Validity of the AÖSp Musterklauseln

Validity of the AÖSp. In addition, the General Austrian Forwarders' Terms and Conditions (AÖSp) apply in their currently valid version, published in the Official Gazette of the Wiener Zeitung 1947/184, last amended by the Official Gazette of the Wiener Zeitung 1993/68 (available in English and German on the Internet at xxxxx://xxx.xxx.xx/xxxxxxxx/xxxxxxxxx- verkehr/spedition- logistik/Allgemeine_Oesterreichische_Spediteurbedi ngungen_(AOeSp).html). The principal declares himself to be a waiver customer (“Verbotskunde”) according to §§ 39 ff AÖSp. The AÖSp also apply in relation to foreign principals. 4. Validity of conventions The agreement of these terms and conditions does not affect the validity of conventions in their currently valid version as far as their provisions mandatorily prescribe a deviating regulation, such as the CMR. 5. Loading and unloading It is the principal’s own responsibility to ensure that the loading and unloading of the freight is carried out. Damage caused by circumstances during loading or unloading falls exclusively within the principal’s liability; this also applies if the principal is not in a contractual relationship with the actual loader/unloader. If in an individual case the loading and unloading is actually carried out by a vicarious agent of the contractor, this agent is regarded as a vicarious agent of the principal. The responsibility for loading and unloading always lies with the principal Auftraggebers anzusehen. Die Verantwortung für die Be- und Entladung liegt ausnahmslos immer beim Auftraggeber. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Ladung ordnungsgemäß gesichert ist, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und darüber hinaus verkehrs- und betriebssicher gesichert und verstaut ist. Die Ladungssicherungspflicht obliegt ausschließlich dem Auftraggeber, auch dann, wenn die Ware durch den LKW-Fahrer verladen worden ist. Der Auftraggeber versichert, dass die Verpackung transportgerecht ist. Auch für derartige Leistungen (Verpackungsleistungen, Verstauungsleistungen, Containerstuffing, Ladungssicherung) kommen ausdrücklich die Bestimmungen der AÖSp zur Anwendung. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer nicht zur reparaturmäßigen Kontrolle der Ware verpflichtet. Der Auftraggeber ist bei temperaturgeführten Transporten dazu verpflichtet, die Ware ordnungsgemäß vorzukühlen. Sofern der Auftragnehmer mit dem Transport eines oder mehrerer Container beauftragt wurde, gilt der gesamte Container als eine Packeinheit und schuldet der Auf...
Validity of the AÖSp. In addition, the General Austrian Forwarders' Terms and Conditions (AÖSp) apply in their currently valid version, published in the Official Gazette of the Wiener Zeitung 1947/184, last amended by the Official Gazette of the Wiener Zeitung 1993/68 (available in English and German on the Internet at xxxxx://xxx.xxxxxx-xxxxxxxxx.xx/xxx/ The principal declares himself to be a waiver customer (“Verbotskunde”) according to §§ 39 ff AÖSp. The AÖSp also apply in relation to foreign principals. The agreement of these terms and conditions does not affect the validity of conventions in their currently eine abweichende Regelung vorschreiben, wie zum Beispiel die CMR.
Validity of the AÖSp. The General Austrian Forwarders' Terms and Conditions (AÖSp) (with the exception of §§ 39-41 AÖSp) as amended from time to time, published in the Official Gazette to the Wiener Zeitung 1947/184, last amended by the Official Gazette to the Wiener Zeitung 1993/68 (available on the Internet in English and German), shall apply in addition. The AÖSp shall apply to all work and services of the contractor irrespective of whether the scope of application of §§ 1 and 2 is given. The AÖSp also apply in relation to foreign clients.
