Unterbrechung der eigenen Stelle. Die Inanspruchnahme der Eigenen Stelle kann aus wichtigen Gründen in Abstimmung mit der DFG unterbrochen werden. Wird die Inanspruchnahme der eigenen Stelle unter- brochen, so können für den Zeitraum der Unterbrechung grundsätzlich keine Mittel für das Projekt bezogen werden.
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