Unfall, Panne, Diebstahl und Anzeigepflicht Musterklauseln

Unfall, Panne, Diebstahl und Anzeigepflicht. 4.1 Nach einem Unfall, Diebstahl, Xxxxx, Wildschaden hat der Mieter sofort die Polizei und XxxxxxxXxxxx.xx zu verständigen. Der Mieter ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass alle zur Schadensminderung und Beweissicherung erforderlichen Maßnahmen getroffen werden. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden und selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter.
Unfall, Panne, Diebstahl und Anzeigepflicht. Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden hat der Mieter sofort die Polizei und den Vermieter zu verständigen. Der Mieter ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass alle zur Schadensminderung und Beweissicherung erforderlichen Maßnahmen getroffen werden. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden und selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Bei jeder Beschädigung des Fahrzeugs während der Nutzungsdauer ist der Vermieter unverzüglich zu informieren. Er hat einen schriftlichen Unfallbericht (Formular im Fahrzeug vorhanden) zu erstellen sowie darüber hinaus im Rahmen des Zumutbaren zur Aufklärung des Sachverhaltes und Abwicklung des Schadensfalls beizutragen. Dazu gehört, dass der Mieter oder Fahrer alle Fragen zum Schadensereignis gegenüber dem Vermieter wahrheitsgemäß und vollständig beantworten muss. Der Unfallort darf erst verlassen werden, wenn die erforderlichen Feststellungen zum Schadensgeschehen getroffenen werden konnten oder es dem Vermieter möglich ist, diese zu treffen. Bei Schadenereignissen mit Drittbeteiligung darf der Mieter kein Schuldanerkenntnis abgeben. Bei einer Panne hat der Mieter die Servicehotline zu informieren und das weitere Vorgehen mit der Servicehotline abzusprechen. Ohne Erlaubnis durch den Vermieter ist es untersagt, eine eigene Reparaturwerkstatt oder Abschleppdienstleister zu beauftragen oder sonstige Personen mit der Reparatur des Fahrzeugs zu betrauen.
Unfall, Panne, Diebstahl und Anzeigepflicht. 4.1 Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden hat der Mieter sofort die Polizei und EVISPO GmbH Mietpark zu verständigen. Der Mieter ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass alle zur Schadensminderung und Beweissicherung erforderlichen Maßnahmen getroffen werden. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden und selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter.

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  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Wenn Zeichnungsgelder beim ICAV nicht vor dem Abrechnungstermin für Zeichnungen eingehen, werden Anteile provisorisch zugeteilt, und das ICAV kann (vorbehaltlich der Beschränkungen im Abschnitt „Zusätzliche Informationen - Befugnisse zur Kreditaufnahme und Verpfändung“) vorübergehend einen Betrag leihen, der den Zeichnungsgeldern entspricht, und diesen gemäss Anlageziel und Anlagepolitik des ICAV investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird das ICAV diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich das ICAV das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger des ICA, dem Marketingberater und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann das ICAV die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.