Untervergabe usw.. (a) Ohne die schriftliche Genehmigung des Käufers darf der Verkäufer diese Bestellung oder einen Teil derselben nicht übertragen oder an Subunternehmer weitervergeben, ausser in Bezug auf Materialien oder Warenteile, deren Hersteller jeweils in der Bestellung bzw. in der Spezifikation angegeben sind. Eine solche Genehmigung befreit den Verkäufer jedoch nicht von seinen Verpflichtungen im Rahmen dieses Vertrags.
(b) Der Verkäufer wird dafür Sorge tragen, in seine Verträge mit seiner Lieferkette Bedingungen aufzunehmen, die den im Auftrag des Käufers angegebenen entsprechen, insbesondere in Bezug auf Inspektion, Flow-Down-Anforderungen des Kunden, Erfüllung der Gesetzes- und Qualitätsanforderungen und der Regressansprüche, einschliesslich Vertragsbeendigung.
(c) Dritte sind nicht berechtigt, Bestimmungen dieses Vertrags durchzusetzen.
(a) Lieferzeit und Verlängerungen Die Fristeinhaltung stellt eine wesentliche Vertragsbedingung dar. Die Waren sind zum in der Bestellung angegebenen Termin zu liefern. Die Waren dürfen nicht mehr als 5 Tage zu früh geliefert werden. Ist der Verkäufer auf Grund von Ereignissen, die sich seiner Einflussnahme entziehen, nicht in der Lage, die Waren innerhalb der angegebenen Frist zu liefern, kann der Käufer – vorausgesetzt, der Verkäufer hat den Käufer über ein solches Ereignis sowie seine Absicht, um eine Fristverlängerung zu bitten, umgehend in schriftlicher Form informiert,– dem Verkäufer eine Fristverlängerung einräumen, die er für angemessen hält. Im Falle einer erheblichen Verzögerung behält sich der Käufer das Recht vor, diese Bestellung ganz oder teilweise zu stornieren, ohne dass ihm dadurch eine Verpflichtung gegenüber dem Verkäufer entsteht.
(b) Lieferaufschub und/oder Arbeitseinstellung
Untervergabe usw.. (a) Ohne die schriftliche Genehmigung des Käufers darf der Verkäufer diese Bestellung oder einen Teil derselben nicht übertragen oder an Subunternehmer weitervergeben, ausser in Bezug auf Materialien oder Warenteile, deren Hersteller jeweils in der Bestellung bzw. in der Spezifikation angegeben sind. Eine solche Genehmigung befreit den Verkäufer jedoch nicht von seinen Verpflichtungen im Rahmen dieses Vertrags.
(b) Der Verkäufer wird dafür Sorge tragen, in seine Verträge mit seiner Lieferkette Bedingungen aufzunehmen, die den im Auftrag des Käufers angegebenen entsprechen, insbesondere in Bezug auf Inspektion, Flow-Down-Anforderungen des Kunden, Erfüllung der Gesetzes- und Qualitätsanforderungen und der Regressansprüche, einschliesslich Vertragsbeendigung.
(c) Dritte sind nicht berechtigt, Bestimmungen dieses Vertrags durchzusetzen.
(a) Lieferzeit und Verlängerungen
(b) Lieferaufschub und/oder Arbeitseinstellung