Befreiung vom Bankgeheimnis Musterklauseln

Befreiung vom Bankgeheimnis. Hiermit entbindet der Kunde die Händler-Bank gegenüber den am paydirekt-Verfahren teilnehmenden Zahler-Banken und zwischengeschalteten Banken sowie gegenüber der paydirekt GmbH vom Bankgeheimnis und willigt in die Weiterleitung der im Teilnahmeantrag angegebenen Informationen ein. Die Befreiung gilt nur insoweit, wie dies zur Durchführung des paydirekt-Verfahrens erforderlich ist. Die Zustimmung kann jederzeit gegenüber der Händler-Bank widerrufen werden; in diesem Falle ist die Händler- Bank berechtigt, die technische Anbindung des Händlers über die Händler-Bank an das paydirekt-Verfahren zeitgleich mit dem Widerruf aufzuheben.
Befreiung vom Bankgeheimnis. In dem in Ziff. 8.2 beschriebenen Umfang befreit das VU InterCard zugleich vom Bankgeheimnis. Das VU kann bei der SCHUFA bzw. Creditreform Auskunft über die das VU betreffenden gespeicherten Daten erhalten.
Befreiung vom Bankgeheimnis. Hiermit entbindet der Händler die Händler-Bank gegenüber den am paydirekt-Verfahren teilnehmenden Zahler-Banken und zwischengeschalteten Banken1, dem in Anlage 1 benannten Händlerkonzentrator sowie gegenüber der paydirekt GmbH vom Bankgeheimnis und willigt in die Weiterleitung der im Teilnahmeantrag angegebenen Informationen ein. Die Befreiung gilt auch für solche Informationen – auch wenn sie erst nachträglich bekannt werden -, die zur Durchführung des paydirekt-Verfahrens erforderlich sind (wie z.B. Informationen bei Änderungen in den Stammdaten oder solchen, die erforderlich für die Risikoprüfung sind). Eine Übersicht der für die Risikoprüfung relevanten Daten ergibt sich aus den im Teilnahmeantrag abgefragten Informationen. Die Zustimmung kann jederzeit gegenüber der Händler-Bank widerrufen werden; in diesem Fall ist die Händler-Bank berechtigt, die technische Anbindung des Händlers über die Händler-Bank an das paydirekt-Verfahren zeitgleich mit dem Widerruf aufzuheben. Die in diesem Antrag enthaltenen Angaben (inkl. der im Händlerfragebogen enthaltenen Informationen) werden im Rahmen des paydirekt-Verfahrens (u.a. zur Risikoprüfung) genutzt. Damit erhalten die an paydirekt teilnehmenden Zahler-Banken, die zwischengeschalteten Banken, die Händler-Bank, der Händlerkonzentrator sowie der paydirekt-Dienstleister Zugriff auf diese Daten, die ausschließlich zum Betrieb des paydirekt-Verfahrens verwendet werden.
Befreiung vom Bankgeheimnis. Die Volkswagen Bank GmbH darf kundenbezogene Tatsachen und Wertungen, von denen sie im Rahmen der Antrags- und Bonitätsprüfung, während des Vertragsverlaufes und im Zusammenhang mit der Vertragsbeendigung eines zwischen dem Nutzer und der Volkswagen Bank GmbH geschlossenen Vertrages Kenntnis erlangt, mit den Gesellschaften der Volkswagen Finanzdienstleistungsgruppe* austauschen, sofern dies für die Erfüllung eines zwischen dem Nutzer und einer Gesellschaft der Volkswagen Finanzdienstleistungsgruppe* geschlossenen Vertrages erforderlich ist oder zur Wahrung der berechtigten Interessen der Volkswagen Bank GmbH oder der Volkswagen Finanzdienstleistungsgruppe* nach datenschutzrechtlichen Vorschriften gestattet ist. Der Nutzer ermächtigt die Gesellschaften der Volkswagen Finanzdienstleistungsgruppe*, die vorgenannten kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen bei der Volkswagen Bank GmbH anzufordern. The English translation serves only for information purposes. The German version is solely binding. General Terms & Conditions for the Sale of Used Vehicles by Vehicle Trading International (VTI) GmbH using the Online Used Vehicle Marketplace "XXX@XXX" (XXX@XXX Sales T&Cs) § 1 Scope of application, amendment of T&Cs § 2 Registration and use of the XXX@XXX internet platform § 3 Submission of tenders and conclusion of contract § 4 Terms of payment § 5 Retention of title § 6 Delivery within the Community area (EU) and transfer of risk § 7 Delivery within Germany and transfer of risk § 8 Collection and transfer of risk § 9 Database up-to-dateness § 10 Exclusion of warranty and liability § 11 Withdrawal § 12 Use of automation software (so-called bots) § 13 Prohibition of assignment § 14 Data protection notice § 15 Place of performance, Place of jurisdiction § 16 Validity of German Law, contract language § 17 Text form § 18 Severability Clause The English translation serves only for information purposes. The German version is solely binding. General Terms and Conditions for the Procurement of Used Vehicles by Vehicle Trading International (VTI) GmbH using the Online Used Car Market "XXX@XXX" (XXX@XXX Procurement T&Cs) § 1 Scope, changes to T&Cs § 2 Registration and use of the XXX@XXX Internet platform § 3 Submission of offers, procurement and conclusion of contract § 4 Data base up-to-dateness § 5 Warranty and liability exclusions § 6 Use of automation software (so-called bots) § 7 Data protection notice § 8 Place of performance, Place of jurisdiction § 9 Validity of German...
