Common use of Verbindungsleistungen/Offline-Billing Clause in Contracts

Verbindungsleistungen/Offline-Billing. 2.1 Der Kunde kann mithilfe von Endgeräten (z. B. Telefon, Fax) Anrufe und Verbindungen entgegennehmen und von dem Kabelnetzbetreiber zu anderen Teilnehmeranschlüssen herstellen lassen (nachfolgend gemeinsam „Verbindungs- leistungen des Kabelnetzbetreibers“). Die Verbindungsleistungen des Kabelnetzbetreibers dienen der Übermittlung von Sprache und anderen Signalen, z. B. Telefax und/oder Datenkommunikation. 2.2 Die Verbindungen des Kabelnetzbetreibers werden im Rahmen der bestehenden betrieblichen und technischen Möglichkeiten mit einer mittleren Durchlasswahrscheinlichkeit von 97 % hergestellt. 2.3 Der Kunde ist im Rahmen von Flatrates (z. B. Flatrate ins deutsche Festnetz oder Auslandsflatrates) nicht berechtigt, Verbindungen zu Rufnummern aufzubauen, die einem anderen Zweck dienen, als dem Aufbau von Sprach- oder Faxver- bindungen zu anderen Teilnehmern. Hierunter fallen insbesondere Verbindungen, mittels derer der Kunde Zugang zum Internet erhält, die der Dateneinwahl dienen oder deren Leistungen über die direkte Kommunikationsverbindung per Telefon und/oder Fax zu einem anderen Teilnehmer hinausgehen (z. B. Mehrwertdienste mit geografischer Festnetzruf- nummer als Einwahlrufnummer) sowie Services für Chat, Callthrough, Call by Call, Call Back, Internet by Call u.Ä. Ebenfalls ausgeschlossen wird die Nutzung der Telefon-Flatrate zur Durchführung von Massenkommunikation, wie z. B. Call-Center- Aktionen. Im Falle des Missbrauchs ist der Kabelnetzbetreiber unabhängig von den Regelungen der Ziffer A 3 berechtigt, den Anschluss sofort zu sperren und/oder den Optionstarif bei schuldhaftem Verstoß fristlos zu kündigen. 2.4 Neben den Verbindungsleistungen des Kabelnetzbetreibers kann der Kunde Verbindungen zu bzw. Dienste über Sonderrufnummern von Diensteanbietern (0900er-Nummern, 118xy, 0181...9) nutzen, wenn und soweit zwischen den Dritten und dem Kabelnetzbetreiber die Zusammenschaltung der Verbindungsnetze der Dritten mit dem Teilnehmernetz des Kabelnetzbetreibers oder eine sonstige Zusammenschaltung vereinbart ist. Diese Verbindungsleistungen zu den vorgenannten Sonderrufnummern sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Insoweit kommt der Vertrag mit dem jeweiligen Diensteanbieter zustande (sog. Offline-Billing). 2.5 Der Kabelnetzbetreiber behält sich vor, unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden einzelne Zielrufnummern, Zielrufnummerngruppen oder Länderkennzahlen zu sperren. Eine Liste der jeweils gesperrten Rufnummern stellt der Kabelnetzbetreiber dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung. 2.6 Der Kabelnetzbetreiber behält sich vor, über den Telefonanschluss eine modembasierte Internetnutzung (so genanntes Dial-in) auszuschließen. 2.7 Verstößt der Kunde schuldhaft gegen Ziffer C 2.3, behält sich der Kabelnetzbetreiber die außerordentliche Kündigung des Vertrages über die Telefoniedienste vor. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, eine Zahlung in Höhe der für die entsprechenden Verbindungen anfallenden Entgelte gemäß der jeweils aktuellen Preisliste zu leisten. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzanspruchs sowie die Sperre von Rufnummern, die solche Verbindungen herstellen, behält sich der Kabelnetzbetreiber vor.

