Risiken Musterklauseln

Risiken. D.2 Zentrale Angaben zu den zentralen Risiken, die dem Emittenten eigen sind. Adressausfallrisiken Der Emittent ist dem Risiko ausgesetzt, dass Dritte, die dem Emittenten Geld, Wertpapiere oder anderes Vermögen schulden, ihre Verpflichtungen nicht erfüllen. Dritte können Kunden oder Gegenparteien des Emittenten, Clearing-Stellen, Börsen, Clearing-Banken und andere Finanzinstitute sein. Diese Parteien kommen möglicherweise ihren Verpflichtungen gegenüber dem Emittenten infolge mangelnder Liquidität, Misserfolgen beim Geschäftsbetrieb, Konkurs oder aus anderen Gründen nicht nach.
Risiken. D.2 Zentrale Angaben zu den zentralen Risiken, die dem Emittenten und der Garantin eigen sind Mit der Emittentin verbundene Risikofaktoren Die Emittentin könnte insolvent werden oder anderweitig nicht in der Lage sein, die unter den Wertpapieren geschuldeten Zahlungen vorzunehmen. In diesem Fall erhalten Sie keinen Schutz durch ein Einlagensicherungssystem und Ihre Wertpapiere sind nicht besichert und Sie können Teile von Ihrem Geld oder Ihr gesamtes Geld verlieren. Mit der Garantin verbundene Risikofaktoren Als Teil eines globalen Finanzdienstleistungskonzerns ist die Garantin den folgenden Risiken ausgesetzt: • Das Geschäft von Goldman Sachs wurde und kann auch weiterhin durch Ereignisse auf den globalen Finanzmärkten und durch die allgemeinen wirtschaftlichen Bedingungen negativ beeinflusst werden. • Die Geschäftstätigkeit von Goldman Sachs und ihrer Kunden sind weltweit Gegenstand weitreichender und einschneidender Regulierungen. • Das Geschäft von Goldman Sachs wurde und kann von fallenden Anlagewerten negativ beeinflusst werden. Dies trifft insbesondere auf Geschäfte zu, in denen sie netto "Long" Positionen hält oder Gebühren erhält, welche auf dem Wert der verwalteten Vermögenswerte basieren, oder im Fall von Geschäften, bei denen sie Sicherheiten erhält oder stellt. • Das Geschäft von Goldman Sachs wurde und kann von Störungen an den Kreditmärkten, einschließlich des eingeschränkten Zugangs zu Krediten sowie von erhöhten Kosten für den Erhalt eines Kredits, negativ beeinflusst werden. • Die Market Making-Aktivitäten von Goldman Sachs wurden und können durch Veränderungen in der Höhe der Marktvolatilität beeinflusst werden. • Die Geschäftsbereiche Investment Banking (Investment Banking), Ausführung von Kundengeschäften (Client Execution) und Anlageverwaltung (Investment Management) von Goldman Sachs wurden negativ beeinflusst und können auch in Zukunft aufgrund von Marktunsicherheit und mangelndem Vertrauen unter Investoren und Unternehmensleitern aufgrund des allgemeinen Rückgangs geschäftlicher Aktivitäten und anderer unvorteilhafter wirtschaftlicher bzw. geopolitischer Bedingungen oder unvorteilhafter Marktbedingungen negativ beeinflusst werden. • Der Geschäftsbereich Anlageverwaltung (Investment Management) von Goldman Sachs kann durch das schlechte Anlageergebnis ihrer Anlageprodukte oder einer Kundenpräferenz für andere Produkte als solche, die Goldman Sachs anbietet oder für Produkte, die niedrigere Gebühren generieren, negativ beeinflusst we...
