Unterstützung bei der Angehörigenpflege. 1 Die Arbeitgeberin unterstützt Mitarbeitende mit Betreuungsverpflichtungen in der Familie oder gegenüber nahestehenden Personen bei der Ausübung dieser Pflichten, sofern dies betrieblich möglich ist.
Unterstützung bei der Angehörigenpflege. 1Die Arbeitgeberin unterstützt Mitarbeitende mit familiären Betreuungs- verpflichtungen bei der Ausübung dieser Pflichten, sofern dies möglich ist. 2Unterstützung kann unter anderem im Rahmen der Planung von Arbeits- einsätzen, der Anpassung des Beschäftigungsgrads und/oder der Gewährung von unbezahlten Urlauben erfolgen.