Common use of Unterrichtung über die Nichtausführung oder Rückgängigmachung der Belastungsbuchung oder Ablehnung der Einlösung Clause in Contracts

Unterrichtung über die Nichtausführung oder Rückgängigmachung der Belastungsbuchung oder Ablehnung der Einlösung. Über die Nichtausführung oder Rückgängigmachung der Belastungs- buchung (siehe Nummer 2.4.1 Absatz 2) oder die Ablehnung der Ein- lösung einer SEPA-Basislastschrift (siehe Nummer 2.4.2) wird die Bank den Kunden unverzüglich, spätestens bis zu der gemäß Nummer 2.4.4 vereinbarten Frist unterrichten. Dies kann auch auf dem für Kontoinfor- mationen vereinbarten Weg geschehen. Dabei wird die Bank, soweit möglich, die Gründe sowie die Möglichkeiten angeben, wie Feh- ler, die zur Nichtausführung, Rückgängigmachung oder Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können.

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Samples: www.consorsbank.de, www.consorsbank.de, www.consorsbank.de

Unterrichtung über die Nichtausführung oder Rückgängigmachung der Belastungsbuchung oder Ablehnung der Einlösung. Über die Nichtausführung oder Rückgängigmachung der Belastungs- buchung Belastungsbuchung (siehe Nummer Ziffer 2.4.1 Absatz 2) oder die Ablehnung der Ein- lösung Einlösung einer SEPA-Basislastschrift Basis- lastschrift (siehe Nummer Ziffer 2.4.2) wird die Bank den Kunden unverzüglich, spätestens bis zu der gemäß Nummer Ziffer 2.4.4 vereinbarten Frist Frist, unterrichten. Dies kann auch auf dem für Kontoinfor- mationen Kontoinformationen vereinbarten Weg geschehen. Dabei wird die Bank, soweit möglich, die Gründe sowie die Möglichkeiten angeben, wie Feh- lerFehler, die zur Nichtausführung, Rückgängigmachung oder Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können.

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Samples: www.al-h.de, www.fonds-super-markt.de

Unterrichtung über die Nichtausführung oder Rückgängigmachung der Belastungsbuchung oder Ablehnung der Einlösung. Über die Nichtausführung oder Rückgängigmachung der Belastungs- buchung (siehe Nummer 2.4.1 Absatz 22.4.1) oder die Ablehnung der Ein- lösung Einlösung einer SEPA-Basislastschrift Basis- Lastschrift (siehe Nummer 2.4.2) wird die Bank den Kunden unverzüglich, spätestens bis zu der gemäß Nummer 2.4.4 vereinbarten Frist unterrichten. Dies kann auch auf dem für Kontoinfor- mationen Kontoinformationen vereinbarten Weg geschehen. Dabei wird die Bank, soweit möglich, die Gründe sowie die Möglichkeiten angeben, wie Feh- lerFehler, die zur Nichtausführung, Rückgängigmachung oder Ablehnung geführt ge- führt haben, berichtigt werden können. Für die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten SEPA-Basis-Lastschrift wegen fehlender Kon- todeckung (siehe 2.4.1) berechnet die Bank das im Preis- und Leistungs- verzeichnis ausgewiesene Entgelt.

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Samples: ikanobank.de, ikanobank.de

Unterrichtung über die Nichtausführung oder Rückgängigmachung der Belastungsbuchung oder Ablehnung der Einlösung. Über die Nichtausführung oder Rückgängigmachung der Belastungs- buchung Belastungsbuchung (siehe Nummer 2.4.1 Absatz 2) oder die Ablehnung der Ein- lösung Einlösung einer SEPA-Basislastschrift Firmenlastschrift (siehe Nummer 2.4.2) wird die Bank den Kunden unverzüglich, spätestens bis zu der gemäß Nummer 2.4.4 vereinbarten Frist unterrichten. Dies kann auch auf dem für Kontoinfor- mationen Konto- informationen vereinbarten Weg geschehen. Dabei wird die Bank, soweit möglich, die Gründe sowie die Möglichkeiten angeben, wie Feh- ler, die zur Nichtausführung, Rückgängigmachung oder Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können.die

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Samples: www.targobank.de

Unterrichtung über die Nichtausführung oder Rückgängigmachung der Belastungsbuchung oder Ablehnung der Einlösung. Über die Nichtausführung oder Rückgängigmachung der Belastungs- buchung Belastungsbuchung (siehe Nummer Ziffer 2.4.1 Absatz 2) oder die Ablehnung der Ein- lösung Einlösung einer SEPA-SEPA- Basislastschrift (siehe Nummer Ziffer 2.4.2) wird die Bank den Kunden unverzüglich, spätestens bis zu der gemäß Nummer Ziffer 2.4.4 vereinbarten Frist unterrichten. Dies kann auch auf dem für Kontoinfor- mationen Kontoinformationen vereinbarten Weg geschehen. Dabei wird die Bank, soweit möglich, die Gründe sowie die Möglichkeiten angeben, wie Feh- lerFehler, die zur Nichtausführung, Rückgängigmachung oder Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können.