Risiken weise Stammaktien, oder einer dauerhaften Verringerung, auch bis auf Null, unterworfen sein. Darüber hinaus können die Be- dingungen der Schuldverschreibungen geändert werden (z. B. Änderung der Endfälligkeit oder Wegfall bestehender Kündi- gungsrechte). Der Gläubiger hätte in einem solchen Fall keine Ansprüche gegen die Emittentin und es bestünde keine Ver- pflichtung der Emittentin zur Leistung von ursprünglich in den Bedingungen vorgesehenen Zahlungen auf die Schuldverschrei- bungen. Dies wäre der Fall, wenn sich die Emittentin als "nicht existenzfähig" (wie in den jeweils anwendbaren Gesetzen defi- niert) herausstellt oder von der zuständigen Aufsichtsbehörde als "nicht existenzfähig" eingestuft wird und ohne diese Um- wandlung bzw. eine Herabschreibung oder eine Kapitalspritze der öffentlichen Hand nicht länger imstande wäre, ihren regulier- ten Geschäftstätigkeiten nachzugehen. Eine Unterstützung aus öffentlichen Geldern käme nur als letztes Mittel nach der maxi- mal möglichen Ausschöpfung der Abwicklungsinstrumente, ein- schließlich der Umwandlung und Reduzierung von Ansprüchen, infrage. Der Gläubiger sollte im Falle eines solchen Bail-in das Risiko eines Totalverlusts seiner Anlage, einschließlich des Nennbetrags zuzüglich aufgelaufener Zinsen, berücksichtigen. Das Abwicklungsmechanismusgesetz (AbwMechG) sieht unter anderem vor, dass bestimmte unbesicherte nicht-nachrangige Schuldtitel (wie die Schuldverschreibungen) in der Insolvenz kraft Gesetzes nur erfüllt werden können, nachdem alle anderen nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin vollumfäng- lich erfüllt wurden. Dadurch entfällt auf derartige Schuldtitel in der Insolvenz oder bei einer Maßnahme der Gläubigerbeteiligung ein entsprechend größerer Verlustanteil. Diese Änderung des Insolvenzranges und der Reihenfolge der Gläubigerbeteiligung soll rückwirkend erfolgen und würde alle noch ausstehenden Schuldverschreibungen betreffen. Festverzinsliche Schuldverschreibungen Der Gläubiger ist dem Risiko ausgesetzt, dass der Kurs seiner Schuldverschreibungen infolge von Veränderungen des Marktzinssatzes fällt. Beschlüsse der Gläubiger Ein Gläubiger ist dem Risiko ausgesetzt, durch einen Mehrheits- beschluss der Gläubiger überstimmt zu werden. Da ein solcher Mehrheitsbeschluss für alle Gläubiger verbindlich ist, können bestimmte Rechte des Gläubigers gegen die Emittentin aus den Anleihebedingungen geändert, eingeschränkt oder sogar aufge- hoben werden. Gemeinsamer Vertreter Da die Anleihebedi...
Risiken. Durch Transaktionen insbesondere aber auch im Zahlungsverkehr von einem EUR-Konto auf das Fremdwährungskonto bzw. Rücktranskationen können durch Wechselkursveränderungen Kursverluste entstehen.
