Verbotene Gegenstände a. Folgende Gegenstände dürfen nicht auf das Veranstaltungsgelände mitgebracht werden:
i. verbotene Waffen, Anscheinswaffen, gefährliche Gegenstände, gefährliche Accessoires. Dazu zählen im Detail;
ii. echte Schusswaffen, SoftAir- und Gaspistolen (auch ungeladen);
iii. echte Munition;
iv. Pyrotechnik und Explosivkörper (Knallkörper, Raketen usw.);
v. Wurfwaffen (x.X. Xxxxxxxxxx, Wurfpfeile, Wurfmesser);
vi. Schlagringe, Totschläger, Stahlruten;
xxx. Xxxxxxxxxxx (z.B. Nunchakus);
viii. Hieb- und Stichwaffen mit scharfer oder stumpfer Metallklinge oder mit Spitzen (z.B. Katanas, Schwerter, Säbel, Macheten, Beile, Morgensterne, Messer aller Art);
ix. Schusswaffenimitationen und Replika aus Metall oder Holz;
x. Xxxx- und Stichwaffen mit Klingenersatz aus Holz, Plastik usw.;
xi. Stäbe oder Rohre aus Holz, Metall, Fiberglas, Hartplastik oder Kombinationen davon, auch mehrteilig (z.B. Bambusschwerter, Lanzen etc.);
xii. Pfeile aller Art, unabhängig vom Material;
xiii. Reitgerten über 1m Länge, Handpeitschen aller Art.
b. Das Aufsichtspersonal ist befugt, bei der Einlasskontrolle oder auch während der Veranstaltung auf dem gesamten Veranstaltungsgelände eine Taschen- bzw. Leibesvisitation vorzunehmen, um sicherzustellen, dass der Besucher keine verbotenen Gegenstände mit sich führt.
c. Sollten verbotene Gegenstände mitgeführt werden, müssen diese gegen Gebühr an der Garderobe abgegeben werden. Dem Veranstalter stehen ferner die Rechte nach Ziffer 8c) zu.
Verbotene Gegenstände. 6.1. Auf dem gesamten Festivalgelände sind verboten;
6.1.1. Glasflaschen jeder Art, Tiere/Haustiere, Waffen aller Art (auch im technischen Sinne), sogenannte Selfiesticks, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Wunderker-zen, Himmelslaternen, Vuvuzelas, Megaphone, Drohnen, Brennholz, Sperrmüll (alte Sofas, Sessel, Baumaterial, Holz etc.) Shirts von Bands mit verfassungsfeindlichem und verbotenem Hintergrund sowie gefährliche Gegenstände jeglicher Art.
6.1.2. ohne vorherige schriftliche Genehmigung Foto-, Film-, Videokameras oder sonstige Aufnahmegeräte, die nach ihrer Ausstattung, Art und Größe offensichtlich nicht nur dem privaten Gebrauch dienen.
6.2. Auf dem Festivalgelände, dem (Infield und Vorplatz sowie auf den unmittelbar angrenzenden Flächen), sind aus Gefährdungsgesichtspunkten zudem nicht erlaubt: jegliche Form von Glasbehältern (auch Parfümflaschen), Camelbags, Kanister, Plastikflaschen, PET Flaschen, Trinkhörner, Dosen (auch Haarspray, Deo etc.), CS-Gas, Pfefferspray, Nietenarmbänder, Nietenhalsbänder und Gürtel mit hochstehenden oder angespitzten Nieten oder Nieten mit einer Länge von mehr als 1,5 cm, Ketten, Fahnenstangen, Stöcke, Patronengürtel und/oder sonstige Trinkbehälter, eigene Lebensmittel, Hartverpackungen, Kühltaschen, sonstige schwere Behältnisse.
6.3. Der Veranstalter ist berechtigt, verbotene Gegenstände vorübergehend zu verwahren und in Besitz zu nehmen.
Verbotene Gegenstände. 6.1. Folgende Gegenstände dürfen nicht auf das Veranstaltungsgelände mitgebracht werden: • Reisegepäck (Rucksäcke über 25 Liter Volumen) und Handtrollies • Schlafsäcke und Isomatten • Kisten und sperriges Gepäck • Parfüms & Deos (Druckbehälter und Glas) • Glasflaschen (PET bis 0,7 l erlaubt; Babybedarf erlaubt) • Metallbesteck (Plastik erlaubt) • professionelles Kameraequipment (Foto und Video) ausgenommen Pressevertreter mit Akkreditierung
6.2. Waffen, Anscheinswaffen, gefährliche Gegenstände und gefährliche Accessoires dürfen nicht auf das Veranstaltungsgelände mitgebracht werden; dazu zählen insbesondere: • echte Schusswaffen, SoftAir- und Gaspistolen (auch ungeladen); • echte Munition, jede Form von Sprengstoff • Pyrotechnik und Explosivkörper (z.B. Knallkörper, Raketen usw.); • Wurfwaffen (z.B. Wurfsterne, Wurfpfeile, Wurfmesser); • Schlagringe, Totschläger, Stahlruten, Würgewaffen • Hieb- und Stichwaffen aller Art • Schusswaffenimitationen und Replika • Stäbe oder Rohre aus Holz, Metall, Fiberglas, Hartplastik oder Kombinationen davon, auch mehrteilig
6.3. Das Aufsichtspersonal ist befugt, bei der Einlasskontrolle oder auch während der Veranstaltung auf dem gesamten Veranstaltungsgelände eine Taschen- bzw. Leibesvisitation vorzunehmen, um sicherzustellen, dass der Besucher keine verbotenen Gegenstände mit sich führt.
