Unmöglich- werden einer Leistung. Eine Forderung kann durch Übereinkunft ganz oder zum Teil auch dann formlos aufgehoben werden, wenn zur Eingehung der Verbindlichkeit eine Form erforderlich oder von den Vertragschliessenden gewählt war.
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Samples: Bundesgesetz, Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Obligationenrecht), Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Obligationenrecht)
Unmöglich- werden einer Leistung. Eine Forderung kann durch Übereinkunft ganz oder zum Teil auch dann formlos aufgehoben werden, wenn zur Eingehung der Verbindlichkeit Verbind- lichkeit eine Form erforderlich oder von den Vertragschliessenden gewählt ge- wählt war.
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Samples: Bundesgesetz, Bundesgesetz