Validity of the AÖSp. In addition, the General Austrian Forwarders' Terms and Conditions (AÖSp) apply in their currently valid version, published in the Official Gazette of the Wiener Zeitung 1947/184, last amended by the Official Gazette of the Wiener Zeitung 1993/68 (available in English and German on the Internet at xxxxx://xxx.xxx.xx/xxxxxxxx/xxxxxxxxx- verkehr/spedition- logistik/Allgemeine_Oesterreichische_Spediteurbedi ngungen_(AOeSp).html). The principal declares himself to be a waiver customer (“Verbotskunde”) according to §§ 39 ff AÖSp. The AÖSp also apply in relation to foreign principals. 4. Validity of conventions The agreement of these terms and conditions does not affect the validity of conventions in their currently valid version as far as their provisions mandatorily prescribe a deviating regulation, such as the CMR.
Validity of the AÖSp. In addition, the General Austrian Forwarders Terms and Conditions (AÖSp), in the currently valid version, published in the Amtsblatt zur Wiener Zeitung 1947/184, as last amended by Amtsblatt zur Wiener Zeitung 1993/68 (available on the Internet in English and German at hiips://ww x.xxx.xx/xxxxxxxx/xxxxxxxxx- verkehr/spedition- logistik/Allgemeine_Oesterreichische_Spediteurbedin gungen_(AOeSp).html). The Principal declares himself as a prohibitory customer acc. to §§ 39 ff AÖSp. The AÖSp also apply in relation to foreign principals.
Validity of the AÖSp. In addition, the General Austrian Forwarders' Terms and Conditions (AÖSp) apply in their currently valid version, published in the Official Gazette of the Wiener Zeitung 1947/184, last amended by the Official Gazette of the Wiener Zeitung 1993/68 (available in English and German on the Internet at xxxxx://xxx.xxx.xx/xxxxxxxx/xxxxxxxxx- verkehr/spedition- logistik/Allgemeine_Oesterreichische_Spediteurbedi ngungen_(AOeSp).html). The principal declares himself to be a waiver customer (“Verbotskunde”) according to §§ 39 ff AÖSp. The AÖSp also apply in relation to foreign principals. 5. Fuel surcharge The contractor's offer is non-binding and is based on the consignment data specified by the principal, current prices, tariffs, exchange rates and other fees of all parties involved in the transport. The prices quoted are subject to the availability of cargo space. Due to the strong daily fluctuations in the price of diesel, the contractor's offer is based on the variable average price for diesel fuel according to the EU
Validity of the AÖSp. In addition, the General Austrian Forwarders' Terms and Conditions (AÖSp) apply in their currently valid version, published in the Official Gazette of the Wiener Zeitung 1947/184, last amended by the Official Gazette of the Wiener Zeitung 1993/68 (available in English and German on the Internet at xxxxx://xxx.xxx.xx/xxxxxxxx/xxxxxxxxx- verkehr/spedition- logistik/Allgemeine_Oesterreichische_Spediteurbedi ngungen_(AOeSp).html). The principal declares himself to be a waiver customer (“Verbotskunde”) according to §§ 39 ff AÖSp. The AÖSp also apply in relation to foreign principals. 5. Cancellation The order confirmation is binding if no objection is made within 1 hour of transmission to the contractor. Wird der Transportauftrag nicht innerhalb von einer Stunde storniert, steht dem Auftragnehmer eine verschuldensunabhängige Konventionalstrafe in Höhe von 80 % des Frachtpreises zu. Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt. Der Auftragnehmer kann den Transportauftrag kostenfrei bis zu einer Stunde vor dem vereinbarten Abholtermin stornieren. 6. Be- Entladung Der Auftraggeber hat eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass die Be- und Entladung des Frachtgutes durchgeführt wird. Schäden, die auf Umstände während der Be- oder Entladung zurückzuführen sind, fallen ausschließlich in die Haftungssphäre des Auftraggebers; dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber mit dem tatsächlichen Verlader/Entlader nicht in einem Vertragsverhältnis steht. Wird die Be- und Entladung im Einzelfall durch einen Gehilfen vom Auftragnehmer tatsächlich durchgeführt, so ist dieser als Erfüllungsgehilfe des Auftraggebers anzusehen. Die Verantwortung für die Be- und Entladung liegt ausnahmslos immer beim Auftraggeber. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Ladung ordnungsgemäß gesichert ist, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und darüber hinaus verkehrs- und betriebssicher gesichert und verstaut ist. Die Ladungssicherungspflicht obliegt ausschließlich dem Auftraggeber, auch dann, wenn die Ware durch den LKW-Fahrer verladen worden ist. Der Auftraggeber versichert, dass die Verpackung transportgerecht ist. Auch für derartige Leistungen (Verpackungsleistungen, Verstauungsleistungen, Containerstuffing, Ladungssicherung) kommen ausdrücklich die Bestimmungen der AÖSp zur If the transport order is not cancelled within one hour, the contractor is entitled to a contractual penalty regardless of fault of 80% of the freight price. Any further claims...