6.4. Sollten verbotene Gegenstände mitgeführt werden, müssen diese gegen Gebühr an der Garderobe abgegeben werden oder können vom Veranstalter und/oder des Aufsichtspersonals des Veranstaltungsgeländes konfisziert werden. Dem Veranstalter stehen ferner die Rechte nach Ziffer 7.3. zu.
Verbotene Gegenstände. Der Eigenart der Veranstaltung entsprechend kann die Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behältnissen in die Veranstaltung untersagt sein. Aus Sicherheitsgründen können diese auch auf ihren Inhalt hin kontrolliert werden. Waffen jeglicher Art dürfen nicht mit auf das Gelände oder in die Räume der Veranstaltungsstätte gebracht werden. Das Mitführen und Verwenden von offenem Feuer, brennbaren Flüssigkeiten und Gasen sowie explosionsgefährlichen Stoffen ist ebenfalls verboten.
Verbotene Gegenstände. Elektronische Geräte wie Mobiltelefone, Tablet-PCs, MP3-Player, usw. sind bei der Freizeit verboten und werden nicht benötigt. Der TN darf diese Geräte nur nach Vereinbarung mit der Freizeitleitung mitführen und verwenden. Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen oder Waffen ist generell untersagt.
Verbotene Gegenstände. 1.8.1. Auf dem gesamten Festivalgelände sind verboten;
1.8.2. Waffen aller Art (auch im technischen Sinne), Sperrmüll (alte Sofas, Sessel, Baumaterial, Holz etc.) Shirts, Patches und Sticker mit Botschaften von verfassungsfeindlichem und verbotenem Hintergrund sowie gefährliche Gegenstände jeglicher Art.
1.8.3. Der Veranstalter ist berechtigt, verbotene Gegenstände vorübergehend zu verwahren und in Besitz zu nehmen.
Verbotene Gegenstände. Die Liste der auf dem Festivalgelände verbotenen Gegenstände (wie z. B. Waffen oder Drogen) findet man hier. Das Mitführen verbotener Gegenstände (wie z.B. Waffen oder Drogen) kann bereits bei der Anreise zur Abweisung des Fahrzeugs und zum Ausschluss des Gastes von der Veranstaltung führen. Ein Anspruch auf Wiedereinlass und/oder Erstattung des Eintrittspreises besteht nicht. Mitgeführte verbotene Gegenstände werden ersatzlos konfisziert und nicht wieder ausgehändigt.
Verbotene Gegenstände. 15.1. Auf dem gesamten Festivalgelände sind verboten: Glasflaschen jeder Art, sonstige Glasbehälter, Tiere/ Haustiere, Waffen aller Art (auch im technischen Sinne), Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Trockeneis, Wunderkerzen, Himmelslaternen, Vuvuzelas, Megaphone, kommerzielle, politische Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter sowie gefährliche Gegenstände jeglicher Art.
15.2. Den Anweisungen des Ordnungspersonals/Security ist Folge zu leisten. Der Anbieter hält sich das Recht vor, bei Nichtbeachtung einen sofortigen Verweis vom Veranstaltungsgelände auszusprechen.
15.3. Der Anbieter ist berechtigt, verbotene Gegenstände vorübergehend zu verwahren und in Besitz zu nehmen.
Verbotene Gegenstände a) Das Mitsichführen, Mitbringen und/oder Nutzen folgender Gegenstände ist für den Besucher verboten:
1. Waffen.
2. Gegenstände, die ähnlich einer Waffe verwendet werden können.
Verbotene Gegenstände. 6.1 Allen Besucher*innen, die die Anlage betreten, ist es untersagt, folgende Gegenstände mit sich zu führen: • Waffen jeder Art; • Gegenstände, die als Waffe oder als Wurfgeschosse eingesetzt werden können; • Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge; • Glasbehälter, Flaschen, Dosen, Plastikkanister, Hartverpackungen oder sonstige Gegenstände, die aus Glas oder einem anderen zerbrechlichen, splitternden oder besonders harten Material hergestellt sind; • pyrotechnisches Material wie Feuerwerkskörper, bengalische Feuer, Rauchbomben, Rauchpulver, Leuchtkugeln, Wunderkerzen etc.; • Feuergefährliche Gegenstände, Stangen, Stöcke (ausgenommen für Gehbehinderte unter Vorlage eines Behindertenausweises) etc.; • Mechanisch oder elektrisch betriebene Lärminstrumente (z.B. Megafon, Gasdruckfanfaren); • Schriften, Plakate und andere Gegenstände, die jedweder Meinungskundgebung, (z.B. rassistisches, fremdenfeindliches, rechtsradikales, nationalsozialistisches oder politisches Propagandamaterial) dienen; • Sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, (Klapp-)Stühle, Kisten, Reisekoffer, große Taschen, Kinderwagen; • Laserpointer, Trillerpfeifen; • Drogen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG); • jegliche Lebensmittel; Ausnahmen gelten für Gäste, die Speisen und Getränke krankheitsbedingt nach Vorlage eines ärztlichen Attestes oder eines entsprechenden Ausweises mitführen müssen. Ebenso ausgenommen von einem Verbot ist die Verpflegung von Babys und Kleinkindern. • Tiere jeglicher Art.