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Samples: Besondere Geschäftsbedingungen Internet Und Telefonie, Internet and Telephone Services Agreement

Verbindungsleistungen/Offline-Billing. 2.1 Der Kunde kann mithilfe von Endgeräten (z. B. Telefon, Fax) Anrufe und Verbindungen entgegennehmen und von dem Kabelnetzbetreiber zu anderen Teilnehmeranschlüssen herstellen lassen (nachfolgend gemeinsam „Verbindungs- leistungen des Kabelnetzbetreibers“). Die Verbindungsleistungen des Kabelnetzbetreibers dienen der Übermittlung von Sprache und anderen Signalen, z. B. Telefax und/oder Datenkommunikation. 2.2 Die Verbindungen des Kabelnetzbetreibers werden im Rahmen der bestehenden betrieblichen und technischen Möglichkeiten mit einer mittleren Durchlasswahrscheinlichkeit von 97 % hergestellt. 2.3 Der Kunde ist im Rahmen von Flatrates (z. B. Flatrate ins deutsche Festnetz oder Auslandsflatrates) nicht berechtigt, Verbindungen zu Rufnummern aufzubauen, die einem anderen Zweck dienen, als dem Aufbau von Sprach- oder Faxver- bindungen Faxverbindungen zu anderen Teilnehmern. Hierunter fallen insbesondere Verbindungen, mittels derer der Kunde Zugang zum Internet erhält, die der Dateneinwahl dienen oder deren Leistungen über die direkte Kommunikationsverbindung Kommunikationsver- bindung per Telefon und/oder Fax zu einem anderen Teilnehmer hinausgehen (z. B. Mehrwertdienste mit geografischer Festnetzruf- nummer Festnetzrufnummer als Einwahlrufnummer) sowie Services für Chat, Callthrough, Call by Call, Call Back, Internet by Call u.Ä. Ebenfalls ausgeschlossen wird die Nutzung der Telefon-Flatrate zur Durchführung von Massenkommunikation, wie z. B. Call-Center- Center-Aktionen. Im Falle des Missbrauchs ist der Kabelnetzbetreiber unabhängig von den Regelungen der Ziffer A 3 berechtigt, den Anschluss sofort zu sperren und/oder den Optionstarif bei schuldhaftem Verstoß fristlos zu kündigen. 2.4 Neben den Verbindungsleistungen des Kabelnetzbetreibers kann der Kunde Verbindungen zu bzw. Dienste über Sonderrufnummern von Diensteanbietern (0900er-Nummern, 118xy, 0181...9) nutzen, wenn und soweit zwischen den Dritten und dem Kabelnetzbetreiber die Zusammenschaltung der Verbindungsnetze der Dritten mit dem Teilnehmernetz Teilnehmer- netz des Kabelnetzbetreibers oder eine sonstige Zusammenschaltung vereinbart ist. Diese Verbindungsleistungen zu den vorgenannten Sonderrufnummern sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Insoweit kommt der Vertrag mit dem jeweiligen Diensteanbieter zustande (sog. Offline-Billing). 2.5 Der Kabelnetzbetreiber behält sich vor, unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden einzelne Zielrufnummern, Zielrufnummerngruppen oder Länderkennzahlen zu sperren. Eine Liste der jeweils gesperrten Rufnummern stellt der Kabelnetzbetreiber dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung. 2.6 Der Kabelnetzbetreiber behält sich vor, über den Telefonanschluss eine modembasierte Internetnutzung (so genanntes Dial-in) auszuschließen. 2.7 Verstößt der Kunde schuldhaft gegen Ziffer C 2.3, behält sich der Kabelnetzbetreiber die außerordentliche Kündigung des Vertrages über die Telefoniedienste vor. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, eine Zahlung in Höhe der für die entsprechenden Verbindungen anfallenden Entgelte gemäß der jeweils aktuellen Preisliste zu leisten. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzanspruchs sowie die Sperre von Rufnummern, die solche Verbindungen herstellen, behält sich der Kabelnetzbetreiber vor.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verbindungsleistungen/Offline-Billing. 