Verantwortung des Lieferanten. Die Qualitätsstrategie des Lieferanten ist auf ständige Verbesserung seiner Prozesse und Leistungen auszurichten. Hierzu gehört auch die ständige Qualifizierung seiner Mitarbeiter, um die notwendigen Kompetenzen zur Erfüllung der Kundenanforderungen an Produkte, Prozesse und Dienstleistungen sicherzustellen. Der Lieferant ist für die spezifikationsgerechte Ausführung des Auftrages entsprechend der Bestellunterlagen des Bestellers verantwortlich. Der Lieferant wird angehalten, die Vollständigkeit der Bestellunterlagen zu überprüfen und ggf. weitere notwendige Informationen für die korrekte Ausführung der Bestellung vom Besteller anzufordern. Die kontinuierliche Verbesserung seiner Prozesse, Dienstleistungen und Produkte, genauso wie 100%-ige Liefer- und Termintreue gehören zu der Unternehmenspolitik des Lieferanten. Eine vollständige Auftragsvergabe des Bestellers an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Bestellers nicht gestattet. Der Besteller kann vom Lieferanten dokumentierte Nachweise der Wirksamkeitsüberprüfung des Qualitätsmanagementsystems seiner Unterauftragnehmer und Zulieferer verlangen. Der Lieferant verpflichtet relevante Unterauftragnehmer ebenfalls zur Einhaltung der Inhalte dieser Qualitätssicherungsvereinbarung. Die Auftragserfüllung bzw. die vorgenannten Verpflichtungen, sind durch angemessene Notfallpläne, unter Berücksichtigung der potentiellen Risiken sicherzustellen.
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Verantwortung des Lieferanten. Die Qualitätsstrategie Hauptverantwortung des Lieferanten ist auf ständige Verbesserung seiner Prozesse Lieferanten, liegt in der Verpflichtung, das 0-Fehler-Ziel festzu- schreiben und Leistungen auszurichten. Hierzu gehört auch die ständige Qualifizierung seiner Mitarbeiter, um die notwendigen Kompetenzen zur Erfüllung der Kundenanforderungen an Produkte, Prozesse Maßnahmen zu dieser Zielerreichung zu definieren und Dienstleistungen sicherzustellenumzusetzen. Der Lieferant ist für die spezifikationsgerechte Ausführung des Auftrages seiner Werk- bzw. Dienstleistung entsprechend der Bestellunterlagen technischen Unterlagen des Bestellers verantwortlich. Der Lieferant wird angehaltenist verpflichtet, die Vollständigkeit der Bestellunterlagen Unterlagen zu überprüfen und ggf. weitere notwendige Informationen für die korrekte Ausführung der Bestellung vom Besteller anzufordern. Die kontinuierliche Verbesserung der Werks- bzw. Dienstleistungen und seiner Prozesse, Dienstleistungen und Produkte, genauso wie 100%-ige Liefer- und Termintreue gehören zu der Unternehmenspolitik Qualitätspolitik des Lieferanten. Eine vollständige Auftragsvergabe des Bestellers an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Bestellers nicht gestattet. Im Falle einer vollständigen Auftragsvergabe des Lieferanten an seine Unterauftragsnehmer - nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers - verpflichtet der Lieferant seine Unterauftragnehmer ebenfalls zur Einhaltung der Inhalte dieser Qualitätssicherungs- vereinbarung. Der Besteller kann vom Lieferanten dokumentierte Nachweise der Wirksamkeitsüberprüfung Wirksamkeits- überprüfung des Qualitätsmanagementsystems seiner Unterauftragnehmer und Zulieferer bei Unterlieferanten verlangen. Der Lieferant verpflichtet relevante Unterauftragnehmer ebenfalls zur Einhaltung der Inhalte dieser Qualitätssicherungsvereinbarung. Die Auftragserfüllung bzw. die vorgenannten Verpflichtungen, sind durch angemessene Notfallpläne, unter Berücksichtigung der Abwägung von potentiellen Risiken oder Schwächen sicherzustellen.