Risiken. D.2 Angabe zu den zentralen Risiken, die die Emittentin betreffen Unternehmensbezogene Risiken ▪ Das Geschäft der FCR-Gruppe hat einen großen (Vor-) Finanzierungsbedarf, wobei das Risiko besteht, dass die erforderlichen Finanzierungen nicht oder nicht zu akzeptablen Konditionen erhalten werden. ▪ Es besteht das Risiko, dass der FCR-Gruppe wegen Verletzung von Auflagen und Bedingungen sämtlicher oder einer der Finanzierungen, insbesondere der Bankenfinanzierungen und der jeweils ausgegebenen Anleihen, die entsprechenden Finanzierungen von den jeweiligen Gläubigern gekündigt werden und es der FCR-Gruppe danach nicht gelingt, neue Finanzierungen zu vergleichbaren bzw. akzeptablen Konditionen aufzunehmen. ▪ Die FCR-Gruppe unterliegt dem Mietausfall- und dem Mietminderungsrisiko sowie dem Risiko des Leerstandes von Bestandsflächen. ▪ Die FCR-Gruppe unterliegt erheblichen Risiken aus dem Wettbewerb mit anderen, teils sehr finanzstarken und etablierten Wettbewerbern. Es besteht das Risiko, dass sie sich im Wettbewerb nicht durchsetzen kann. ▪ Es besteht das Risiko, dass Grundstücke, die früher, derzeit oder künftig im Eigentum der FCR-Gruppe standen oder stehen mit Altlasten, anderen schädlichen Bodenverunreinigungen, Schadstoffen oder Kriegslasten belastet sind, für deren Beseitigung erhebliche Kosten erforderlich wären. Verstöße gegen bauliche Anforderungen oder gegen Vorschriften der Bausicherheit könnten die Nutzung von Immobilien einschränken und ebenfalls zu erheblichen Kosten führen ▪ Es besteht das Risiko, dass bei den Immobilien, die derzeit oder künftig im Eigentum der FCR AG oder deren Tochtergesellschaften stehen, unerwartete Kosten, wie etwa für die Instandsetzung- und Instandhaltung, für Entwicklungs- oder Sanierungsvorhaben oder die Modernisierung von Immobilien entstehen. ▪ Die Emittentin ist in ihrer Expansionsstrategie darauf angewiesen, weitere Immobilienbestände zu angemessenen Konditionen zu erwerben und zu integrieren. Bei Erwerben könnte sie die erworbenen Immobilien wirtschaftlich bzw. hinsichtlich der mit ihnen verbundenen Belastungen falsch einschätzen oder Rahmenbedingungen sich ändern. ▪ Es besteht das Risiko, dass die FCR AG und/oder Gesellschaften der FCR-Gruppe nicht über ausreichend Liquidität verfügen, um ihre laufenden Verpflichtungen erfüllen zu können. ▪ Notverkäufe oder zwangsweise Verwertungen von Immobiliensicherheiten würden zu erheblichen finanziellen Nachteilen für die Emittentin führen. ▪ Die erfolgreiche Integration und...
Risiken. Punkt Beschreibung Geforderte Angaben
Risiken. Während der Vertragslaufzeit ist eine Verfügung über das ange- legte Geld nicht möglich.
Risiken. D.2 Zentrale Anga- ben zu den zent- ralen Risiken, die der Emitten- tin eigen sind Risiken im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Situati- on und der Situation an den Finanzmärkten: ▪ Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen können sich we- sentlich nachteilig auf die Finanzlage der IKB auswirken. ▪ Die IKB war von niedrigen Wachstumsraten in allen wichtigen Industrieländern betroffen sowie von volatilen Märkten auf Grund von hohen Staatsverschuldungen von europäischen Staaten sowie dem laufenden Krisenmanagement von wichti- gen Zentralbanken und könnte auch künftig davon betroffen sein. ▪ Systemrisiken können sich nachteilig auf die Geschäftstätig- keit der IKB auswirken. Risikofaktoren bezüglich der IKB und ihrer Geschäftstätig- keit ▪ Die IKB ist Liquiditätsrisiken ausgesetzt, die sie möglicher- weise nicht auffangen kann, wenn ihr keine ausreichende Fi- nanzierung zur Verfügung steht. ▪ Die Maßnahmen der IKB zum Risikomanagement sind mög- licherweise nicht erfolgreich. ▪ Die IKB ist erheblichen Kredit- und Kontrahentenrisiken aus- gesetzt. ▪ Eine Verringerung des Wertes oder Schwierigkeiten bei der Verwertung der den Krediten der IKB zugrunde liegenden Si- cherheiten können sich nachteilig auf das Kreditportfolio der IKB auswirken. ▪ Die Geschäftstätigkeit der IKB ist auf kleine und mittelständi- sche Unternehmen in Westeuropa (insbesondere in Deutsch- land) fokussiert, weshalb schwierige wirtschaftliche Rahmen- bedingungen in diesen Märkten erhebliche Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und das Betriebsergebnis der IKB ha- ben können.
