Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden Musterklauseln

Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden. 6.1. Dieser Abschnitt ist eine zusammenfassende Erklärung darüber, wie Novum personenbezogene Informationen des Kunden nutzt. Für weitere Information, einschließlich weiterer Details über die Rechte des Kunden, empfiehlt Novum ihren Kunden nachdrücklich, die benutzerfreundliche und übersichtlich gegliederte Datenschutzrichtlinie der Novum zu lesen, welche unter xxxxx://xxx.xxxxxxx.xx/xxx- recht/datenschutzerklärung verfügbar ist. Der Kunde wird um Erlaubnis gebeten, dass Novum seine/ihre Daten, falls erforderlich, in der rechtlich notwendigen Form während des Verfahrens zum Abschluss des Kreditvertrags verarbeiten und mit Dritten teilen darf. Novum benötigt Kundendaten (die Informationen, die der Kunde im Kreditantrag angibt, wie Name, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Anschrift, Einkommens- und Lebenssituation und Bonitätsinformationen), um dem Kunden die angefragten Leistungen erbringen zu können, nämlich einen Kurzzeitkredit oder einen Ratenkredit. Im vorliegenden Fall bildet diese Erforderlichkeit der Datenverarbeitung zur Durchführung eines Vertrags die Rechtsgrundlage der Verarbeitung der erwähnten personenbezogenen Daten durch Novum (Art 6 Abs 1 lit b DSGVO), eine Zustimmung des Kunden ist mithin nicht erforderlich. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden denjenigen Personen innerhalb der Novum zur Verfügung gestellt, die sie benötigen, um ihre Pflichten zu erfüllen und dem Kunden die von Novum erwarteten Leistungen zu erbringen. Um ihre Leistungen zu erbringen und ihre vertraglichen Pflichten Ihnen gegenüber zu erfüllen darf Novum Ihre personenbezogenen Daten teilen • mit Dienstleistern wie Verkäufern oder Installations- und Wartungsunternehmern von Computersystemen und dem zugehörigen technischen Equipment; • mit jeder Person (einschließlich jedem Vermittler, Auftragnehmer oder Drittdienstleister), mit der Novum einen Vertrag über Leistungen in Bezug auf das Konto des Kunden oder in Bezug auf den Geschäftsbetrieb von Novum abschließt oder abzuschließen anbietet; • mit jeder Person, die bei Novum oder bei Gesellschaften aus ihrer Unternehmensgruppe angestellt ist oder von Novum bzw von Gesellschaften aus ihrer Unternehmensgruppe als Vermittler beauftragt ist, einschließlich jedes Kundenbetreuers zum Zwecke des oder im Zusammenhang mit Kundenkontakt, der Erbringung von Leistungen an Kunden oder die Durchführung von Transaktionen über Konten der Kunden; • um es Novum zu ermöglichen, ihre Datenverarbeitung und andere Verwaltungsabläufe zu zentralisi...
Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden. Datenübermittlung an die SCHUFA, INKO Inkasso, Allektum Group, coeo Inkasso GmbH sowie Tesch Mediafinanz und Befreiung vom Bankgeheimnis
Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden. Im Rahmen der Erfüllung des vorliegenden Vertrags ist Echte Bewertungen verpflichtet, bestimmte personenbezogene Daten des Kunden im Sinne der Datenschutzgrundverordnung zu erfassen, wie beispielsweise: - Den Nachnamen der innerhalb des Unternehmens verantwortlichen Person und jeder Person, die Zugang zur Lösung hat - Den Vornamen der innerhalb des Unternehmens verantwortlichen Person und jeder Person, die Zugang zur Lösung hat - Die E-Mail-Adresse der innerhalb des Unternehmens verantwortlichen Person und jeder Person, die Zugang zur Lösung hat - Die Telefonnummer des Unternehmens, der innerhalb des Unternehmens verantwortlichen Person und jeder Person, die Zugang zur Lösung hat - Den Firmennamen, die Handelsregisternummmer (SIREN) und die Umsatzsteuernummer - Postanschrift des Unternehmens - Bankverbindungen Grundlagen, Art und Zweck der Datenerfassung und der Datenbearbeitung sind in der Datenschutzrichtlinie von Echte Bewertungen definiert.
Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Bank Daten über die Beantragung, Erfüllung und Beendigung des Vertrags an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx, übermittelt. Der Kunde erklärt sich auch damit einverstanden, dass die Bank an die SCHUFA Daten über den Antrag, die Kreditaufnahme (in jedem Fall über den Kreditnehmer, den Kreditbetrag bzw. die Kreditlinie und, bei Ratenzahlung, Daten über die Laufzeit und den Beginn der Ratenzahlung) sowie die vereinbarte Abwicklung (vorzeitige Rückzahlung, Verlängerung der Laufzeit) dieses Kredits übermittelt. Ungeachtet dessen wird die Bank der SCHUFA auch Daten über fällige Forderungen gegenüber dem Kunden zur Verfügung stellen. Dies ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28a Abs. 1 Satz 1) zulässig, soweit die geschuldete Leistung vom Kunden gegenüber der Bank trotz Fälligkeit nicht erbracht worden ist, die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle oder eines Dritten erforderlich ist und die Forderung durchsetzbar ist oder der Betroffene die Forderung ausdrücklich anerkannt hat oder der Betroffene nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden ist, die Bank ihn/sie rechtzeitig, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung über die bevorstehende Übermittlung nach mindestens vier Wochen unterrichtet hat und er/sie die Forderung nicht bestritten hat oder dass das der Forderung zugrunde liegende Vertragsverhältnis aufgrund von Zahlungsrückständen fristlos gekündigt werden kann und die Bank mich über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat.
Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden. IBM wird die Offenlegung personenbezogener Daten des Kunden auf die IBM Mitarbeiter beschränken, die an der Bereitstellung der Services beteiligt sind. IBM wird allen angemessenen Anforderungen des Kunden im Rahmen des geltenden Gesetzes nachkommen, in denen IBM aufgefordert wird, personenbezogene Daten des Kunden zu ändern, zu korrigieren, zu löschen oder zu blockieren. Auf Antrag einer der beiden Parteien werden IBM, der Kunde oder ihre verbundenen Unternehmen Standardvereinbarungen schließen, die nach dem Gesetz zum Schutz der personenbezogenen Daten des Kunden erforderlich sind. Die Parteien kommen überein (und werden dafür sorgen, dass ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen zustimmen), dass diese Vereinbarungen bei gegenseitigen Ansprüchen der Parteien den Haftungsbegrenzungen und -ausschlüssen in diesem Vertrag unterliegen. Die Parteien werden zusammenarbeiten, um weitere einvernehmlich festgelegte Bedingungen oder Vereinbarungen abzuschließen (oder dafür sorgen, dass ihre verbundenen Unternehmen solche Bedingungen oder Vereinbarungen abzuschließen) und einzuhalten, soweit dies nach den geltenden Datengesetzen erforderlich ist.
Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden. Datenübermittlung an die SCHUFA, INKO Inkasso, Allektum Group sowie Tesch Mediafinanz und Befreiung vom Bankgeheimnis Der Kunde willigt in die Übermittlung seiner Daten an die SCHUFA und die Tesch Mediafinanz ein: Die Bank übermittelt im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx, INKO Inkasso, Xxxxxxxxxxx Xxx. 00, 0000 Xxxx xx Xxxxxxxxxx , Alektum Group AB, Nils Xxxxxxxxxxxxx 00, Xxx 000 00, 000 00 Xxxxxxxxxx xx Xxxxxxxx und die Tesch Mediafinanz GmbH, Weiße Breite 5, D- 49084 Osnabrück („Auskunftei“). Rechtsgrundlage dieser Übermittlung sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 („DSGVO“). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der Bank oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen (z.B. im Fall der Nichtbezahlung von fälligen Verbindlichkeiten). Der Datenaustausch mit den Auskunfteien dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kunden (§ 505a Bürgerliches Gesetzbuch / § 18 Kreditwesengesetz). Der Kunde befreit die Bank insoweit auch vom Bankgeheimnis. Die Auskunfteien verarbeiten die erhaltenen Daten und verwenden sie auch zum Zweck der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter andrem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen der SCHUFA können online xxxxx://xxx.xxxxxx.xx/xx/xxxxxxxxxxx/ werden, INKO Inkasso unter unter xxxxx://xxx.xxxx.xx/xx/xxxxxxxxxxx , Allektum Group alektum-group/privacy-policy-and-cookie-policy xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx. unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxx.xxx/xxxxx- und zur Tesch Mediafinanz unter

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.