Verarbeitung der Sofortmeldungen. Die Sofortmeldungen werden in den Stammsatzbestand nach § 150 SGB VI gespeichert. Die Informationen werden den Ermittlungsbehörden zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und ille- galen Beschäftigung, den Trägern der Unfallversicherung für Regressverfahren mit Arbeitge- bern und dem Betriebsprüfdienst der Rentenversicherung zur Verfügung gestellt. Die Rück- meldung von der DSRV an den Arbeitgeber erfolgt entsprechend dem im Abschnitt 2.8.2 beschriebenen Verfahren.
Appears in 6 contracts
Samples: www.hkk.de, www.hkk.de, www.inside-partner.de
Verarbeitung der Sofortmeldungen. Die Sofortmeldungen werden in den Stammsatzbestand nach § 150 SGB VI gespeichert. Die Informationen werden den Ermittlungsbehörden zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und ille- galen illegalen Beschäftigung, den Trägern der Unfallversicherung für Regressverfahren mit Arbeitge- bern Arbeitgebern und dem Betriebsprüfdienst der Rentenversicherung zur Verfügung gestellt. Die Rück- meldung Rückmeldung von der DSRV an den Arbeitgeber erfolgt entsprechend dem im Abschnitt 2.8.2 beschriebenen Verfahren.Abschnitt
Appears in 2 contracts
Verarbeitung der Sofortmeldungen. Die Sofortmeldungen werden in den Stammsatzbestand nach § 150 SGB VI gespeichert. Die Informationen werden den Ermittlungsbehörden zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und ille- galen Beschäftigung, den Trägern der Unfallversicherung für Regressverfahren mit Arbeitge- bern und dem Betriebsprüfdienst der Rentenversicherung zur Verfügung gestellt. Die Rück- meldung von der DSRV an den Arbeitgeber erfolgt entsprechend dem im Abschnitt 2.8.2 beschriebenen be- schriebenen Verfahren.
Appears in 1 contract
Samples: www.informationsportal.de