Risiken. D.2 Zentrale Angaben zu den zentralen Risiken, die dem Emittenten eigen sind Die Emittentin könnte insolvent werden oder anderweitig nicht in der Lage sein, die unter den Wertpapieren geschuldeten Zahlungen vorzunehmen. In diesem Fall erhalten Sie keinen Schutz durch ein Einlagensicherungssystem und Ihre Wertpapiere sind nicht besichert und Sie können Teile von Ihrem Geld oder Ihr gesamtes Geld verlieren.
Risiken weise nicht auffangen kann, wenn ihr keine ausreichende Fi- nanzierung zur Verfügung steht. ▪ Die Maßnahmen der IKB zum Risikomanagement sind mög- licherweise nicht erfolgreich. ▪ Die IKB ist erheblichen Kredit- und Kontrahentenrisiken aus- gesetzt. ▪ Eine Verringerung des Wertes oder Schwierigkeiten bei der Verwertung der den Krediten der IKB zugrunde liegenden Si- cherheiten können sich nachteilig auf das Kreditportfolio der IKB auswirken. ▪ Die Geschäftstätigkeit der IKB ist auf kleine und mittelständi- sche Unternehmen in Westeuropa (insbesondere in Deutsch- land) fokussiert, weshalb schwierige wirtschaftliche Rahmen- bedingungen in diesen Märkten erhebliche Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und das Betriebsergebnis der IKB ha- ben können. ▪ Die IKB ist Länderrisiken ausgesetzt. ▪ Die Geschäftsentwicklung der IKB könnte dadurch beein- trächtigt werden, dass das Eigenkapital der IKB nicht effektiv eingesetzt wird. ▪ Marktrisiken in Verbindung mit Schwankungen bei Zinssätzen und Anleihe- und Aktienkursen sowie in Verbindung mit sons- tigen Marktfaktoren sind Bestandteil des IKB-Geschäfts. ▪ Die Geschäftstätigkeit der IKB ist mit operativen Risiken ver- bunden. ▪ Die Geschäftstätigkeit der IKB ist mit Compliance-Risiken verbunden. ▪ Obwohl die KfW sich verpflichtet hat, die IKB in bestimmtem Umfang von Ansprüchen in Bezug auf Rhineland Funding, Rhinebridge bzw. die Havenrock-Gesellschaften (jeweils ehemalige außerbilanzielle Finanzierungsvehikel) frei- zustellen, können die Ansprüche der IKB auf entsprechende Freistellung unter bestimmten Umständen erlöschen. ▪ Die IKB ist erheblichen Verlustrisiken im Hinblick auf rechtli- che und aufsichtsrechtliche Verfahren ausgesetzt. ▪ IKB ist Risiken aus strukturierten Kreditprodukten ausgesetzt. ▪ Die bezüglich der IKB AG durchgeführte Sonderprüfung könn- te sich negativ auf den Ruf und die Erfolgsaussichten der IKB auswirken. ▪ Eine strengere Regulierung der Banken- und Finanzdienst- leistungsbranche könnte sich nachteilig auf die Geschäftstä- tigkeit der IKB auswirken. ▪ Rechte von Gläubigern der IKB könnten durch Maßnahmen nach dem Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz), dem Gesetz zur Reorganisation von Kreditinstituten (Kreditin- stitute-Reorganisationsgesetz) und dem Gesetz zur Sanie- rung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen (Sa- nierungs- und Abwicklungsgesetz) nachteilig betroffen sein. ▪ Es besteht ein Risiko zusätzlicher Steuern aufgrund einer abweichenden Auffassung der Finanz...