Common use of Verantwortung des Lieferanten Clause in Contracts

Verantwortung des Lieferanten. Die Hauptverantwortung des Lieferanten, liegt in der Verpflichtung, das 0-Fehler-Ziel festzu- schreiben und Maßnahmen zu dieser Zielerreichung zu definieren und umzusetzen. Der Lieferant ist für die spezifikationsgerechte Ausführung seiner Werk- bzw. Dienstleistung entsprechend der technischen Unterlagen des Bestellers verantwortlich. Der Lieferant ist verpflichtet, die Vollständigkeit der Unterlagen zu überprüfen und ggf. weitere notwendige Informationen für die korrekte Ausführung der Bestellung vom Besteller anzufordern. Die kontinuierliche Verbesserung der Werks- bzw. Dienstleistungen und seiner Prozesse, genauso wie 100%-ige Liefer- und Termintreue gehören zu der Qualitätspolitik des Lieferanten. Eine vollständige Auftragsvergabe an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Bestellers nicht gestattet. Im Falle einer vollständigen Auftragsvergabe des Lieferanten an seine Unterauftragsnehmer - nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers - verpflichtet der Lieferant seine Unterauftragnehmer ebenfalls zur Einhaltung der Inhalte dieser Qualitätssicherungs- vereinbarung. Der Besteller kann vom Lieferanten dokumentierte Nachweise der Wirksamkeits- überprüfung des Qualitätsmanagementsystems bei Unterlieferanten verlangen. Die Auftragserfüllung bzw. die vorgenannten Verpflichtungen, sind durch angemessene Notfallpläne, unter Abwägung von potentiellen Risiken oder Schwächen sicherzustellen.

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Verantwortung des Lieferanten. Die Hauptverantwortung Qualitätsstrategie des LieferantenLieferanten ist auf ständige Verbesserung seiner Prozesse und Leistungen auszurichten. Hierzu gehört auch die ständige Qualifizierung seiner Mitarbeiter, liegt in um die notwendigen Kompetenzen zur Erfüllung der VerpflichtungKundenanforderungen an Produkte, das 0-Fehler-Ziel festzu- schreiben Prozesse und Maßnahmen zu dieser Zielerreichung zu definieren und umzusetzenDienstleistungen sicherzustellen. Der Lieferant ist für die spezifikationsgerechte Ausführung seiner Werk- bzw. Dienstleistung des Auftrages entsprechend der technischen Unterlagen den Bestellunterlagen des Bestellers verantwortlich. Der Lieferant ist verpflichtetwird angehalten, die Vollständigkeit der Unterlagen Bestellunterlagen zu überprüfen und ggf. weitere notwendige Informationen für die korrekte Ausführung der Bestellung vom Besteller anzufordern. Die kontinuierliche Verbesserung der Werks- bzw. seiner Prozesse, Dienstleistungen und seiner ProzesseProdukte, genauso wie 100%-ige Liefer- und Termintreue gehören zu der Qualitätspolitik Unternehmenspolitik des Lieferanten. Eine vollständige Auftragsvergabe an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Ohne eine schriftlichen Zustimmung des Bestellers nicht gestattet. Im Falle einer vollständigen Auftragsvergabe des Lieferanten an seine Unterauftragsnehmer - nach vorheriger schriftlicher Zustimmung darf der Lieferant den kompletten Auftrag des Bestellers - nicht an Dritte vergeben. Der Lieferant verpflichtet der Lieferant seine ggf. notwendige Unterauftragnehmer ebenfalls zur Einhaltung der relevanten Inhalte dieser Qualitätssicherungs- vereinbarungQualitätssicherungsvereinbarung. Der Besteller kann vom Lieferanten dokumentierte Nachweise der Wirksamkeits- überprüfung Wirksamkeitsüberprüfung des Qualitätsmanagementsystems bei Unterlieferanten seiner Unterauftragnehmer und Zulieferer verlangen. Die Auftragserfüllung bzw. die vorgenannten Verpflichtungen, sind durch angemessene Notfallpläne, unter Abwägung von potentiellen Berücksichtigung der potenziellen Risiken oder Schwächen sicherzustellensicherzustellen (s. Kap. 4).

