dem Reisenden z.z. B. durch E-MailE‐Mail, Fax, SMS oder in Papierform klar, verständlich ver- ständlich und in hervorgehobener Weise vor Reisebeginn erklärt. Die Rechte des Reisenden bei Reisemängeln bleiben hiervon unberührt.

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Samples: www.eberhardt-travel.de

Unerhebliche und erhebliche Leistungsänderungen. 6.1. Unerhebliche Änderungen der Reiseleistungen durch den Veranstalter sind einseitig zulässig, aber nur wirksam, wenn sie der Veranstalter gegenüber dem Reisenden z.z. B. durch E-Mail, Fax, SMS oder in Papierform klar, verständlich und in hervorgehobener Weise vor Reisebeginn erklärt. Die Rechte des Reisenden bei Reisemängeln bleiben hiervon unberührt.

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Samples: daehne-reisen.de

Unerhebliche und erhebliche Leistungsänderungen. 6.1. Unerhebliche Änderungen der Reiseleistungen durch den Veranstalter sind einseitig zulässig, aber nur wirksam, wenn sie der Veranstalter gegenüber dem Reisenden z.B. durch E-Mail, Fax, SMS oder in Papierform klar, verständlich und in hervorgehobener Weise vor Reisebeginn erklärt. Die Rechte des Reisenden bei Reisemängeln bleiben hiervon unberührtun- berührt.

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Samples: www.brauer-reisen.de

Unerhebliche und erhebliche Leistungsänderungen. 6.1. Unerhebliche Änderungen der Reiseleistungen durch den Veranstalter sind einseitig zulässig, aber nur wirksam, wenn sie der Veranstalter gegenüber dem Reisenden z.z. B. durch E-Mail, Fax, SMS oder in Papierform klar, verständlich und in hervorgehobener hervorge- hobener Weise vor Reisebeginn erklärt. Die Rechte des Reisenden Reisen- den bei Reisemängeln bleiben hiervon unberührt.

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Samples: leserreisen.ksta.de

Unerhebliche und erhebliche Leistungsänderungen. 6.15.1. Unerhebliche Änderungen der Reiseleistungen durch den Veranstalter sind einseitig zulässig, aber nur wirksam, wenn sie der Veranstalter gegenüber dem Reisenden z.B. durch E-Mail, Fax, SMS oder in Papierform Textform klar, verständlich und in hervorgehobener Weise vor Reisebeginn erklärt. Die Rechte des Reisenden bei Reisemängeln bleiben hiervon unberührt.

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Samples: cms.leitner-reisen.de

Unerhebliche und erhebliche Leistungsänderungen. 6.1. Unerhebliche Änderungen der Reiseleistungen durch den Veranstalter sind einseitig zulässig, aber nur wirksam, wenn sie der Veranstalter gegenüber dem Reisenden z.B. durch E-Mail, Fax, SMS oder in Papierform klar, verständlich und in hervorgehobener Weise vor Reisebeginn erklärt. Die Rechte des Reisenden bei Reisemängeln bleiben hiervon unberührt.Reisenden

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Samples: www.gutgesell-reisen.de

Unerhebliche und erhebliche Leistungsänderungen. 6.15.1. Unerhebliche Änderungen der Reiseleistungen durch den Veranstalter sind einseitig zulässig, aber nur wirksam, wenn sie der Veranstalter gegenüber dem Reisenden z.B. durch E-Mail, Fax, SMS oder in Papierform klar, verständlich und in hervorgehobener Weise vor Reisebeginn erklärt. Die Rechte des Reisenden Reisen- den bei Reisemängeln bleiben hiervon unberührt.

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Samples: www.fliegen-ab-braunschweig.de

Unerhebliche und erhebliche Leistungsänderungen. 6.1. Unerhebliche Änderungen der Reiseleistungen durch den Veranstalter sind einseitig zulässig, aber nur wirksam, wenn sie der Veranstalter gegenüber dem Reisenden z.B. durch E-E- Mail, Fax, SMS oder in Papierform klar, verständlich und in hervorgehobener Weise vor Reisebeginn erklärt. Die Rechte des Reisenden bei Reisemängeln bleiben hiervon unberührt.

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Samples: www.bkw-bw.de