Unterbrechung der Stromlieferung und andere Zuwiderhandlungen. 9.1 Die Stadtwerke Bad Tölz GmbH ist berechtigt, die Stromlieferung durch Sperrung der Contract-ID ohne vorherige Androhung zu unterbrechen, wenn der Kunde einer vertraglichen Verpflichtung in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbrechung der Stromlieferung erforderlich ist, um den Gebrauch von Strom unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern („Stromdiebstahl“).
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Unterbrechung der Stromlieferung und andere Zuwiderhandlungen. 9.1 Die Stadtwerke Bad Tölz GmbH ist berechtigt, die Stromlieferung durch Sperrung der Contract-ID ohne vorherige Androhung zu unterbrechen, wenn der Kunde einer vertraglichen ver- traglichen Verpflichtung in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbrechung der Stromlieferung erforderlich ist, um den Gebrauch von Strom unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern ver- hindern („Stromdiebstahl“).
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