Validity of the AÖSp. In addition, the General Austrian Forwarders' Terms and Conditions (AÖSp) apply in their currently valid version, published in the Official Gazette of the Wiener Zeitung 1947/184, last amended by the Official Gazette of the Wiener Zeitung 1993/68 (available in English and German on the Internet at xxxxx://xxx.xxx.xx/xxxxxxxx/xxxxxxxxx- logistik/Allgemeine_Oesterreichische_Spediteurbedingungen_( AOeSp).html. Der Auftraggeber deklariert sich als Verbotskunde gem. §§ 39 ff AÖSp. Die AÖSp gelten auch im Verhältnis zu ausländischen Auftraggebern.
Validity of the AÖSp. In addition, the General Austrian Forwarders' Terms and Conditions (AÖSp) apply in their currently valid version, published in the Official Gazette of the Wiener Zeitung 1947/184, last amended by the Official Gazette of the Wiener Zeitung 1993/68 (available in English and German on the Internet at xxxxx://xxx.xxx.xx/xxxxxxxx/xxxxxxxxx-xxxxxxx/xxxxxxxxx-xxxxxxxx/Xxxxxxxxxx_Xxxxxxxxxxxxxxxx_Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx_(XXxXx).xxxx). The principal declares himself to be a waiver customer (“Verbotskunde”) according to §§ 39 ff AÖSp. The AÖSp also apply in relation to foreign principals. 4. Validity of conventions The agreement of these terms and conditions does not affect the validity of conventions in their currently valid version as far as their provisions mandatorily prescribe a deviating regulation, such as the CMR. 5. Loading and unloading It is the principal’s own responsibility to ensure that the loading and unloading of the freight is carried out. Damage caused by circumstances during loading or unloading falls exclusively within the principal’s liability; this also applies if the principal is not in a contractual relationship with the actual loader/unloader. If in an individual case the loading and unloading is actually carried out by a vicarious agent of the contractor, this agent is regarded as a vicarious agent of the principal. The responsibility for loading and unloading always lies with the principal without exception. The principal must ensure that the cargo is secured in accordance with the regulations, complies with the statutory provisions and, in addition, is secured and stowed in a way that is safe for traffic and operation. The obligation to secure the load is the sole responsibility of the principal, even if the goods have been loaded by the truck driver. The principal assures that the packaging is suitable for transport. The provisions of the AÖSp also explicitly apply to such services (packaging services, stowage services, container stuffing, load securing). Furthermore, the contractor is not obliged to inspect the goods for repair. In the case of temperature controlled transports, the principal is obliged to properly pre-cool the goods. 6. Cancellation The order confirmation is binding if no objection is made within 1 hour of transmission to the contractor. If the transport order is not cancelled within one hour, the contractor is entitled to a contractual penalty regardless of fault of 80% of the freight price. Any further claims for damage...

Related to Validity of the AÖSp

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Fristen und Termine 1. Ist kein verbindlicher Leistungszeitpunkt vereinbart, gerät der Auftragnehmer erst dann in Verzug, wenn der Auftraggeber ihm zuvor ergebnislos eine angemessene Frist zur Erbringung der geschuldeten Leistung schriftlich gesetzt hat. Leistungsfristen beginnen erst ab der vollständigen Erbringung sämtlicher vom Auftraggeber geschuldeter Mitwirkungshandlungen sowie – sofern eine Anzahlung vereinbart wurde – ab deren Eingang zu laufen. Nachträgliche Änderungswünsche oder verspätet erbrachte Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers verlängern die Leistungszeiten angemessen.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.