Universitätsmedizin. Zur Aufrechterhaltung und Steigerung der Leistungsfähigkeit gewährt der Freistaat Bayern den Uniklinika in jedem Haushaltsjahr einen Ausgleich der tariflich bedingten Steigerung der Personalkosten (vgl. Kap. II.1, Ziffer 1.1). Um Pflegekräfte zu halten und zusätzliche Pflegekräfte zu gewinnen, wird sich der Freistaat Bayern in der Tarifgemeinschaft der Länder für weitere Verbesserungen der tariflichen Vergütung sowohl des beruflich als auch des akademisch qualifizierten Pflegepersonals einsetzen. Zudem wird der Freistaat Bayern weiterhin in die digitale Infrastruktur der Uniklinika investieren, auch unter dem Aspekt der IT-Sicherheit. Im Gegenzug wird die Universitätsmedizin Maßnahmen im Bereich der Digitalisie- rung auch aus eigenen Anstrengungen unterstützen. So werden mit der Beteiligung an der Medizininformatik-Initiative des Bundes an allen Standorten die Vorausset- zungen geschaffen, Forschungs- und Versorgungsdaten zu vernetzen und neue Erkenntnisse und Anwendungen für eine verbesserte Versorgung der Bevölkerung zu realisieren. Im Forschungsbereich werden Kooperationen weiter ausgebaut, um durch die Bündelung von Potential und Ressourcen die Chancen auf die Einwerbung von Fördermitteln weiter zu erhöhen. Zur Förderung des ärztlich-wissenschaftlichen Nachwuchses sollen weitere Clinician Scientist-Programme initiiert werden. Auch für die akademische Ausbildung im Bereich der Gesundheitsberufe wird die Univer- sitätsmedizin einen wesentlichen Beitrag leisten. Die LOM im Bereich der Medizinischen Fakultäten bzw. der Universitätsklinika wird grundsätzlich überarbeitet. Hierzu werden das StMWK und Universitätsmedizin Bayern e. V. eine gemeinsame Arbeitsgruppe einsetzen.
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