Common use of Verantwortung für Nutzung der Anschlüsse Clause in Contracts

Verantwortung für Nutzung der Anschlüsse. Der Kunde trägt die Verantwortung für jede Benutzung sei- ner Anschlüsse, auch für solche durch Drittpersonen. Der Kunde hat namentlich alle, infolge Benutzung der Leistun- gen der IWB, in Rechnung gestellten Beträge zu bezahlen. Dies gilt auch für Waren oder Dienstleistungen, welche über seine Anschlüsse bezogen oder bestellt wurden. Stellt der Kunde die Leistungen der IWB Minderjährigen zur Verfügung, ist er für die Einhaltung der Jugendschutzbe- stimmungen verantwortlich.

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Verantwortung für Nutzung der Anschlüsse. Der Kunde trägt die Verantwortung für jede Benutzung sei- ner seiner Anschlüsse, auch für solche durch Drittpersonen. Der Kunde hat namentlich alle, alle infolge Benutzung der Leistun- gen Leistungen der IWB, IWB in Rechnung gestellten Beträge zu bezahlen. Dies gilt auch für Waren oder Dienstleistungen, welche über seine Anschlüsse bezogen oder bestellt wurden. Stellt der Kunde die Leistungen der IWB Minderjährigen zur Verfügung, ist er für die Einhaltung der Jugendschutzbe- stimmungen Jugendschutzbestimmungen verantwortlich.

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Verantwortung für Nutzung der Anschlüsse. Der Kunde trägt die Verantwortung für jede Benutzung sei- ner Anschlüsse, auch für solche durch Drittpersonen. Der Kunde hat namentlich alle, alle infolge Benutzung der Leistun- gen der IWB, IWB in Rechnung gestellten Beträge zu bezahlen. Dies gilt auch für Waren oder Dienstleistungen, welche über seine Anschlüsse bezogen oder bestellt wurden. Stellt der Kunde die Leistungen der IWB Minderjährigen zur VerfügungVerfü- gung, ist er für die Einhaltung der Jugendschutzbe- stimmungen Jugendschutzbestimmun- gen verantwortlich.

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Verantwortung für Nutzung der Anschlüsse. Der Kunde trägt die Verantwortung für jede Benutzung sei- ner seiner Anschlüsse, auch für solche durch Drittpersonen. Der Kunde hat namentlich alle, infolge Benutzung Benut- zung der Leistun- gen Leistungen der IWB, in Rechnung gestellten Beträge zu bezahlen. Dies gilt auch für Waren oder Dienstleistungen, welche über seine Anschlüsse bezogen oder bestellt wurden. Stellt der Kunde die Leistungen der IWB Minderjährigen zur Verfügung, ist er für die Einhaltung der Jugendschutzbe- stimmungen Jugendschutzbestimmungen verantwortlich.

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