Verantwortlichkeit des Unternehmens für den Inhalt einer unter- nehmensgenerierten Zusatzanwendung. Die kartenausgebende Bank stellt mit dem Chip auf der Karte lediglich die technische Plattform zur Verfügung, die es dem Karteninhaber er- möglicht, in der Karte unternehmensgenerierte Zusatzanwendungen zu speichern. Eine Leistung, die das Unternehmen über die unternehmens- generierte Zusatzanwendung gegenüber dem Karteninhaber erbringt, richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt des Vertragsverhältnisses zwi- schen dem Karteninhaber und dem Unternehmen.
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Samples: www.edekabank.de, www.cronbank.de, www.sparda-sw.de
Verantwortlichkeit des Unternehmens für den Inhalt einer unter- nehmensgenerierten Zusatzanwendung. Die kartenausgebende Bank stellt mit dem Chip auf der Karte lediglich die technische Plattform zur Verfügung, die es dem Karteninhaber er- möglicht, in der Karte unternehmensgenerierte Zusatzanwendungen zu speichern. Eine Leistung, die das Unternehmen über die unternehmens- generierte unterneh- mensgenerierte Zusatzanwendung gegenüber dem Karteninhaber erbringter- bringt, richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt des Vertragsverhältnisses zwi- schen Vertragsverhält- nisses zwischen dem Karteninhaber und dem Unternehmen.
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Samples: www.vbeutin.de, www.vb3.de
Verantwortlichkeit des Unternehmens für den Inhalt einer unter- nehmensgenerierten Zusatzanwendung. Die kartenausgebende Bank stellt mit dem Chip auf der Karte lediglich die technische Plattform zur Verfügung, die es dem Karteninhaber er- möglichtermöglicht, in der Karte unternehmensgenerierte Zusatzanwendungen zu speichern. Eine Leistung, die das Unternehmen über die unternehmens- generierte unternehmensgenerierte Zusatzanwendung gegenüber dem Karteninhaber erbringt, richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt des Vertragsverhältnisses zwi- schen zwischen dem Karteninhaber und dem Unternehmen.
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Verantwortlichkeit des Unternehmens für den Inhalt einer unter- nehmensgenerierten Zusatzanwendung. Die kartenausgebende Bank stellt mit dem Chip auf der Karte lediglich die technische Plattform zur Verfügung, die es dem Karteninhaber er- möglichtermöglicht, in der Karte Kreditkarte unternehmensgenerierte Zusatzanwendungen zu speichern. Eine Leistung, die das Unternehmen über die unternehmens- generierte Zusatzanwendung unternehmensgenerierte Zu- satzanwendung gegenüber dem Karteninhaber erbringt, richtet sich ausschließlich aus- schließlich nach dem Inhalt des Vertragsverhältnisses zwi- schen zwischen dem Karteninhaber Karten- inhaber und dem Unternehmen.
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Samples: czyborra.com
Verantwortlichkeit des Unternehmens für den Inhalt einer unter- nehmensgenerierten Zusatzanwendung. Die kartenausgebende Bank stellt mit dem Chip auf der Karte lediglich die technische Plattform Platt- form zur Verfügung, die es dem Karteninhaber er- möglichtermöglicht, in der Karte unternehmensgenerierte Zusatzanwendungen zu speichern. Eine LeistungLeis- tung, die das Unternehmen über die unternehmens- generierte Zusatzanwendung unternehmensgenerierte Zusatz- anwendung gegenüber dem Karteninhaber erbringt, richtet sich ausschließlich aus- schließlich nach dem Inhalt des Vertragsverhältnisses zwi- schen zwischen dem Karteninhaber und dem Unternehmen.
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Samples: www.sparda-n.de
Verantwortlichkeit des Unternehmens für den Inhalt einer unter- nehmensgenerierten Zusatzanwendung. Die kartenausgebende Bank stellt mit dem Chip auf der Karte lediglich die technische Plattform zur Verfügung, die es dem Karteninhaber er- möglichtermöglicht, in der Karte unternehmensgenerierte Zusatzanwendungen zu speichern. Eine Leistung, die das Unternehmen über die unternehmens- generierte Zusatzanwendung unternehmensgenerierte Zusatzan- wendung gegenüber dem Karteninhaber erbringt, richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt des Vertragsverhältnisses zwi- schen zwischen dem Karteninhaber und dem Unternehmen.
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Samples: czyborra.com