Verantwortlichkeiten für Verspätungsminuten Musterklauseln

Verantwortlichkeiten für Verspätungsminuten. In der Tabelle unten sind verschiedene Verspätungsursachen aufgelistet. Diese können teilweise den Verantwortungsbereichen der GKB-Infrastruktur bzw. den EVU des Schienenpersonen- oder Güterverkehrs zugeordnet werden; daneben gibt es Verspätungsursachen, die weder in den Verantwortungsbereich der GKB-Infrastruktur noch der EVU fallen. Die für das Anreizsystem maßgeblichen Verspätungsursachen und deren Zuordnung zu den jeweiligen Verantwortungsbereichen ergeben sich aus der nachfolgenden Aufstellung. Dabei wird zwischen folgenden Verantwortlichkeitsbereichen unterschieden: ✰ Verantwortung der GKB-Infrastruktur ✰ Verantwortung der EVU für den Schienenpersonenverkehr ✰ Verantwortung der EVU für den Schienengüterverkehr ✰ Verantwortlichkeit einer Partei Verspätungsminuten, die nicht eindeutig dem Verantwortungsbereich der GKB-Infrastruktur bzw. eines EVU zugeordnet werden können, werden nicht als maßgebliche Verspätungsminuten angesehen und finden für die Zahlung von Anreizentgelten keine Berücksichtigung. Langsamfahrstellen Haltezeitüberschreitung / außerpl. Halt Planmäßige Unterwegsbehandlung Gefährliche Ereignisse Unregelmäßigkeiten im Bauablauf Triebfahrzeugstörung Außerplanm. Unterwegsbehandlung /Halt Ursachen im Bereich eines anderen EIU Eingeschränkte Fahrwegverfügbarkeit Wagenstörung Triebfahrzeugstörung Baumaßnahme EK-Störung Abweichung der Zugbildung von Trassenbestellung Wagenstörung Behördliche Maßnahmen am Zug Störung an Leit- und Sicherheitstechnik Sonstiges Abweichung von Fahrplandaten § 51 EisbKrV 2012 Weichenstörung Sonstiges Schmierfilm Störung der Versorgung mit elektr. Energie Störung an Tele- kommunikationsanlagen Sonstiges Maßgebliche Verspätungsminuten des EVU werden auf einem bei der GKB-Infrastruktur für jedes EVU geführten „Verspätungsminutenkonto EVU“ erfasst. Die maßgeblichen Verspätungsminuten der GKB-Infrastruktur werden auf einem bei der GKB-Infrastruktur geführten „Verspätungskonto GKB-Infrastruktur“ erfasst, und zwar gesondert für jedes EVU, dass Trassen der GKB-Infrastruktur benutzt. Im Rahmen der verschiedenen Konten listet die GKB-Infrastruktur dabei die Verspätungsminuten einschließlich der jeweils hinterlegten Verspätungsursache auf.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.