Unterbleiben der Mitteilung. Unterbleibt die fristgerechte Mitteilung und ist der geschuldete Euro- oder Fremdwährungsbetrag zu dem nach Absatz 1 Satz 1 maßgeblichen Zeitpunkt nicht auf einem Konto des Kunden bei der Sparkasse verfügbar, ist die Sparkasse berechtigt, die vom Kunden zu liefernde Währung zu dessen Lasten an einem Devisen- oder Freiverkehrsmarkt zum Fälligkeitstag interessewahrend anzuschaffen bzw. die dem Kunden zu liefernde Währung an einem Devisen- oder Freiverkehrsmarkt zum Fälligkeitstag interessewahrend zu verkaufen.
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Unterbleiben der Mitteilung. Unterbleibt die fristgerechte Mitteilung und ist der geschuldete Euro- oder Fremdwährungsbetrag zu dem nach Absatz 1 Satz 1 maßgeblichen maßgebli- chen Zeitpunkt nicht auf einem dem Konto des Kunden bei der Sparkasse verfügbarBank verfüg- bar, ist die Sparkasse Bank berechtigt, die vom Kunden zu liefernde Währung zu dessen Lasten an einem Devisen- oder Freiverkehrsmarkt zum Fälligkeitstag Fäl- ligkeitstag interessewahrend anzuschaffen bzw. die dem Kunden zu liefernde Währung an einem Devisen- oder Freiverkehrsmarkt zum Fälligkeitstag interessewahrend zu verkaufen.
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Unterbleiben der Mitteilung. Unterbleibt die fristgerechte Mitteilung und ist der geschuldete Euro- oder Fremdwährungsbetrag zu dem nach Absatz Abs. 1 Satz S. 1 maßgeblichen Zeitpunkt nicht auf einem Konto des Kunden bei der Sparkasse Bank verfügbar, ist die Sparkasse berechtigtBank be- rechtigt, die vom Kunden zu liefernde Währung zu dessen Lasten an einem Devisen- oder Freiverkehrsmarkt zum Fälligkeitstag interessewahrend anzuschaffen an- zuschaffen bzw. die dem Kunden zu liefernde Währung an einem Devisen- oder Freiverkehrsmarkt zum Fälligkeitstag interessewahrend zu verkaufen.
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