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Samples: fondsvermittlung24.de

Unterrichtung über die Nichtausführung oder Rückgängigmachung der Belastungsbuchung oder Ablehnung der Einlösung. Über die Nichtausführung oder Rückgängigmachung der Belastungs- buchung Belastungsbuchung (siehe Nummer Ziffer 2.4.1 Absatz 2) oder die Ablehnung der Ein- lösung Einlösung einer SEPA-Basislastschrift (siehe Nummer Ziffer 2.4.2) wird die Bank den Kunden unverzüglich, spätestens bis zu der gemäß Nummer Ziffer 2.4.4 vereinbarten Frist unterrichten. Dies kann auch auf dem für Kontoinfor- mationen Kontoinformationen vereinbarten Weg geschehen. Dabei wird die Bank, soweit möglich, die Gründe sowie die Möglichkeiten angeben, wie Feh- lerFehler, die zur Nichtausführung, Rückgängigmachung oder Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können.

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Samples: s3-eu-west-1.amazonaws.com

Unterrichtung über die Nichtausführung oder Rückgängigmachung der Belastungsbuchung oder Ablehnung der Einlösung. (1) Über die Nichtausführung oder Rückgängigmachung der Belastungs- buchung Belastungsbuchung (siehe Nummer 2.4.1 Nr. II 4.1 Absatz 2) oder die Ablehnung Ableh- nung der Ein- lösung Einlösung einer SEPA-Basislastschrift (siehe Nummer 2.4.2Nr. II 4.2) wird die Bank den Kunden unverzüglich, spätestens bis zu der gemäß Nummer 2.4.4 Nr. II 4.4 vereinbarten Frist unterrichten. Dies kann auch auf dem für Kontoinfor- mationen Kontoinformationen vereinbarten Weg geschehen. Dabei wird die Bank, soweit möglich, die Gründe sowie die Möglichkeiten angeben, wie Feh- lerFehler, die zur NichtausführungNicht- ausführung, Rückgängigmachung oder Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können.

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Samples: www.gemeinschaftskonto.org

Unterrichtung über die Nichtausführung oder Rückgängigmachung der Belastungsbuchung oder Ablehnung der Einlösung. Über die Nichtausführung oder Rückgängigmachung der Belastungs- buchung Belastungsbu- chung (siehe Nummer 2.4.1 Absatz 2) oder die Ablehnung der Ein- lösung einer Einlösung ei- ner SEPA-Basislastschrift Firmenlastschrift (siehe Nummer 2.4.2) wird die Bank den Kunden unverzüglich, spätestens bis zu der gemäß Nummer 2.4.4 vereinbarten Frist unterrichten. Dies kann auch auf dem für Kontoinfor- mationen Kontoinformationen vereinbarten Weg geschehen. Dabei wird die Bank, soweit möglich, die Gründe sowie die Möglichkeiten angeben, wie Feh- lerFehler, die zur Nichtausführung, Rückgängigmachung Rückgängig- machung oder Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können. Für die Unterrichtung über eine berechtigte Ablehnung berechnet die Bank das im Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt.

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Samples: czyborra.com

Unterrichtung über die Nichtausführung oder Rückgängigmachung der Belastungsbuchung oder Ablehnung der Einlösung. Über die Nichtausführung oder Rückgängigmachung der Belastungs- buchung Belastungsbu- chung (siehe Nummer 2.4.1 Absatz 2) oder die Ablehnung der Ein- lösung Einlösung einer SEPA-Basislastschrift (siehe Nummer 2.4.2) wird die Bank den Kunden unverzüglich, spätestens bis zu der gemäß Nummer 2.4.4 vereinbarten Frist unterrichten. Dies kann auch auf dem für Kontoinfor- mationen Kontoinformationen vereinbarten Weg geschehen. Dabei wird die Bank, soweit möglich, die Gründe sowie die Möglichkeiten angeben, wie Feh- lerFehler, die zur Nichtausführung, Rückgängigmachung Rückgängig- machung oder Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können. Für die Unterrichtung über eine berechtigte Ablehnung berechnet die Bank das im Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt.

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Samples: czyborra.com