Unterrichtung über die Nichtausführung oder Rückgängigmachung der Belastungsbuchung oder Ablehnung der Einlösung. Über die Nichtausführung oder Rückgängigmachung der Belastungs- buchung (siehe Nummer 2.4.1 Absatz 2) oder die Ablehnung der Ein- lösung einer SEPA-Basislastschrift (siehe Nummer 2.4.2) wird die Bank den Kunden unverzüglich, spätestens bis zu der gemäß Nummer 2.4.4 vereinbarten Frist unterrichten. Dies kann auch auf dem für Kontoinfor- mationen vereinbarten Weg geschehen. Dabei wird die Bank, soweit möglich, die Gründe sowie die Möglichkeiten angeben, wie Feh- ler, die zur Nichtausführung, Rückgängigmachung oder Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Fernabsatzvorschriften, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Fernabsatzvorschriften, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unterrichtung über die Nichtausführung oder Rückgängigmachung der Belastungsbuchung oder Ablehnung der Einlösung. Über die Nichtausführung oder Rückgängigmachung der Belastungs- buchung (siehe Nummer 2.4.1 Absatz 22.4.1) oder die Ablehnung der Ein- lösung Einlösung einer SEPA-Basislastschrift Basis- Lastschrift (siehe Nummer 2.4.2) wird die Bank den Kunden unverzüglich, spätestens bis zu der gemäß Nummer 2.4.4 vereinbarten Frist unterrichten. Dies kann auch auf dem für Kontoinfor- mationen Kontoinformationen vereinbarten Weg geschehen. Dabei wird die Bank, soweit möglich, die Gründe sowie die Möglichkeiten angeben, wie Feh- lerFehler, die zur Nichtausführung, Rückgängigmachung oder Ablehnung geführt ge- führt haben, berichtigt werden können. Für die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten SEPA-Basis-Lastschrift wegen fehlender Kon- todeckung (siehe 2.4.1) berechnet die Bank das im Preis- und Leistungs- verzeichnis ausgewiesene Entgelt.
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Samples: Kreditvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unterrichtung über die Nichtausführung oder Rückgängigmachung der Belastungsbuchung oder Ablehnung der Einlösung. Über die Nichtausführung oder Rückgängigmachung der Belastungs- buchung Belastungsbuchung (siehe Nummer Ziffer 2.4.1 Absatz 2) oder die Ablehnung der Ein- lösung Einlösung einer SEPA-Basislastschrift Basis- lastschrift (siehe Nummer Ziffer 2.4.2) wird die Bank den Kunden unverzüglich, spätestens bis zu der gemäß Nummer Ziffer 2.4.4 vereinbarten Frist Frist, unterrichten. Dies kann auch auf dem für Kontoinfor- mationen Kontoinformationen vereinbarten Weg geschehen. Dabei wird die Bank, soweit möglich, die Gründe sowie die Möglichkeiten angeben, wie Feh- lerFehler, die zur Nichtausführung, Rückgängigmachung oder Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können.
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Samples: Depotführung, Discount Agreement
Unterrichtung über die Nichtausführung oder Rückgängigmachung der Belastungsbuchung oder Ablehnung der Einlösung. Über die Nichtausführung oder Rückgängigmachung der Belastungs- buchung Belastungsbuchung (siehe Nummer Ziffer 2.4.1 Absatz 2) oder die Ablehnung der Ein- lösung Einlösung einer SEPA-SEPA- Basislastschrift (siehe Nummer Ziffer 2.4.2) wird die Bank den Kunden unverzüglich, spätestens bis zu der gemäß Nummer Ziffer 2.4.4 vereinbarten Frist unterrichten. Dies kann auch auf dem für Kontoinfor- mationen Kontoinformationen vereinbarten Weg geschehen. Dabei wird die Bank, soweit möglich, die Gründe sowie die Möglichkeiten angeben, wie Feh- lerFehler, die zur Nichtausführung, Rückgängigmachung oder Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können.
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Unterrichtung über die Nichtausführung oder Rückgängigmachung der Belastungsbuchung oder Ablehnung der Einlösung. Über die Nichtausführung oder Rückgängigmachung der Belastungs- buchung Belastungsbu- chung (siehe Nummer 2.4.1 Absatz 2) oder die Ablehnung der Ein- lösung Einlösung einer SEPA-Basislastschrift (siehe Nummer 2.4.2) wird die Bank den Kunden unverzüglich, spätestens bis zu der gemäß Nummer 2.4.4 vereinbarten Frist unterrichten. Dies kann auch auf dem für Kontoinfor- mationen Kontoinformationen vereinbarten Weg geschehen. Dabei wird die Bank, soweit möglich, die Gründe sowie die Möglichkeiten angeben, wie Feh- lerFehler, die zur Nichtausführung, Rückgängigmachung Rückgängig- machung oder Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können. Für die Unterrichtung über eine berechtigte Ablehnung berechnet die Bank das im Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unterrichtung über die Nichtausführung oder Rückgängigmachung der Belastungsbuchung oder Ablehnung der Einlösung. Über die Nichtausführung oder Rückgängigmachung der Belastungs- buchung Belastungsbu- chung (siehe Nummer 2.4.1 Absatz 2) oder die Ablehnung der Ein- lösung einer Einlösung ei- ner SEPA-Basislastschrift Firmenlastschrift (siehe Nummer 2.4.2) wird die Bank den Kunden unverzüglich, spätestens bis zu der gemäß Nummer 2.4.4 vereinbarten Frist unterrichten. Dies kann auch auf dem für Kontoinfor- mationen Kontoinformationen vereinbarten Weg geschehen. Dabei wird die Bank, soweit möglich, die Gründe sowie die Möglichkeiten angeben, wie Feh- lerFehler, die zur Nichtausführung, Rückgängigmachung Rückgängig- machung oder Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können. Für die Unterrichtung über eine berechtigte Ablehnung berechnet die Bank das im Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unterrichtung über die Nichtausführung oder Rückgängigmachung der Belastungsbuchung oder Ablehnung der Einlösung. Über die Nichtausführung oder Rückgängigmachung der Belastungs- buchung Belastungsbuchung (siehe Nummer Ziffer 2.4.1 Absatz 2) oder die Ablehnung der Ein- lösung Einlösung einer SEPA-Basislastschrift (siehe Nummer Ziffer 2.4.2) wird die Bank den Kunden unverzüglich, spätestens bis zu der gemäß Nummer Ziffer 2.4.4 vereinbarten Frist unterrichten. Dies kann auch auf dem für Kontoinfor- mationen Kontoinformationen vereinbarten Weg geschehen. Dabei wird die Bank, soweit möglich, die Gründe sowie die Möglichkeiten angeben, wie Feh- lerFehler, die zur Nichtausführung, Rückgängigmachung oder Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können.
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Samples: General Terms and Conditions