Unfallschutz Musterklauseln

Unfallschutz. Arbeits- bzw. Dienstunfälle an der häuslichen Arbeitsstätte und Unfälle auf dem Weg zur Dienststelle und von der Dienststelle nach Hause fallen unter den gesetzlichen Unfallschutz.
Unfallschutz. Der Mitarbeiter ist im Rahmen der versicherten Tätigkeit auch während des mobilen Ar- beitens durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt.
Unfallschutz. Die/der Ehrenamtliche unterliegt grundsätzlich dem gesetzlichen Unfall- versicherungsschutz. Im Falle eines Personenschadens ist Ansprech- partner die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen. Diese kann für die Region Rheinland unter: Unfallkasse Nordrhein-Westfalen, – Regionaldirektion Rheinland -, Xxxxxxx. 00 xx 00000 Xxxxxxxxxx, Tel. 0000 0000-0, Fax 0211 2808- 2119, E-Mail: xxxxxxxxx@xxxxxxxxxxx-xxx.xx und für die Region Westfalen-Lippe unter: Unfallkasse Nordrhein-Westfalen, – Regionaldirektion Westfalen-Lippe - , Xxxxxxxxxxx. 000 xx 00000 Xxxxxxx, Tel. 0000 0000-0, Fax 0251 21 85 69, E-Mail: xxxxxxxxx-xxxxx@xxxxxxxxxxx-xxx.xx kontaktiert werden.
Unfallschutz. Der Käufer wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Maschinen und Geräte vor Inbetriebnahme mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen versehen werden müssen. Verlagt der Käufer Lieferung von Schutzvorrichtungen oder sind die Vorrichtungen bereits vom Hersteller vorgesehen, so erfolgt deren Ausführung nach den Unfallverhütungsvorschriften jener Berufsgenossenschaft, in deren Bezirk die liefernde Fabrik gelegen ist. 10. Für die Richtigkeit, der auf dem Betriebsstundenzähler von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten angegebenen Betriebsstunden bzw. der angegebenen Kilometerleistung übernimmt der Verkäufer keine Haftung. 11. Maschinen und Geräte werden grundsätzlich nur riss-, bruch-, und schweißfrei angetauscht. Der Verkäufer behält sich alle Regressansprüche vor, sollte ihm die unter Punkt 11 erwähnten Mängel beim Antausch fahrlässig oder arglistig verschwiegen werden. 12.
Unfallschutz. Im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit stehen Arbeits- bzw. Dienstunfälle in der Dienststelle, an wechselnden Arbeits- bzw. Dienstorten sowie Wegeunfälle auf dem Weg von und zur Arbeit bzw. vom und zum Dienst unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem Sozialgesetzbuch VII bzw. dem beamtenrechtlichen Dienstunfallschutz nach dem Beamtenversorgungsgesetz. Unterbrechungen der dienstlichen Tätigkeit für private Zwecke stehen nicht unter Unfallschutz.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.