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Verantwortung des Lieferanten. Die Qualitätsstrategie Hauptverantwortung des Lieferanten ist auf ständige Verbesserung seiner Prozesse Lieferanten, liegt in der Verpflichtung, das 0-Fehler-Ziel fest zu schreiben und Leistungen auszurichten. Hierzu gehört auch die ständige Qualifizierung seiner Mitarbeiter, um die notwendigen Kompetenzen zur Erfüllung der Kundenanforderungen an Produkte, Prozesse Maßnahmen zu dieser Zielerreichung zu definieren und Dienstleistungen sicherzustellenumzusetzen. Der Lieferant ist für die spezifikationsgerechte Ausführung des Auftrages seiner Werk- bzw. Dienstleistung entsprechend der Bestellunterlagen technischen Unterlagen des Bestellers verantwortlich. Der Lieferant wird angehaltenist verpflichtet, die Vollständigkeit der Bestellunterlagen Unterlagen zu überprüfen und ggf. weitere notwendige Informationen für die korrekte Ausführung der Bestellung vom Besteller anzufordern. Die kontinuierliche Verbesserung der Werks- bzw. Dienstleistungen und seiner Prozesse, Dienstleistungen und Produkte, genauso wie 100%-ige Liefer- und Termintreue gehören zu der Unternehmenspolitik Qualitätspolitik des Lieferanten. Eine vollständige Auftragsvergabe des Bestellers an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Bestellers nicht gestattet. Im Falle einer vollständigen Auftragsvergabe des Lieferanten an seine Unterauftragsnehmer - nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers - verpflichtet der Lieferant seine Unterauftragnehmer ebenfalls zur Einhaltung der Inhalte dieser Qualitätssicherungs- vereinbarung. Der Besteller kann vom Lieferanten dokumentierte Nachweise der Wirksamkeitsüberprüfung Wirksamkeits- überprüfung des Qualitätsmanagementsystems seiner Unterauftragnehmer und Zulieferer bei Unterlieferanten verlangen. Der Lieferant verpflichtet relevante Unterauftragnehmer ebenfalls zur Einhaltung der Inhalte dieser Qualitätssicherungsvereinbarung. Die Auftragserfüllung bzw. die vorgenannten Verpflichtungen, sind durch angemessene Notfallpläne, unter Berücksichtigung der Abwägung von potentiellen Risiken oder Schwächen sicherzustellen.
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Verantwortung des Lieferanten. Die Qualitätsstrategie des Lieferanten ist auf ständige Verbesserung seiner Prozesse und Leistungen auszurichten. Hierzu gehört auch die ständige Qualifizierung seiner Mitarbeiter, um die notwendigen Kompetenzen zur Erfüllung der Kundenanforderungen an Produkte, Prozesse und Dienstleistungen sicherzustellen. Der Lieferant ist für die spezifikationsgerechte Ausführung des Auftrages entsprechend der den Bestellunterlagen des Bestellers verantwortlich. Der Lieferant wird angehalten, die Vollständigkeit der Bestellunterlagen zu überprüfen und ggf. weitere notwendige Informationen für die korrekte Ausführung der Bestellung vom Besteller anzufordern. Die kontinuierliche Verbesserung seiner Prozesse, Dienstleistungen und Produkte, genauso wie 100%-ige Liefer- und Termintreue gehören zu der Unternehmenspolitik des Lieferanten. Eine vollständige Auftragsvergabe des Bestellers an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Ohne eine schriftlichen Zustimmung des Bestellers darf der Lieferant den kompletten Auftrag des Bestellers nicht gestattetan Dritte vergeben. Der Lieferant verpflichtet ggf. notwendige Unterauftragnehmer zur Einhaltung der relevanten Inhalte dieser Qualitätssicherungsvereinbarung. Der Besteller kann vom Lieferanten dokumentierte Nachweise der Wirksamkeitsüberprüfung des Qualitätsmanagementsystems seiner Unterauftragnehmer und Zulieferer verlangen. Der Lieferant verpflichtet relevante Unterauftragnehmer ebenfalls zur Einhaltung der Inhalte dieser Qualitätssicherungsvereinbarung. Die Auftragserfüllung bzw. die vorgenannten Verpflichtungen, sind durch angemessene Notfallpläne, unter Berücksichtigung der potentiellen potenziellen Risiken sicherzustellensicherzustellen (s. Kap. 4).
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