Unterrichtung über die Nichtausführung oder Rückgängigmachung der Belastungsbuchung oder Ablehnung der Einlösung. Über die Nichtausführung oder Rückgängigmachung der Belastungsbu- chung (siehe Nr. 2.4.1 Abs. 2) oder die Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basislastschrift (siehe Nr. 2.4.2) wird die ebase den Kunden unverzüg- lich, spätestens bis zu der gemäß Nr. 2.4.4 vereinbarten Frist, auf dem (On- line-)Kontoauszug, der im Online-Postkorb zum Abruf, d. h. zur Ansicht, zum Herunterladen, zum Ausdruck und zur Speicherung zur Verfügung gestellt wird, unterrichten. Dabei wird die ebase, soweit möglich, die Gründe sowie die Mög- lichkeiten angeben, wie Fehler, die zur Nichtausführung, Rückgängigmachung oder Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können. Für die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten SEPA-Basislastschrift wegen fehlender Kontodeckung (siehe Nr. 2.4.1 Abs. 2, zweiter Bulletpoint) berechnet die ebase das im Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt.
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