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Verantwortung des Lieferanten. Die Hauptverantwortung des Lieferanten, liegt in der Verpflichtung, das 0-Fehler-Ziel festzu- fest zu schreiben und Maßnahmen zu dieser Zielerreichung zur Erreichung zu definieren und umzusetzen. Der Lieferant ist für die spezifikationsgerechte Ausführung seiner Werk- bzw. Dienstleistung entsprechend zur Einhaltung der technischen Unterlagen des Bestellers verantwortlich. Der Lieferant ist gesetzlichen und behördlichen Anforderungen verpflichtet, die Vollständigkeit der Unterlagen zu überprüfen und ggf. weitere notwendige Informationen für die korrekte Ausführung der Bestellung vom Besteller anzufordernseine Unternehmensprozesse betreffen. Die kontinuierliche Verbesserung der Werks- bzw. Dienstleistungen und seiner Prozesse, genauso wie 100%-ige sowie Einhaltung der Liefer- und Termintreue Mengentreue gehören zu der Qualitätspolitik des Lieferanten. Eine vollständige Auftragsvergabe an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Bestellers nicht gestattet. Im Falle einer vollständigen Auftragsvergabe des Lieferanten an seine Unterauftragsnehmer - nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers - Bestellers, verpflichtet der Lieferant seine Unterauftragnehmer ebenfalls zur Einhaltung der Inhalte dieser Qualitätssicherungs- vereinbarungQualitätssicherungsvereinbarung. Der Besteller kann vom Lieferanten dokumentierte Nachweise der Wirksamkeits- überprüfung Wirksamkeitsüberprüfung des Qualitätsmanagementsystems Qualitäts- managementsystems bei Unterlieferanten verlangen. Die Auftragserfüllung bzw. die vorgenannten Verpflichtungen, Verpflichtungen sind durch angemessene Notfallpläne, Notfallpläne unter Abwägung von potentiellen Risiken oder Schwächen sicherzustellen.

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Verantwortung des Lieferanten. Die Hauptverantwortung Qualitätsstrategie des LieferantenLieferanten ist auf ständige Verbesserung seiner Prozesse und Leistungen auszurichten. Hierzu gehört auch die ständige Qualifizierung seiner Mitarbeiter, liegt in um die notwendigen Kompetenzen zur Erfüllung der VerpflichtungKundenanforderungen an Produkte, das 0-Fehler-Ziel festzu- schreiben Prozesse und Maßnahmen zu dieser Zielerreichung zu definieren und umzusetzenDienstleistungen sicherzustellen. Der Lieferant ist für die spezifikationsgerechte Ausführung seiner Werk- bzw. Dienstleistung des Auftrages entsprechend der technischen Unterlagen Bestellunterlagen des Bestellers verantwortlich. Der Lieferant ist verpflichtetwird angehalten, die Vollständigkeit der Unterlagen Bestellunterlagen zu überprüfen und ggf. weitere notwendige Informationen für die korrekte Ausführung der Bestellung vom Besteller anzufordern. Die kontinuierliche Verbesserung der Werks- bzw. seiner Prozesse, Dienstleistungen und seiner ProzesseProdukte, genauso wie 100%-ige Liefer- und Termintreue gehören zu der Qualitätspolitik Unternehmenspolitik des Lieferanten. Eine vollständige Auftragsvergabe des Bestellers an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Bestellers nicht gestattet. Im Falle einer vollständigen Auftragsvergabe des Lieferanten an seine Unterauftragsnehmer - nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers - verpflichtet der Lieferant seine Unterauftragnehmer ebenfalls zur Einhaltung der Inhalte dieser Qualitätssicherungs- vereinbarung. Der Besteller kann vom Lieferanten dokumentierte Nachweise der Wirksamkeits- überprüfung Wirksamkeitsüberprüfung des Qualitätsmanagementsystems bei Unterlieferanten seiner Unterauftragnehmer und Zulieferer verlangen. Der Lieferant verpflichtet relevante Unterauftragnehmer ebenfalls zur Einhaltung der Inhalte dieser Qualitätssicherungsvereinbarung. Die Auftragserfüllung bzw. die vorgenannten Verpflichtungen, sind durch angemessene Notfallpläne, unter Abwägung von Berücksichtigung der potentiellen Risiken oder Schwächen sicherzustellen.

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Verantwortung des Lieferanten. Die Hauptverantwortung des Lieferanten, liegt in der Verpflichtung, das 0-Fehler-Ziel festzu- fest zu schreiben und Maßnahmen zu dieser Zielerreichung zu definieren und umzusetzen. Der Lieferant ist für die spezifikationsgerechte Ausführung seiner Werk- bzw. Dienstleistung entsprechend der technischen Unterlagen des Bestellers verantwortlich. Der Lieferant ist verpflichtet, die Vollständigkeit der Unterlagen zu überprüfen und ggf. weitere notwendige Informationen für die korrekte Ausführung der Bestellung vom Besteller anzufordern. Die kontinuierliche Verbesserung der Werks- bzw. Dienstleistungen und seiner Prozesse, genauso wie 100%-ige Liefer- und Termintreue gehören zu der Qualitätspolitik des Lieferanten. Eine vollständige Auftragsvergabe an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Bestellers nicht gestattet. Im Falle einer vollständigen Auftragsvergabe des Lieferanten an seine Unterauftragsnehmer - nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers - verpflichtet der Lieferant seine Unterauftragnehmer ebenfalls zur Einhaltung der Inhalte dieser Qualitätssicherungs- vereinbarung. Der Besteller kann vom Lieferanten dokumentierte Nachweise der Wirksamkeits- überprüfung des Qualitätsmanagementsystems bei Unterlieferanten verlangen. Die Auftragserfüllung bzw. die vorgenannten Verpflichtungen, sind durch angemessene Notfallpläne, unter Abwägung von potentiellen Risiken oder Schwächen sicherzustellen.

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