2.1 7.1 Der Kunde kann mithilfe von Endgeräten (z. B. Telefon, Fax) Anrufe und Verbindungen entgegennehmen und von dem Kabelnetzbetreiber novanetz zu anderen Teilnehmeranschlüssen Teilnehme- ranschlüssen herstellen lassen (nachfolgend gemeinsam „Verbindungs- leistungen des Kabelnetzbetreibersvon novanetz“). Die Verbindungsleistungen des Kabelnetzbetreibers von novanetz dienen der Übermittlung von Sprache und anderen Signalen, z. B. Telefax und/oder Datenkommunikation. 2.2 7.2 Die Verbindungen des Kabelnetzbetreibers von novanetz werden im Rahmen der bestehenden betrieblichen und technischen Möglichkeiten mit einer mittleren Durchlasswahrscheinlichkeit Durchlass- wahrscheinlichkeit von 97 97,5 % hergestellt. 2.3 7.3 Der Kunde ist im Rahmen von Flatrates (z. B. Flatrate ins deutsche Festnetz oder Auslandsflatrates) nicht berechtigt, Verbindungen zu Rufnummern aufzubauenauf- zubauen, die einem anderen Zweck dienen, dienen als dem Aufbau von Sprach- oder Faxver- bindungen Faxverbindungen zu anderen Teilnehmern. Hierunter fallen insbesondere Verbindungen, mittels derer der Kunde Zugang zum Internet erhält, die der Dateneinwahl dienen oder deren Leistungen über die direkte Kommunikationsverbindung Kommunika- tionsverbindung per Telefon und/oder Fax zu einem anderen Teilnehmer hinausgehen (z. B. Mehrwertdienste mit geografischer Festnetzruf- nummer Festnetzrufnummer als Einwahlrufnummer) sowie Services für Chat, Callthrough, Call by Call, Call Back, Internet by Call u.Ä. Ä. 7.4 Ebenfalls ausgeschlossen wird die Nutzung der Telefon-Flatrate zur Durchführung Durch- führung von Massenkommunikation, Massenkommunikation wie z. B. Call-Center- Center-Aktionen. Im Falle des Missbrauchs ist der Kabelnetzbetreiber unabhängig von den Regelungen der Ziffer A 3 novanetz berechtigt, den Anschluss sofort zu sperren und/oder den Optionstarif bei schuldhaftem Verstoß fristlos zu kündigen. 2.4 7.5 Neben den Verbindungsleistungen des Kabelnetzbetreibers von novanetz kann der Kunde Verbindungen Verbindun- gen zu bzw. Dienste über Sonderrufnummern von Diensteanbietern (0900er-0900er- Nummern, 118xy, 0181...9) nutzen, wenn und soweit zwischen den dem Dritten und dem Kabelnetzbetreiber novanetz die Zusammenschaltung der Verbindungsnetze der Dritten mit dem Teilnehmernetz des Kabelnetzbetreibers von novanetz oder eine sonstige Zusammenschaltung vereinbart ist. Diese Verbindungsleistungen zu den vorgenannten Sonderrufnummern Sonder- rufnummern sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Insoweit kommt der Vertrag mit dem jeweiligen Diensteanbieter zustande (sog. Offline-Billing). 2.5 Der Kabelnetzbetreiber 7.6 novanetz behält sich vor, unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden einzelne Zielrufnummern, Zielrufnummerngruppen oder Länderkennzahlen zu sperren. Eine Liste der jeweils gesperrten Rufnummern stellt der Kabelnetzbetreiber novanetz novanetz dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung. 2.6 Der Kabelnetzbetreiber behält sich vor, über den Telefonanschluss eine modembasierte Internetnutzung (so genanntes Dial-in) auszuschließen. 2.7 Verstößt der Kunde schuldhaft gegen Ziffer C 2.3, behält sich der Kabelnetzbetreiber die außerordentliche Kündigung des Vertrages über die Telefoniedienste vor. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, eine Zahlung in Höhe der für die entsprechenden Verbindungen anfallenden Entgelte gemäß der jeweils aktuellen Preisliste zu leisten. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzanspruchs sowie die Sperre von Rufnummern, die solche Verbindungen herstellen, behält sich der Kabelnetzbetreiber vor.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)