Verantwortlichkeit und Pflichten des Auftraggebers. 12.3.a) Der Auftraggeber ist verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung im Rahmen des Vertrags und als solche für die Einhaltung der Vorschriften des BDGS und anderer Datenschutzvorschriften verantwortlich. Die gilt insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe an den Auftragnehmer sowie für die Rechtmäßigkeit der Verwendung der Daten. 12.3.b) Die Pflicht zur Erfüllung des öffentlichen Verfahrensverzeichnisses gem. § 4g Abs. 2 S. 2 BDSG liegt beim Auftraggeber. 12.3.c) Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich oder in Textform unterrichten, sofern ihm etwaige Mängel bei der Auftragsdatenverarbeitung zur Kenntnis gelangen
Appears in 4 contracts
Samples: Terminal Und Servicevertrag, Terminal Und Servicevertrag, Terminal Und Servicevertrag
Verantwortlichkeit und Pflichten des Auftraggebers. 12.3.a) Der Auftraggeber ist verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung im Rahmen des Vertrags und als solche für die Einhaltung der Vorschriften des BDGS und anderer Datenschutzvorschriften verantwortlich. Die gilt insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe an den Auftragnehmer sowie für die Rechtmäßigkeit Rechmäßigkeit der Verwendung der Daten.
12.3.b) Die Pflicht zur Erfüllung des öffentlichen Verfahrensverzeichnisses gem. § 4g Abs. 2 S. 2 BDSG liegt beim Auftraggeber.
12.3.c) Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich oder in Textform unterrichten, sofern ihm etwaige Mängel bei der Auftragsdatenverarbeitung zur Kenntnis gelangen
Appears in 1 contract
Samples: Terminal Und Servicevertrag