Befreiung vom Bankgeheimnis. Die Volkswagen Bank GmbH darf kundenbezogene Tatsachen und Wertungen, von denen sie im Rahmen der Antrags- und Bonitätsprüfung, während des Vertragsverlaufes und im Zusammenhang mit der Ver- tragsbeendigung eines zwischen dem Nutzer und der Volkswagen Bank GmbH geschlossenen Vertrages Kenntnis erlangt, mit den Gesellschaften der Volkswagen Finanzdienstleistungsgruppe* austauschen, so- fern dies für die Erfüllung eines zwischen dem Nutzer und einer Gesellschaft der Volkswagen Finanzdienst- leistungsgruppe* geschlossenen Vertrages erforderlich ist oder zur Wahrung der berechtigten Interessen der Volkswagen Bank GmbH oder der Volkswagen Finanzdienstleistungsgruppe* nach datenschutzrecht- lichen Vorschriften gestattet ist. Der Nutzer ermächtigt die Gesellschaften der Volkswagen Finanzdienstleistungsgruppe*, die vorgenannten kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen bei der Volkswagen Bank GmbH anzufordern. * Volkswagen Financial Services AG, Volkswagen Bank GmbH, Volkswagen Leasing GmbH, Vehicle Trading International (VTI) GmbH, Volkswagen Versi- cherungsdienst GmbH, Volkswagen Versicherung AG, Volkswagen Insurance Brokers GmbH, Euromobil Autovermietung GmbH, carmobility GmbH, MAN Financial Services GmbH, MAN Versicherungsvermittlung GmbH, EURO-Leasing GmbH, Mobility Trader GmbH, sunhill technologies GmbH, LogPay Trans- port Services GmbH Volkswagen Financial Services AG Vehicle Trading International (VTI) GmbH Stand 08/2024 The English translation serves only for information purposes. The German version is solely bind- ing. Volkswagen Financial Services AG (VWFS) and Vehicle Trading International (VTI) GmbH provide reg- istered users access to a closed online used car marketplace (XXX@XXX). This is an internet platform where Vehicle Trading International (VTI) GmbH (Vendors), as well as their associated companies in the sense of §§ 15 ff. AktG (Stock Corporation Act) display the used vehicles they are offering for sale or placement. Registered users have the opportunity to submit purchase offers for these vehicles within the scope of their trade transactions. Further details on the sales process can be found in the current version of the "General Terms & Conditions for the Sale of Used Vehicles by Vehicle Trading International (VTI)” (XXX@XXX Sales T&Cs). Details on the procurement business are regulated by the “General Terms and Conditions for the Procurement of Used Vehicles by Vehicle Trading International (VTI) GmbH using the Online Used Car Market XXX@XXX"...

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  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Wenn Zeichnungsgelder beim ICAV nicht vor dem Abrechnungstermin für Zeichnungen eingehen, werden Anteile provisorisch zugeteilt, und das ICAV kann (vorbehaltlich der Beschränkungen im Abschnitt „Zusätzliche Informationen - Befugnisse zur Kreditaufnahme und Verpfändung“) vorübergehend einen Betrag leihen, der den Zeichnungsgeldern entspricht, und diesen gemäss Anlageziel und Anlagepolitik des ICAV investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird das ICAV diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich das ICAV das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger des ICA, dem Marketingberater und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann das ICAV die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen gezahlt hat.

  • Ziel 1. Dieses Abkommen hat zum Ziel, die Freihandelsbeziehungen zwischen den Parteien durch Verbesserung des Marktzugangs für landwirtschaftliche Erzeugnisse der jeweils anderen Partei zu stärken.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.