Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden Musterklauseln

Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden. 6.1. Dieser Abschnitt ist eine zusammenfassende Erklärung darüber, wie Novum personenbezogene Informationen des Kunden nutzt. Für weitere Information, einschließlich weiterer Details über die Rechte des Kunden, empfiehlt Novum ihren Kunden nachdrücklich, die benutzerfreundliche und übersichtlich gegliederte Datenschutzrichtlinie der Novum zu lesen, welche unter xxxxx://xxx.xxxxxxx.xx/xxx- recht/datenschutzerklärung verfügbar ist. Der Kunde wird um Erlaubnis gebeten, dass Novum seine/ihre Daten, falls erforderlich, in der rechtlich notwendigen Form während des Verfahrens zum Abschluss des Kreditvertrags verarbeiten und mit Dritten teilen darf. Novum benötigt Kundendaten (die Informationen, die der Kunde im Kreditantrag angibt, wie Name, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Anschrift, Einkommens- und Lebenssituation und Bonitätsinformationen), um dem Kunden die angefragten Leistungen erbringen zu können, nämlich einen Kurzzeitkredit oder einen Ratenkredit. Im vorliegenden Fall bildet diese Erforderlichkeit der Datenverarbeitung zur Durchführung eines Vertrags die Rechtsgrundlage der Verarbeitung der erwähnten personenbezogenen Daten durch Novum (Art 6 Abs 1 lit b DSGVO), eine Zustimmung des Kunden ist mithin nicht erforderlich. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden denjenigen Personen innerhalb der Novum zur Verfügung gestellt, die sie benötigen, um ihre Pflichten zu erfüllen und dem Kunden die von Novum erwarteten Leistungen zu erbringen. Um ihre Leistungen zu erbringen und ihre vertraglichen Pflichten Ihnen gegenüber zu erfüllen darf Novum Ihre personenbezogenen Daten teilen • mit Dienstleistern wie Verkäufern oder Installations- und Wartungsunternehmern von Computersystemen und dem zugehörigen technischen Equipment; • mit jeder Person (einschließlich jedem Vermittler, Auftragnehmer oder Drittdienstleister), mit der Novum einen Vertrag über Leistungen in Bezug auf das Konto des Kunden oder in Bezug auf den Geschäftsbetrieb von Novum abschließt oder abzuschließen anbietet; • mit jeder Person, die bei Novum oder bei Gesellschaften aus ihrer Unternehmensgruppe angestellt ist oder von Novum bzw von Gesellschaften aus ihrer Unternehmensgruppe als Vermittler beauftragt ist, einschließlich jedes Kundenbetreuers zum Zwecke des oder im Zusammenhang mit Kundenkontakt, der Erbringung von Leistungen an Kunden oder die Durchführung von Transaktionen über Konten der Kunden; • um es Novum zu ermöglichen, ihre Datenverarbeitung und andere Verwaltungsabläufe zu zentralisi...
Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden. Datenübermittlung an die SCHUFA, INKO Inkasso, Allektum Group, coeo Inkasso GmbH sowie Tesch Mediafinanz und Befreiung vom Bankgeheimnis 6.1. Darüber hinaus stellt die Bank der SCHUFA auch Daten über sonstiges außervertragliches Verhalten zur Verfügung (Kontenmissbrauch oder sonstiges betrügerisches Verhalten). Diese Meldungen dürfen nur im Einklang mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO erfolgen, wenn dies zur Wahrung der schutzwürdigen Interessen der Bank oder Dritter erforderlich ist und kein Anlass besteht, davon auszugehen, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Übermittlung überwiegt. In diesem Zusammenhang entbindet der Kunde die Bank auch vom Bankgeheimnis. Die SCHUFA speichert und nutzt die erhaltenen Daten. Die Nutzung umfasst auch die Berechnung eines Wahrscheinlichkeitswerts auf der Grundlage der SCHUFA-Datenbank zur Bewertung des Kreditrisikos (Score). Sie übermittelt die erhaltenen Daten an ihre Vertragspartner im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz, um ihnen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit natürlicher Personen zur Verfügung zu stellen. Die Vertragspartner der SCHUFA sind Unternehmen, die aufgrund von Dienstleistungen oder Lieferungen finanzielle Ausfallrisiken tragen (insbesondere Kreditinstitute, Kreditkarten- und Leasinggesellschaften, aber auch Verleih-, Handels-, Telekommunikations-, Energieversorgungsunternehmen, Versicherungs- und Inkassogesellschaften). Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur dann zur Verfügung, wenn im Einzelfall ein berechtigtes Interesse an der Offenlegung nachgewiesen wird und die Übermittlung nach Abwägung sämtlicher Interessen zulässig ist. Daher kann die Menge der zur Verfügung gestellten Daten je nach Art des Vertragspartners variieren. Darüber hinaus prüft die SCHUFA mit den Daten Identität und Alter von Personen, die auf Wunsch ihrer Vertragspartner beispielsweise Dienstleistungen im Internet anbieten. Der Kunde kann von der SCHUFA Auskunft über seine/ihre gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen zum SCHUFA-Informations- und Score-Verfahren finden Sie unter xxx.xxxxxxxxxxx.xx. Die Postanschrift der SCHUFA lautet: SCHUFA Holding AG, Verbraucherservice, Xxxxxxxx 00 00, 00000 Xxxxxxxx. Soweit die dem Kunden von Novum zur Verfügung gestellten Informationen personenbezogene Daten darstellen, ist es Novum gesetzlich gestattet (Art. 6 Abs. 1 Buchst. b) DSGVO), diese Daten für die Erfüllung und Durchführung des Kreditantrags und des Kre...
Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden. Im Rahmen der Erfüllung des vorliegenden Vertrags ist Echte Bewertungen verpflichtet, bestimmte personenbezogene Daten des Kunden im Sinne der Datenschutzgrundverordnung zu erfassen, wie beispielsweise: • Den Nachnamen der innerhalb des Unternehmens verantwortlichen Person und jeder Person, die Zugang zur Lösung hat • Den Vornamen der innerhalb des Unternehmens verantwortlichen Person und jeder Person, die Zugang zur Lösung hat • Die E-Mail-Adresse der innerhalb des Unternehmens verantwortlichen Person und jeder Person, die Zugang zur Lösung hat • Die Telefonnummer des Unternehmens, der innerhalb des Unternehmens verantwortlichen Person und jeder Person, die Zugang zur Lösung hat • Den Firmennamen, die Handelsregisternummmer (SIREN) und die Umsatzsteuernummer • Postanschrift des Unternehmens • Bankverbindungen Grundlagen, Art und Zweck der Datenerfassung und der Datenbearbeitung sind in der Datenschutzrichtlinie von Echte Bewertungen definiert.
Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Bank Daten über die Beantragung, Erfüllung und Beendigung des Vertrags an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx, übermittelt. Der Kunde erklärt sich auch damit einverstanden, dass die Bank an die SCHUFA Daten über den Antrag, die Kreditaufnahme (in jedem Fall über den Kreditnehmer, den Kreditbetrag bzw. die Kreditlinie und, bei Ratenzahlung, Daten über die Laufzeit und den Beginn der Ratenzahlung) sowie die vereinbarte Abwicklung (vorzeitige Rückzahlung, Verlängerung der Laufzeit) dieses Kredits übermittelt. Ungeachtet dessen wird die Bank der SCHUFA auch Daten über fällige Forderungen gegenüber dem Kunden zur Verfügung stellen. Dies ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28a Abs. 1 Satz 1) zulässig, soweit die geschuldete Leistung vom Kunden gegenüber der Bank trotz Fälligkeit nicht erbracht worden ist, die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle oder eines Dritten erforderlich ist und die Forderung durchsetzbar ist oder der Betroffene die Forderung ausdrücklich anerkannt hat oder der Betroffene nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden ist, die Bank ihn/sie rechtzeitig, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung über die bevorstehende Übermittlung nach mindestens vier Wochen unterrichtet hat und er/sie die Forderung nicht bestritten hat oder dass das der Forderung zugrunde liegende Vertragsverhältnis aufgrund von Zahlungsrückständen fristlos gekündigt werden kann und die Bank mich über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat. 6.1. Darüber hinaus stellt die Bank der SCHUFA auch Daten über sonstiges außervertragliches Verhalten zur Verfügung (Kontenmissbrauch oder sonstiges betrügerisches Verhalten). Diese Meldungen dürfen nur im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28 Abs. 2) erfolgen, wenn dies zur Wahrung der schutzwürdigen Interessen der Bank oder Dritter erforderlich ist und kein Anlass besteht, davon auszugehen, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Übermittlung überwiegt. In diesem Zusammenhang entbindet der Kunde die Bank auch vom Bankgeheimnis. Die SCHUFA speichert und nutzt die erhaltenen Daten. Die Nutzung umfasst auch die Berechnung eines Wahrscheinlichkeitswerts auf der Grundlage der SCHUFA-Datenbank zur Bewertung des Kreditrisikos (Score). Sie übermittelt die erhaltenen Daten an ihre Vertragspartner im Europäischen Wirtschaftsraum und in der ...
Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden. IBM wird die Offenlegung personenbezogener Daten des Kunden auf die IBM Mitarbeiter beschränken, die an der Bereitstellung der Services beteiligt sind. IBM wird allen angemessenen Anforderungen des Kunden im Rahmen des geltenden Gesetzes nachkommen, in denen IBM aufgefordert wird, personenbezogene Daten des Kunden zu ändern, zu korrigieren, zu löschen oder zu blockieren. Auf Antrag einer der beiden Parteien werden IBM, der Kunde oder ihre verbundenen Unternehmen Standardvereinbarungen schließen, die nach dem Gesetz zum Schutz der personenbezogenen Daten des Kunden erforderlich sind. Die Parteien kommen überein (und werden dafür sorgen, dass ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen zustimmen), dass diese Vereinbarungen bei gegenseitigen Ansprüchen der Parteien den Haftungsbegrenzungen und -ausschlüssen in diesem Vertrag unterliegen. Die Parteien werden zusammenarbeiten, um weitere einvernehmlich festgelegte Bedingungen oder Vereinbarungen abzuschließen (oder dafür sorgen, dass ihre verbundenen Unternehmen solche Bedingungen oder Vereinbarungen abzuschließen) und einzuhalten, soweit dies nach den geltenden Datengesetzen erforderlich ist.
Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden. Datenübermittlung an die SCHUFA, INKO Inkasso, Allektum Group sowie Tesch Mediafinanz und Befreiung vom Bankgeheimnis Der Kunde willigt in die Übermittlung seiner Daten an die SCHUFA und die Tesch Mediafinanz ein: Die Bank übermittelt im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx, INKO Inkasso, Xxxxxxxxxxx Xxx. 00, 0000 Xxxx xx Xxxxxxxxxx , Alektum Group AB, Nils Xxxxxxxxxxxxx 00, Xxx 000 00, 000 00 Xxxxxxxxxx xx Xxxxxxxx und die Tesch Mediafinanz GmbH, Weiße Breite 5, D- 49084 Osnabrück („Auskunftei“). Rechtsgrundlage dieser Übermittlung sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 („DSGVO“). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der Bank oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen (z.B. im Fall der Nichtbezahlung von fälligen Verbindlichkeiten). Der Datenaustausch mit den Auskunfteien dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kunden (§ 505a Bürgerliches Gesetzbuch / § 18 Kreditwesengesetz). Der Kunde befreit die Bank insoweit auch vom Bankgeheimnis. Die Auskunfteien verarbeiten die erhaltenen Daten und verwenden sie auch zum Zweck der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter andrem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen der SCHUFA können online xxxxx://xxx.xxxxxx.xx/xx/xxxxxxxxxxx/ werden, INKO Inkasso unter unter xxxxx://xxx.xxxx.xx/xx/xxxxxxxxxxx , Allektum Group alektum-group/privacy-policy-and-cookie-policy xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx. unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxx.xxx/xxxxx- und zur Tesch Mediafinanz unter 6.1. Darüber hinaus stellt die Bank der SCHUFA auch Daten über sonstiges außervertragliches Verhalten zur Verfügung (Kontenmissbrauch oder sonstiges betrügerisches Verhalten). Dies...

