Verbotene Gegenstände Musterklauseln

Verbotene Gegenstände a. Folgende Gegenstände dürfen nicht auf das Veranstaltungsgelände mitgebracht werden:
Verbotene Gegenstände. 6.1. Folgende Gegenstände dürfen nicht auf das Veranstaltungsgelände mitgebracht werden: • Reisegepäck (Rucksäcke über 25 Liter Volumen) und Handtrollies • Schlafsäcke und Isomatten • Kisten und sperriges Gepäck • Parfüms & Deos (Druckbehälter und Glas) • Glasflaschen (PET bis 0,7 l erlaubt; Babybedarf erlaubt) • Metallbesteck (Plastik erlaubt) • professionelles Kameraequipment (Foto und Video) ausgenommen Pressevertreter mit Akkreditierung
Verbotene Gegenstände. 6.1. Auf dem gesamten Festivalgelände sind verboten;
Verbotene Gegenstände a. Folgende Gegenstände dürfen nicht auf das Veranstaltungsgelände mitgebracht werden: • verbotene Waffen, Anscheinswaffen, gefährliche Gegenstände, gefährliche Accessoires. Dazu zählen im Detail; • echte Schusswaffen, SoftAir- und Gaspistolen (auch ungeladen); • echte Munition; • Pyrotechnik und Explosivkörper (Knallkörper, Raketen usw.); • Wurfwaffen (z.B. Wurfsterne, Wurfpfeile, Wurfmesser); • Schlagringe, Totschläger, Stahlruten; • Würgewaffen (z.B. Nunchakus); • Hieb- und Stichwaffen mit scharfer oder stumpfer Metallklinge oder mit Spitzen (z.B. Katanas, Schwerter, Säbel, Macheten, Beile, Morgensterne, Messer aller Art); • Schusswaffenimitationen und Replika aus Metall oder Holz; • Hieb- und Stichwaffen mit Klingenersatz aus Holz, Plastik usw.; • Stäbe oder Rohre aus Holz, Metall, Fiberglas, Hartplastik oder Kombinationen davon, auch mehrteilig (z.B. Bambusschwerter, Lanzen etc.); • Pfeile aller Art, unabhängig vom Material; • Reitgerten über 1m Länge, Handpeitschen aller Art.
Verbotene Gegenstände. 1.7.1. Auf dem gesamten Festivalgelände sind verboten;
Verbotene Gegenstände. Auf dem gesamten Festivalgelände sind verboten; - Glasflaschen jeder Art, Tiere/Haustiere, Waffen aller Art (auch im technischen Sinne), Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Wunderkerzen, Himmelslaternen, Vuvuzelas, Megaphone, Shirts von rechten Bands, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände aller Art (z. B. Metalbibel), einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter sowie gefährliche Gegenstände jeglicher Art. - ohne vorherige schriftliche Genehmigung Foto-, Film-, Videokameras oder sonstige Aufnahmegeräte, die nach ihrer Ausstattung, Art und Größe offensichtlich nicht nur dem privaten Gebrauch dienen. - Auf dem Veranstaltungsgelände, insbesondere dem Bühnengelände, sind zudem nicht erlaubt: Jegliche Form von Glasbehältern, Camelbags, Kanister, Plastikflaschen, PET Flaschen, Trinkhörner, Dosen (auch Haarspray, Deo etc.), CS-Gas, Pfefferspray, Nietenarmbänder, Nietenhalsbänder und Gürtel mit hochstehenden oder angespitzten Nieten oder Nieten mit einer Länge von mehr als 1,5 cm, Ketten, Fahnenstangen, Stöcke, Patronengürtel und/oder sonstige Trinkbehälter, eigene Lebensmittel, Hartverpackungen, Kühltaschen, sonstige schwere Behältnisse. Stühle sind zur Benutzung auf dem sogenannten „Lawn“ hinter den Steinstufen und ausserhalb der Fluchtwege möglich. - Der Veranstalter ist berechtigt, verbotene Gegenstände vorübergehend zu verwahren und in Besitz zu nehmen.
Verbotene Gegenstände. Die Liste der auf dem Festivalgelände verbotenen Gegenstände (wie z. B. Waffen oder Drogen) findet man hier. Das Mitführen verbotener Gegenstände (wie z.B. Waffen oder Drogen) kann bereits bei der Anreise zur Abweisung des Fahrzeugs und zum Ausschluss des Gastes von der Veranstaltung führen. Ein Anspruch auf Wiedereinlass und/oder Erstattung des Eintrittspreises besteht nicht. Mitgeführte verbotene Gegenstände werden ersatzlos konfisziert und nicht wieder ausgehändigt.
Verbotene Gegenstände. 6.1 Allen Besucher*innen, die die Anlage betreten, ist es untersagt, folgende Gegenstände mit sich zu führen: • Waffen jeder Art; • Gegenstände, die als Waffe oder als Wurfgeschosse eingesetzt werden können; • Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge; • Glasbehälter, Flaschen, Dosen, Plastikkanister, Hartverpackungen oder sonstige Gegenstände, die aus Glas oder einem anderen zerbrechlichen, splitternden oder besonders harten Material hergestellt sind; • pyrotechnisches Material wie Feuerwerkskörper, bengalische Feuer, Rauchbomben, Rauchpulver, Leuchtkugeln, Wunderkerzen etc.; • Feuergefährliche Gegenstände, Stangen, Stöcke (ausgenommen für Gehbehinderte unter Vorlage eines Behindertenausweises) etc.; • Mechanisch oder elektrisch betriebene Lärminstrumente (z.B. Megafon, Gasdruckfanfaren); • Schriften, Plakate und andere Gegenstände, die jedweder Meinungskundgebung, (z.B. rassistisches, fremdenfeindliches, rechtsradikales, nationalsozialistisches oder politisches Propagandamaterial) dienen; • Sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, (Klapp-)Stühle, Kisten, Reisekoffer, große Taschen, Kinderwagen; • Laserpointer, Trillerpfeifen; • Drogen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG); • jegliche Lebensmittel; Ausnahmen gelten für Gäste, die Speisen und Getränke krankheitsbedingt nach Vorlage eines ärztlichen Attestes oder eines entsprechenden Ausweises mitführen müssen. Ebenso ausgenommen von einem Verbot ist die Verpflegung von Babys und Kleinkindern. • Tiere jeglicher Art.
Verbotene Gegenstände a) Auf dem gesamten Messegelände ist das Mitführen von Glasflaschen jeglicher Art, sonstige Glasbehälter, Tieren, Waffen aller Art (auch im technischen Sinne), Fackeln, pyrotechnischen Gegenständen, Trockeneis, Wunderkerzen, Himmelslaternen, Drohnen (sowie deren Fernsteuerung über dem Gelände), Vuvuzelas, Megaphonen, kommerziellen, politischen oder religiöse Gegenständen aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter sowie gefährliche Gegenstände jeglicher Art verboten.
Verbotene Gegenstände. 15.1. Auf dem gesamten Festivalgelände sind verboten: Glasflaschen jeder Art, sonstige Glasbehälter, Tiere/ Haustiere, Waffen aller Art (auch im technischen Sinne), Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Trockeneis, Wunderkerzen, Himmelslaternen, Vuvuzelas, Megaphone, kommerzielle, politische Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter sowie gefährliche Gegenstände jeglicher Art.