Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde Musterklauseln

Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Sie können sich jedoch auch kostenlos und formlos an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Xxxxxxxxxxxxxxx Xxx. 000, 00000 Xxxx, wenden. Bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht handelt es sich um die zuständige Aufsichtsbehörde.
Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Sie können sich jedoch auch kostenlos und formlos an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden. Angaben hierzu finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen unter „Welche außergerichtli- xxxx Xxxxxxxxxx- und Rechtsbehelfs-/Streitbeilegungsmöglichkeiten gibt es?“. Angaben über die Höhe der in den Beitrag einkalkulierten Kosten finden Sie in der Werteübersicht unter dem Abschnitt Informationen zu den Kosten. Welche Gebühren aus von Ihnen veranlassten Gründen fällig werden und wie hoch diese sind, finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen unter „Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rechnung?“ in Verbin- dung mit den Gebührenbestimmungen.
Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Sie können sich jedoch auch kostenlos und formlos an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden. Angaben hierzu finden Sie in Ziffer 22 der Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankheitskostenversicherung (AVB-KK 2011).
Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Sie können sich jedoch auch kostenlos und formlos an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden. Angaben hierzu finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen unter „Welche außergerichtli- xxxx Xxxxxxxxxx- und Rechtsbehelfs-/Streitbeilegungsmöglichkeiten gibt es?“.
Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Wenn Sie Fragen zu Ihrem Versicherungsvertrag haben oder eine Beratung wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie einmal Grund zur Beschwerde haben, bitten wir Sie, diese zunächst an uns zu richten. Sie können sich jedoch auch kostenlos und formlos an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Xxxxxxxxxxxxxxx Xxx. 000, 00000 Xxxx, wenden. Bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht handelt es sich um die zuständige Aufsichtsbehörde.
Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Eine Beschwerde Ihrerseits kann auch direkt gerichtet werden an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Wenn Sie Fragen zu Ihrem Versicherungsvertrag haben oder eine Beratung wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie einmal Grund zur Beschwerde haben, bitten wir Sie, diese zunächst an uns zu richten. UV-GUV 01/2015 Sie können sich jedoch auch kostenlos und formlos an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Xxxxxxxxxxxxxxx Xxx. 000, 00000 Xxxx, wenden. Bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht handelt es sich um die zuständige Aufsichtsbehörde. UV-GUV 01/2015 Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner. Versicherte Person können Sie oder jemand anderer sein. Wir als Versicherer erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen.
Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Z-STD - 5/2018 Sie können sich jedoch auch kostenlos und formlos an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Xxxxxxxxxxxxxxx Xxx. 000, 00000 Xxxx, wenden. Bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht handelt es sich um die zuständige Aufsichtsbehörde. Z-STD - 5/2018
Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Z-STD - 01/2017
Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Sie können sich jedoch auch kostenlos und formlos an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Xxxxxxxxxxxxxxx Xxx. 000, 00000 Xxxx, wenden. Bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf- sicht handelt es sich um die zuständige Aufsichtsbehörde. Angaben über die Höhe der in den Beitrag einkalkulierten Kosten finden Sie im Produktinformationsblatt. Welche Gebühren aus besonderen, von Ihnen veranlassten Gründen fällig werden und wie hoch diese sind, finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen unter "Welche besonderen Kosten stellen wir Ihnen zusätzlich in Rechnung?" in Verbindung mit den Gebührenbestimmungen.