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  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Rückversicherer: Vermittler: Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: Externe Dienstleister: Weitere Empfänger:

  • Verarbeitung personenbezogener Daten 15.1. Verisure nimmt die Sicherheit der personenbezogenen Daten des Kunden ernst und verarbeitet die Daten des Kun- den gemäß den Anweisungen des Kunden (Aktionsplan) und den anwendbaren Vorschriften, indem solide interne Sicher- heitsvorkehrungen zum Schutz der personenbezogenen Daten des Kunden vorgenommen und dem Kunden Maßnahmen in Bezug auf die Rechte von personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt werden. 15.2. Die Datenschutzerklärung und die Videoüberwachungsrichtlinie von Verisure, sowie Anhang 5.3. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, beschreiben wie personenbezogene Daten des Kunden erhoben, verwendet, verarbeitet, über- tragen und gespeichert werden. Die Datenschutzerklärung von Verisure ist in einem separaten Dokument enthalten, wel- ches unter xxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx abrufbar ist. Die Videoüberwachungsrichtlinie finden Sie unter xxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxx-xxxxxxxxxxx. Falls die Bestimmungen der Datenschutzerklärung und die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht miteinander vereinbar sein sollten, haben die Bestimmungen der Daten- schutzerklärung Vorrang. 15.3. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten und die Informationen, die er von seinen registrierten Kontakten zur Verfügung gestellt hat, wie personenbezogene Daten / Fotos / Videos / Tonaufnahmen, Daten die vom Alarmsystem stammen oder zwischen dem Alarmsystem und dem Kunden (über Verisure Mobilanwendungen) ausgetauscht werden, sowie alle aufgezeichneten Telefongespräche zwischen Verisure und dem Kunden, sowie seiner registrierten Kontakte, die im Aktionsplan angegebene Adresse und Angaben zum Grundstück sowie Gespräche, die über eine der Komponenten des Alarmsystems geführt werden (sofern das System dies zulässt), registriert, verarbeitet und verwendet werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Der Kunde verpflichtet sich die von ihm ange- gebenen registrierten Kontakte selbstständig und eigenverantwortlich über diese Verarbeitung zu informieren und die Einwilligung dieser Kontakte einzuholen, soweit dies rechtlich erforderlich ist. 15.4. Verisure gewährleistet sowohl für sich als auch für seine Mitarbeiter und Beauftragten die Vertraulichkeit der vom Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten, insbesondere der Alarmdienste, und schützt diese durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen vor Dritten. Der Kunde ermächtigt Verisure, seine personenbezogenen Daten nach Ein- satz angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen (gemäß 28 DSGVO) an jedes Unternehmen weiterzu- geben, das zu derselben Unternehmensgruppe wie Verisure gehört, und an andere Dritte, die für Verisure den Vertrag ausführen. 15.5. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags erteilt der Kunde sein Einverständnis (gemäß 6.1. DSGVO), dass Verisure Video-, Bild- oder Tonaufnahmen an Strafverfolgungsbehörden (z. B. Polizei oder Justiz) oder an Versicherungsgesellschaf- ten weitergibt, um Schadensfälle zu klären oder die Straftäter zu ermitteln, soweit der Kunde und Verisure eine solche Dienstleistung vereinbart haben. 15.6. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags erteilt der Kunde sein Einverständnis (gemäß 6.1. DSGVO), dass Verisure einige Telefongespräche mit dem Kunden und/oder seinen registrierten Kontakten zu Trainings- und Qualitätszwecken aufzeichnen wird. Sollte der Kunde telefonisch die Aufzeichnung ablehnen, wird die Aufzeichnung gelöscht.

  • Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show) 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. 4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. 4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

  • Grenzen der Aufrechnungsbefugnis des Kunden, der kein Verbraucher ist Ein Kunde, der kein Verbraucher ist, kann gegen Forderungen der Bank nur aufrechnen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Aufrechnungsbeschränkung gilt nicht für eine vom Kunden zur Aufrechnung gestellte Forderung, die ihren Rechtsgrund in einem Darlehen oder einer Finanzierungshilfe gemäß §§ 513, 491 bis 512 BGB hat.

  • Personenbezogene Daten Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.

  • Schutz personenbezogener Daten Die Vertragsparteien kommen überein zusammenzuarbeiten, um ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten im Einklang mit den höchsten europäischen und internationalen Standards, einschließlich der einschlägigen Übereinkünfte des Europarats, zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit beim Schutz personenbezogener Daten kann unter anderem den Austausch von Informationen und von Experten umfassen.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Mitwirkung des Kunden 4.1 Der Kunde wird alle Mitwirkungen und Beistellungen erbringen, die für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung durch den Dienstleister erforderlich sind. Die vertragsgemäße Erbringung der Vertragsleistungen hängt wesentlich von der Erbringung dieser Mitwirkung und Beistellungen des Kunden ab und kann auch ein entsprechendes Einwirken des Kunden auf dessen Erfüllungsgehilfen, Vertreter, Leistungsempfänger, andere Dienstleister oder sonstige Dritte (ausge- nommen Erfüllungsgehilfen des Dienstleisters) erfordern. Der Dienstleister darf sich bei der Erbringung der Vertragsleis- tungen auf Mitteilungen, Anweisungen, Freigaben, Abnahmen oder vergleichbare Erklärungen des Kunden verlassen; eine Befolgung und/oder Umsetzung solcher Erklärungen gilt als vertragskonforme Leistung und der Dienstleister ist nicht für sich daraus ergebende Konsequenzen verantwortlich. 4.2 Soweit für die jeweilige Vertragsleistung anwendbar, erbringt der Kunde insbesondere folgende Mitwirkungen bzw. Beistellungen: (a) Der Kunde stellt dem Dienstleister rechtzeitig im vereinbarten, sonst in angemessenem Format alle Daten und Informationen zur Verfügung, die für die Erbringung der Vertragsleistungen erforderlich sind. Soweit erforderlich, aktua- lisiert der Kunde diese Daten und Informationen. Der Kunde ist für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten und Informationen verantwortlich; der Dienstleister ist nicht zu einer Überprüfung verpflichtet. (b) Der Kunde gewährt dem Dienstleister Zugang zu Räumlichkeiten, Gebäuden, Infrastruktur, Systemen und Tools, die in der Verfügungsgewalt des Kunden, seiner Erfüllungsgehilfen oder sonstiger von ihm beauftragter Dritter stehen, soweit ein solcher Zugang zur ordnungsgemäßen Erbringung der Vertragsleistungen erforderlich ist. Diese Mitwirkungen und Beistellungen können in den Teilen B - E dieser Vertragsbedingungen und/oder im Vertrag näher konkretisiert und/oder durch weitere Mitwirkungen und Beistellungen ergänzt oder eingeschränkt werden. 4.3 Der Dienstleister ist nicht für Konsequenzen verantwortlich, die aus einer nicht ordnungsgemäßen und/oder ver- spätet erbrachten Mitwirkung oder Beistellung des Kunden resultieren. Etwaige Termine und Fristen verschieben sich um die Dauer einer solchen Verletzung, zuzüglich einer angemessenen Zeit zur ordnungsgemäßen Fortführung der be- troffenen Vertragsleistungen. Der Kunde erstattet dem Dienstleister die zusätzlichen Aufwände des Dienstleisters, die aus einer solchen Verletzung des Kunden resultieren. Die Zahlungsverpflichtungen des Kunden bleiben unberührt.

  • Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1 dieser Bedingungen, • den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder • seine Authentifizierungselemente zur Nutzung des Online-Banking.