Common use of Unterbrechung von Diensten Clause in Contracts

Unterbrechung von Diensten. 19.1. Die Gesellschaft ist berechtigt einen Dienst zu unterbrechen, in der Dau- er zu beschränken oder in sonstiger Weise zeit- bzw. teilweise oder ganz einzustellen, soweit dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit des Netzbetriebes, zum Schutz vor Missbrauch der Dienste, der Aufrechterhaltung der Netzintegrität (insbesondere der Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder der gespei- cherten Daten), der Interoperabilität der Dienste, des Datenschutzes oder zur Vornahme betriebsbedingter oder technisch notwendiger Ar- beiten erforderlich ist. 19.2. Unterbrechungen zur Durchführung von Servicemaßnahmen werden ohne Ankündigung durchgeführt, sofern diese während nutzungs- schwacher Zeiten vorgenommen werden und nach Einschätzung der Gesellschaft voraussichtlich nur zu einer kurzzeitigen Unterbrechung des Dienstes führen. 19.3. Die Gesellschaft ist berechtigt, einen Dienst aus abrechnungstechni- schen Gründen ohne Ankündigung kurzzeitig zu unterbrechen.

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Samples: Thügaconnect Auftrag Privat VDSL, General Terms and Conditions

Unterbrechung von Diensten. 19.1. 19.1 Die Gesellschaft ist berechtigt einen Dienst zu unterbrechenunterbre- chen, in der Dau- er Dauer zu beschränken oder in sonstiger Weise zeit- bzw. teilweise oder ganz einzustellen, soweit dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit des Netzbetriebes, zum Schutz vor Missbrauch der Dienste, der Aufrechterhaltung der Netzintegrität (insbesondere der Vermeidung schwerwiegender schwerwie- gender Störungen des Netzes, der Software oder der gespei- cherten Daten), der Interoperabilität der Dienste, des Datenschutzes Daten- schutzes oder zur Vornahme betriebsbedingter oder technisch notwendiger Ar- beiten Arbeiten erforderlich ist. 19.2. 19.2 Unterbrechungen zur Durchführung von Servicemaßnahmen Servicemaßnah- men werden ohne Ankündigung durchgeführt, sofern diese während nutzungs- schwacher nutzungsschwacher Zeiten vorgenommen werden und nach Einschätzung der Gesellschaft voraussichtlich nur zu einer kurzzeitigen Unterbrechung des Dienstes führen. 19.3. 19.3 Die Gesellschaft ist berechtigt, einen Dienst aus abrechnungstechni- schen abrech- nungstechnischen Gründen ohne Ankündigung kurzzeitig zu unterbrechen.

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Samples: Vorvertragliche Informationspflichten, Vorvertragliche Informationen

Unterbrechung von Diensten. 19.1. Die 21.1 Unbeschadet ihres Sperrrechts ist die Gesellschaft ist berechtigt einen berechtigt, ei- nen Dienst zu unterbrechen, in der Dau- er Dauer zu beschränken oder in sonstiger Weise zeit- bzw. teilweise oder ganz einzustellen, soweit dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit des Netzbetriebes, zum Schutz vor Missbrauch der Dienste, der Aufrechterhaltung Auf- rechterhaltung der Netzintegrität (insbesondere der Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder der gespei- cherten ge- speicherten Daten), der Interoperabilität der Dienste, des Datenschutzes Daten- schutzes oder zur Vornahme betriebsbedingter oder technisch notwendiger Ar- beiten Arbeiten erforderlich ist. 19.2. 21.2 Unterbrechungen zur Durchführung von Servicemaßnahmen werden wer- den ohne Ankündigung durchgeführt, sofern diese während nutzungs- schwacher nut- zungsschwacher Zeiten vorgenommen werden und nach Einschätzung Einschät- zung der Gesellschaft voraussichtlich nur zu einer kurzzeitigen Unterbrechung Un- terbrechung des Dienstes führen. 19.3. 21.3 Die Gesellschaft ist berechtigt, einen Dienst aus abrechnungstechni- schen abrechnungstech- nischen Gründen ohne Ankündigung kurzzeitig zu unterbrechen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen